Von Miamono oder Jusperta zu uns verwiesen? Dann sind Sie hier richtig.
Ihre Forderung wurde außergerichtlich nicht beglichen – jetzt übernimmt die Kanzlei. Wir klären die Deckung mit der ARAG, beantragen den Mahnbescheid oder erheben Klage und vollstrecken den Titel. Schicken Sie uns einfach Ihre Unterlagen – per WhatsApp, Online-Akte oder Formular.
Offene Handwerkerrechnung: Diese Angaben und Unterlagen brauchen wir für Ihren Werklohn
📅 Stand 29.09.2026 • ✏ Henrik Momberger, Rechtsanwalt • ⏱ Lesezeit: 8 Minuten
📌 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Ihre Fallgruppe: Werkvertrag (§ 631 BGB), bei Arbeiten am Gebäude Bauvertrag (§ 650a BGB). Sie schulden den Erfolg – deshalb ist der Mangeleinwand hier der Dauerbrenner.
- Die Abnahme entscheidet: Ohne Abnahme ist der Werklohn nicht fällig und Sie tragen die Beweislast für die Mangelfreiheit. Mit Abnahme dreht sich beides um. Wir brauchen deshalb alles, was eine Abnahme belegt – auch eine stillschweigende durch Nutzung.
- Die drei Kernbelege: Auftrag (oder Zeuge für den mündlichen Auftrag), Stundenzettel und Materialbelege, Abnahmeprotokoll oder Fotos der fertigen Arbeit.
- Fehlende Abnahme lässt sich nachholen: Fristsetzung mit Hinweis auf § 640 Abs. 2 BGB – das erledigen wir, notfalls noch während des Verfahrens.
- Risiko-Check: Bei Forderungen unter etwa 1.000 € und drohendem Gutachten sprechen wir vorher über einen Vergleich.
Typische Fälle
Sanitär und Heizung, Elektro, Maler, Dachdecker, Fliesenleger, Gartenbau, Kfz-Werkstatt, Schlüssel- und Notdienst. Mit 27 % die zweithäufigste Fallgruppe – und die streitanfälligste: Fast jeder Kunde, der nicht zahlt, behauptet einen Mangel oder bestreitet den Auftrag. Genau darauf bereiten wir die Klage vor.
Was das Gericht wissen will – und deshalb wir von Ihnen
Eine Klage gewinnt man mit einem lückenlosen Sachverhalt: Zu jedem Punkt Datum, Betrag, Beleg und die Person, die es bezeugen kann. Bitte gehen Sie diese Punkte für Ihren Fall durch – am einfachsten, indem Sie uns die Unterlagen schicken und offene Fragen im WhatsApp-Chat beantworten.
- Wer hat wann was beauftragt? Bei schriftlichem Auftrag: das Dokument. Bei mündlichem Auftrag: Ort, Datum, anwesende Personen, sinngemäßer Wortlaut. Bei Angebot: Angebotsdatum und wie es angenommen wurde (Unterschrift, E-Mail „bitte ausführen“, Terminvereinbarung).
- Was genau war der Leistungsumfang? Konkret („Austausch der Gastherme Vaillant ecoTEC plus, Anschluss, Inbetriebnahme, Entsorgung Altgerät“). Nachträge bitte einzeln mit Datum und Anlass.
- Was war als Preis vereinbart? Festpreis, Einheitspreise oder Stundenlohn mit Satz und Material nach Aufwand. Ohne Abrede gilt die übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB). Ein Kostenvoranschlag ist keine Preisgarantie – aber bei deutlicher Überschreitung (ca. 15–20 %) hätten Sie anzeigen müssen (§ 650 BGB): Haben Sie das getan?
- Wie lief die Ausführung? Ausführungstage, eingesetzte Mitarbeiter, Stunden, verbautes Material – Stundenzettel (ideal: vom Kunden gegengezeichnet), Lieferscheine des Großhändlers, Fotos vorher/nachher mit Datum.
- Gab es eine Abnahme? Ausdrücklich (Abnahmeprotokoll), stillschweigend (Kunde nutzt die Heizung, fährt das Auto, zahlt einen Teil) oder per Fristsetzung (§ 640 Abs. 2 BGB). Sagen Sie uns, welche Variante vorliegt und wann.
- Ist die Rechnung prüffähig? Aufgeschlüsselt nach Positionen, Stunden und Material; beim Bauvertrag Pflicht (§ 650g Abs. 4 BGB).
- Hat der Kunde Mängel gerügt? Wann, mit welchem Inhalt, haben Sie Nachbesserung angeboten – und hat der Kunde sie zugelassen oder verweigert?
- Wann und wie haben Sie gemahnt? Datum und Zugang jeder Mahnung.
Ihre Unterlagen-Checkliste
Fehlt ein Pflichtstück, sagen wir Ihnen vor Klageeinreichung, welches Risiko das bedeutet – und ob es sich ersetzen lässt (etwa durch einen Zeugen oder Indizien).
| Unterlage | Status | Wofür wir sie brauchen |
|---|---|---|
| Schriftlicher Auftrag oder unterschriebenes Angebot; bei mündlichem Auftrag: Zeuge (Monteur, Meister, Bürokraft), Terminbestätigung per SMS/WhatsApp, E-Mail-Verlauf | Pflicht | Vertragsschluss (Anlage K 1) |
| Angebot, Leistungsverzeichnis, E-Mails mit Zusatzwünschen, Regiezettel mit Unterschrift des Kunden | Pflicht | Leistungsumfang und Nachträge |
| Stundenzettel, Materiallieferscheine, Fotos mit Datum | Pflicht | Ausführung; Zeuge: ausführender Monteur |
| Abnahmeprotokoll – ersatzweise Fristsetzung mit Hinweis auf § 640 Abs. 2 BGB und Zustellnachweis, Fotos der Ingebrauchnahme, Teilzahlung des Kunden | Pflicht | Fälligkeit und Umkehr der Beweislast |
| Fotos nach Fertigstellung, Prüfprotokolle (Dichtheitsprüfung, Elektro-Messprotokoll, Heizungsinbetriebnahme) | Pflicht | Mangelfreiheit; wir bieten ein Sachverständigengutachten an |
| Angebot, Preisliste, Stundensatz-Aushang, Vergleichsangebote, Handwerkskammer-Stundensatzerhebung | empfohlen | Preisabrede oder übliche Vergütung |
| Prüffähige Rechnung mit Positionen und Aufmaß | Pflicht | Höhe der Forderung |
| Schreiben mit Nachbesserungs-Terminvorschlag und Antwort des Kunden | Pflicht falls vorhanden | Verweigert der Kunde die Nachbesserung, verliert er seine Mängelrechte (§ 323 Abs. 6 BGB) |
| Mahnungen mit Zustellnachweis | Pflicht | Verzug – Zinsen und Inkassokosten |
| Forderungskonto mit Teilzahlungen | Pflicht | offener Betrag |
| Zeugen mit Name, Funktion, Anschrift | Pflicht | Monteur, Meister, wer den Termin vereinbart hat |
Was der Schuldner einwenden wird – und womit wir es entkräften
Aus hunderten Inkassofällen wissen wir, welche Einwände kommen. Wenn Sie uns die passende Vorsorge gleich mitliefern, nehmen wir dem Schuldner den Einwand schon in der Klageschrift.
| Einwand des Schuldners | Wie wahrscheinlich | Das brauchen wir dafür von Ihnen |
|---|---|---|
| „Das ist mangelhaft“ | sehr hoch | Abnahmeprotokoll oder Nutzungsnachweis (dann muss der Kunde den Mangel beweisen); Ihr Nachbesserungsangebot und die Antwort des Kunden; Prüfprotokolle und Fotos. Der Kunde muss den Mangel konkret benennen – „schlecht gemacht“ reicht nicht. Zurückbehalten darf er höchstens das Doppelte der Mangelbeseitigungskosten (§ 641 Abs. 3 BGB), nicht den ganzen Werklohn. |
| „Ich habe das nicht beauftragt / wollte nur einen Kostenvoranschlag“ | hoch | Zeuge für den mündlichen Auftrag; Indizien: Kunde war bei der Ausführung anwesend, hat Material ausgesucht, einen Teilbetrag gezahlt oder nutzt das Werk. Hilfsweise verlangen wir Wertersatz (§ 812 BGB, §§ 677, 683 BGB). |
| „Viel zu teuer / anders vereinbart“ | hoch | Angebot mit Unterschrift; bei Stundenlohn die Stundenzettel; Vergleichsbelege für die übliche Vergütung. Eine Kostenvoranschlags-Überschreitung zählt nur, wenn sie wesentlich war und nicht angezeigt wurde. |
| „Nicht abgenommen, also nicht fällig“ | hoch | Nutzung durch den Kunden (stillschweigende Abnahme); Fristsetzung nach § 640 Abs. 2 BGB – holen wir notfalls nach; lehnt der Kunde die Nachbesserung endgültig ab, ist die Abnahme entbehrlich (Abrechnungsverhältnis). |
| „Die Arbeiten wurden nicht fertiggestellt“ | mittel | Was fertig ist, was nicht, und warum (Kunde hat abgebrochen?). Bei Kündigung durch den Kunden steht Ihnen die Vergütung für das Erbrachte zu (§ 648 BGB) – wir brauchen eine getrennte Abrechnung. |
| „Mein Ehepartner / Mieter / die Hausverwaltung hat beauftragt, nicht ich“ | mittel | Wer hat unterschrieben, wer war vor Ort, an wen ging die Rechnung? Ehegatten haften bei Geschäften des täglichen Bedarfs mit (§ 1357 BGB); im Zweifel verklagen wir beide. |
| „Ich habe die Rechnung nie bekommen“ | mittel | Zustellnachweis; spätestens mit der Klage ist sie zugestellt, Verzug läuft dann ab Zustellung. |
| „Sittenwidriger Notdienstpreis“ (Schlüsseldienst, Rohrreinigung) | hoch in dieser Gruppe | Übliche Preise (Handwerkskammer-Tabellen), jeden Zuschlag einzeln begründet (Nacht, Wochenende, Anfahrt). Liegt der Preis über dem Doppelten des Üblichen, droht die Vollabweisung (§ 138 BGB) – dann begrenzen wir die Forderung lieber auf den angemessenen Betrag. |
| Aufrechnung mit Folgeschaden (Wasserschaden o. Ä.) | mittel | Alles zum behaupteten Schaden: Fotos, Schreiben, Ihre Reaktion. Wir bestreiten Ursache und Höhe und schalten Ihre Betriebshaftpflicht ein. |
Wer kann als Zeuge aussagen – und wer nicht?
Ein häufiges Missverständnis: Sie selbst – als Inhaber, Geschäftsführer oder Einzelunternehmer – sind vor Gericht Partei, nicht Zeuge. Ihre eigene Schilderung zählt deshalb nur eingeschränkt (§ 448 ZPO). Entscheidend sind Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Auftrag entgegengenommen, die Leistung erbracht oder die Lieferung übergeben haben. Nennen Sie uns deshalb bitte zu jedem wichtigen Punkt: Wer war dabei? – mit Name, Funktion und einer Anschrift, unter der die Person geladen werden kann.
Ein Punkt, der über die Inkassokosten entscheidet: Wann war der Schuldner im Verzug?
Die Kosten des Inkassos kann der Schuldner nur dann erstatten müssen, wenn er schon vor der Beauftragung des Inkassounternehmens im Verzug war (§ 286 BGB, § 280 BGB). Deshalb brauchen wir eines von drei Dingen: Ihre eigene Mahnung mit Datum und Zugangsnachweis, einen kalendarisch bestimmten Zahlungstermin im Vertrag oder auf der Rechnung („zahlbar bis 15.03.“, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die Rechnung mit Zugangsnachweis, wenn seit Zugang mehr als 30 Tage vergangen sind (§ 286 Abs. 3 BGB – bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist). Fehlt das, bleiben die Inkassokosten häufig an Ihnen hängen – die Hauptforderung selbst ist davon nicht betroffen.
Rechtlich in Kürze
- Anspruchsgrundlage: § 631 Abs. 1 BGB (Werklohn); Höhe aus Vereinbarung oder übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB).
- Fälligkeit mit Abnahme (§ 641 Abs. 1 BGB); beim Bauvertrag zusätzlich prüffähige Schlussrechnung (§ 650g Abs. 4 BGB). Fiktive Abnahme: Frist gesetzt, Kunde reagiert nicht oder nennt keinen konkreten Mangel (§ 640 Abs. 2 BGB) – bei Verbrauchern mit Hinweis in Textform.
- Beweislast: bis zur Abnahme bei Ihnen, danach beim Kunden. Deshalb ist die Abnahme der wichtigste Baustein Ihrer Unterlagen.
- Kfz-Werkstatt: Unternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) – Herausgabe nur gegen Zahlung; der unterschriebene Reparaturauftrag ist entscheidend.
- Nachträge: beim Bauvertrag nach §§ 650b, 650c BGB; sonst ein neuer Auftrag, der bewiesen werden muss.
- Zuständigkeit: Amtsgericht bis 10.000 €, darüber Landgericht (§ 23 Nr. 1 GVG, § 71 Abs. 1 GVG).
Kosten und Risiko realistisch eingeschätzt
Kommt der Mangeleinwand, entscheidet das Gericht häufig nur mit einem Sachverständigengutachten – typischer Vorschuss 1.500 bis 3.000 €. Bei Forderungen unter etwa 1.000 € kann das den Streitwert übersteigen. In diesen Fällen sagen wir Ihnen das vor der Klage schriftlich und schlagen einen Vergleich vor. Bei größeren Beträgen oder dokumentierter Abnahme ist die Klage der richtige Weg; im Rahmen Ihrer ARAG-Deckung trägt die Versicherung auch den Gutachtervorschuss, bei Erfolg zahlt der Schuldner (§ 91 ZPO).
⚡ IN ZWEI MINUTEN STARTEN
Vollmacht erteilen – kostenfreie Ersteinschätzung erhalten
Tragen Sie Ihr Miamono-Aktenzeichen und Ihre Kontaktdaten ein. Mit Ihrer Bestätigung dürfen wir Ihre Unterlagen bei Miamono einsehen, die Deckung mit der ARAG klären und legen sofort Ihre Akte an. Sie erhalten dann Ihre Ersteinschätzung und den Zugang zur Online-Akte – für Sie kostenfrei.
🔍 Um welche Forderung geht es?
Für jede Fallgruppe haben wir zusammengestellt, welche Angaben und Unterlagen das Gericht sehen will – und was der Schuldner typischerweise einwendet. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller der Titel.
- Dienstleistung & Abo – Fitnessstudio, Coaching, Software-Abo, Pflege, Agentur, Hausverwaltung
- Handwerkerrechnung (diese Seite)
- Warenlieferung – Lieferung auf Rechnung, Großhandel, Onlineshop, Abo-Lieferung
- Kaufvertrag – Fahrzeug, Möbel, Küche, Elektronik, Maschine, Restkaufpreis, Ratenkauf
- Werkvertrag & Projekt – Webseite, Software, Planung, Maßanfertigung, Druck, Gutachten
Häufige Fragen
Der Kunde behauptet Mängel, hat mich aber nie nachbessern lassen. Was heißt das für die Klage?
Das ist gut für Sie. Wer die angebotene Nachbesserung verweigert, verliert seine Mängelrechte (§ 323 Abs. 6 BGB). Wir brauchen dafür Ihr Nachbesserungsangebot mit Datum und die Antwort des Kunden – oder einen Zeugen für das Gespräch.
Es gibt kein Abnahmeprotokoll. Ist die Forderung damit verloren?
Nein. Eine Abnahme kann auch stillschweigend erfolgen – etwa wenn der Kunde die Heizung seit Monaten nutzt oder das Auto abgeholt hat – oder wir setzen ihm nachträglich eine Frist zur Abnahme mit Hinweis auf § 640 Abs. 2 BGB. Schicken Sie uns Fotos und alles, was die Nutzung belegt.
Der Auftrag war nur mündlich. Reicht das?
Ja, wenn wir es beweisen können: durch den Mitarbeiter, der den Auftrag entgegengenommen hat, durch Terminbestätigungen per SMS oder WhatsApp und durch das Verhalten des Kunden (anwesend bei der Ausführung, Material ausgesucht, Teilzahlung). Nennen Sie uns bitte alle Beteiligten.
Lohnt sich die Klage bei einer 800-Euro-Rechnung?
Das hängt davon ab, ob ein Gutachten droht. Bestreitet der Kunde nur den Auftrag oder den Preis, ja. Behauptet er Mängel, kann das Gutachten teurer werden als die Forderung – dann raten wir vor der Klage zu einem Vergleich und sagen Ihnen das offen.

Henrik Momberger
Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte Düsseldorf
Kanzlei seit 2005 in Düsseldorf, seit über zehn Jahren Partnerkanzlei der ARAG. Forderungsdurchsetzung, Mahn- und Vollstreckungsverfahren, Zivilprozess – bundesweit. Kanzlei am Höherweg 101.
📞 0211 / 280 646 0 • ✉
Unterlagen schicken – wir kümmern uns um den Rest
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Diese Seite gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag und der Deckungszusage der ARAG. Miamono und Jusperta sind eigenständige Inkassodienstleister; die anwaltliche Vertretung erfolgt ausschließlich durch Momberger Rechtsanwälte.

