Gerade einen Unfall gehabt? Wir helfen sofort.
Wir übernehmen die Korrespondenz mit Versicherungen, organisieren Gutachten und setzen Ihre Ansprüche durch – bundesweit, kostenfrei für Sie als Unfallopfer.
Auto-Unfall 2026: Was tun? Checkliste, Rechte, Versicherung
📅 Aktualisiert 28.05.2026 • ✏ Henrik Momberger • ⏱ Lesezeit: 10 Minuten
📌 KURZ ZUSAMMENGEFASST
Nach einem Verkehrsunfall: 1. Sichern (Warnblinker, Warndreieck), 2. Erste Hilfe (bei Verletzten), 3. Polizei rufen (bei Personenschaden oder Streit), 4. Daten austauschen, 5. Fotos machen, 6. Zeugen, 7. Anwalt (bei grösserem Schaden). Als Unfallopfer haben Sie freie Anwaltswahl – die Kosten zahlt die gegnerische Haftpflicht. Schadensersatz umfasst Reparatur, Wertminderung, Mietwagen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall.
📖 Inhalt
- Sofortmassnahmen am Unfallort
- Wann Polizei rufen?
- Beweise sichern (Fotos, Zeugen)
- Wem den Unfall melden?
- Schadensregulierung über gegnerische Versicherung
- Ihre Ansprüche als Unfallopfer
- Gutachten oder Kostenvoranschlag?
- Mietwagen / Nutzungsausfall
- Verletzungen & Schmerzensgeld
- Warum Anwalt direkt einschalten?
- FAQ
Sofortmaßnahmen am Unfallort – die ersten 5 Minuten

- Anhalten – auch bei kleinstem Schaden Pflicht!
- Warnblinker einschalten
- Warnweste anziehen (Pflicht beim Aussteigen)
- Warndreieck aufstellen (50 m innerorts, 100 m außerorts, 150–200 m Autobahn)
- Erste Hilfe leisten bei Verletzten (auch Notruf 112)
- Polizei (110) rufen bei: Verletzte, hoher Schaden, Streit, gegnerische Flucht
- Personalien austauschen: Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung
Wann muss die Polizei zum Unfall?
Polizei ist Pflicht:
- Bei Personenschäden (Verletzte, Tote)
- Bei Sachschäden über ca. 1.500 €
- Bei Streit über die Schuldfrage
- Bei Fahrerflucht des Unfallgegners
- Bei Verdacht auf Alkohol/Drogen
- Bei beschädigten Verkehrsanlagen (Schilder, Leitplanken, Straßenlampen)
- Bei auslandischen Beteiligten (Beweissicherung)
Bei reinem Sachschaden zwischen zwei einigen Beteiligten reicht oft der Europäische Unfallbericht oder ein eigener Schadenbericht.
Beweise sichern: Fotos, Skizze, Zeugen
Je besser die Beweisaufnahme am Unfallort, desto leichter die Schadensregulierung. Pflicht-Fotos:
- Übersichtsfoto der gesamten Unfallszene (mind. 2 Richtungen)
- Endposition beider Fahrzeuge
- Bremsspuren, Glassplitter, Trümmerteile
- Verkehrszeichen, Ampeln, Markierungen
- Schäden an beiden Fahrzeugen (Nahaufnahmen)
- Kennzeichen beider Fahrzeuge
- Versicherungspapiere des Gegners
Unfallskizze: Auch ein einfacher Strichplan hilft später sehr – mit Maßen, Pfeilen, Position.
Zeugen: Name + Telefonnummer notieren. Persönliche Aussagen wirken immer stärker als das eigene Schreiben.
Wem den Unfall melden?
- Eigene Kfz-Versicherung: innerhalb 1 Woche melden – auch wenn unverschuldet (Vollkasko-Eintrag).
- Gegnerische Haftpflicht: Schaden anmelden – macht ggf. der Anwalt.
- Arbeitgeber: bei Arbeitsunfall (Wegeunfall) – auch Berufsgenossenschaft.
- Werkstatt: Termin für Reparatur / Gutachter.
Schadensregulierung über gegnerische Versicherung
Bei unverschuldetem Unfall haben Sie direkten Anspruch gegen die gegnerische Haftpflicht (§ 115 VVG). Sie müssen nicht über Ihre eigene Versicherung gehen.
Standard-Ablauf:
- Schadensanmeldung an gegnerische Haftpflicht (mit Schadennummer, Kennzeichen)
- Gutachten / Kostenvoranschlag
- Reparatur in Werkstatt Ihrer Wahl (freie Werkstattwahl!)
- Auszahlung an Werkstatt oder direkt an Sie
- Zusätzlich: Mietwagen / Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Verdienstausfall
Ihre Ansprüche als Unfallopfer
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert (bei wirtschaftlichem Totalschaden)
- Wertminderung (merkantile Wertminderung)
- Sachverständigenkosten (Gutachten)
- Mietwagen oder Nutzungsausfall-Entschädigung
- Ab- und Anmeldekosten
- An- und Abschleppen
- Schmerzensgeld bei Verletzungen
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Anwaltskosten (gegnerische Versicherung)
- Auslagenpauschale 25–30 €
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Gutachten ist Pflicht ab Schaden über 1.000 €. Bei Bagatellschäden reicht ein Kostenvoranschlag.
Vorteile Gutachten:
- Erfasst auch Wertminderung
- Beweismittel für Reparaturzeit (Mietwagen!)
- Schadensdokumentation auch bei Folgeschäden
- Gegnerische Versicherung muss zahlen
Mietwagen oder Nutzungsausfall
| Option | Wann? | Höhe |
|---|---|---|
| Mietwagen | Wenn Auto dringend gebraucht | Volle Kosten, aber gleiche Klasse |
| Nutzungsausfall | Wenn kein Mietwagen genommen | Tagessatz nach Schwacke-Tabelle (z. B. 35–125 €/Tag) |
Verletzungen & Schmerzensgeld
Auch bei vermeintlich harmlosem Unfall: sofort ärztlich untersuchen lassen! Häufige Spätfolgen:
- HWS-Schleudertrauma (oft erst Tage später spürbar)
- Prällungen, Hautabschürfungen
- Psychische Folgen (PTBS, Schlafstörungen)
Mehr zum Thema: Schmerzensgeld 2026.
Warum sofort Anwalt einschalten?
- Gegnerische Versicherung zahlt nicht freiwillig. Ohne Anwalt im Schnitt 30–50 % weniger Auszahlung.
- Anwaltskosten zahlt die Gegnerseite. Bei klarer Haftungslage 100 % erstattet.
- Wir kennen alle Ansprüche. Viele Posten werden ohne Anwalt vergessen (Wertminderung, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden).
- Wir verhandeln nicht mit Schadenregulierern. Versicherer haben Profis – Sie nicht.
- Wir organisieren das Gutachten bei freien Sachverständigen.
Unfall gehabt? Nicht warten – WhatsApp oder 0211 / 280 646 0. Wir übernehmen alles.
FAQ Auto-Unfall
Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?
Nein, nur bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Streit oder Fahrerflucht. Bei kleinen Bagatellschäden reicht ein gemeinsamer Schadenbericht.
Wer zahlt den Mietwagen?
Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflicht. Wichtig: Mietwagen in gleicher Klasse wie eigenes Auto.
Was ist Wertminderung?
Auch nach perfekter Reparatur ist Ihr Auto weniger wert, weil es ein Unfallfahrzeug ist. Bei Fahrzeugen unter 5 Jahre und 100.000 km ist Wertminderung üblich (1.000–5.000 €).
Habe ich freie Werkstattwahl?
Ja, bei unverschuldetem Unfall über gegnerische Haftpflicht haben Sie freie Werkstattwahl. Auch Markenwerkstatt (insbesondere wichtig für Garantieerhalt).
Wann verjähren Ansprüche?
Nach 3 Jahren. Frist beginnt Ende des Jahres, in dem Unfall passiert ist.
Was kostet der Anwalt?
Bei unverschuldetem Unfall nichts – die gegnerische Haftpflicht zahlt die Anwaltskosten als Teil des Schadensersatzes.
Kann ich nach Unfall fiktiv abrechnen?
Ja. Sie müssen das Auto nicht zwingend reparieren lassen. Die Versicherung zahlt den im Gutachten ermittelten Reparaturbetrag auch ohne Reparaturnachweis.
Was ist 130%-Regel?
Bei wirtschaftlichem Totalschaden dürfen Sie reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten max. 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen – mit Verbleibspflicht 6 Monate.

Henrik Momberger
Rechtsanwalt, Kanzlei Momberger
Schadensregulierung nach Unfall: Reparatur, Wertminderung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall – bundesweit.
Unfall gehabt? Schnelle Hilfe.

