Personenschaden nach Unfall? Wir setzen alles für Sie durch.
Verletzungen, dauerhafte Folgen, Pflegebedarf – bei Personenschaden geht es um sechsstellige Beträge. Wir übernehmen alles.
Personenschaden 2026: Ansprüche bei Verkehrsunfall mit Verletzten
📅 Aktualisiert 28.05.2026 • ✏ Henrik Momberger • ⏱ Lesezeit: 11 Minuten
📌 KURZ ZUSAMMENGEFASST
Bei Verkehrsunfall mit Verletzten haben Sie als Unfallopfer Anspruch auf: Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse (Pflege, Hilfsmittel), Mehrkosten (Behindertenumbau Auto/Wohnung) und Schmerzensgeldrente bei Dauerfolgen. Bei schweren Verletzungen oft sechsstellige Beträge. Verjährung in der Regel 3 Jahre. Frist bei Kinderschäden: bis zum 21. Geburtstag plus 3 Jahre.
📖 Inhalt
Übersicht aller Ansprüche bei Personenschaden
| Anspruch | Rechtsgrundlage | Bandbreite |
|---|---|---|
| Schmerzensgeld | § 253 II BGB | 250 € – 800.000 € |
| Heilbehandlung | § 249 BGB | Volle Kosten |
| Verdienstausfall | § 252 BGB | Brutto-Netto-Diff. |
| Haushaltsführungsschaden | § 843 BGB | 8 - 15 €/Std |
| Vermehrte Bedürfnisse | § 843 BGB | 100 – 10.000 €/Monat |
| Schmerzensgeldrente | § 253 II BGB | 200 – 1.500 €/Monat lebenslang |
| Hinterbliebenengeld | § 844 III BGB | 10.000 – 30.000 € |
| Schockschaden | § 823 I BGB | 5.000 – 30.000 € |
Heilbehandlungskosten
Alle Kosten, die durch die Verletzung verursacht wurden, sind erstattungsfähig:
- Arzt- und Krankenhauskosten (was Krankenkasse nicht zahlt)
- Reha-Massnahmen
- Medikamente
- Physiotherapie, Ergotherapie
- Heil- und Hilfsmittel (Rollüsttuhl, Prothesen, Orthesen)
- Fahrtkosten zu Behandlungen
- Privatleistungen bei medizinischer Notwendigkeit
Schmerzensgeld bei Personenschaden
Typische Bandbreiten – Details unter Schmerzensgeld 2026:
- HWS-Schleudertrauma: 250 – 17.000 €
- Knochenbrüche: 1.500 – 25.000 €
- Schädelhirntrauma: 5.000 – 200.000 €
- Querschnittslähmung: 200.000 – 800.000 €
- Wachkoma: 500.000 – 800.000 € + Rente
Verdienstausfall
Während Arbeitsunfähigkeit zahlen Krankenkasse (Krankengeld) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung) nicht den vollen Lohn. Die Differenz zum tatsächlichen Nettoeinkommen ist erstattungsfähig.
Bei Selbstständigen: entgangener Gewinn nach Bilanzen / Steuerbescheiden.
Bei Berufsunfähigkeit: lebenslange Rente + verringerte Karrierechancen.
Haushaltsführungsschaden
Wenn Sie verletzt sind und Hausarbeit nicht mehr machen können, steht Ihnen fiktive Entschädigung zu – auch wenn Sie keinen Ersatz einkaufen oder Familie hilft.
Stundensatz nach BGH-Rechtsprechung: 8–15 € pro Stunde. Bei Vollbehinderung in Single-Haushalt: 30–40 Std/Woche.
Vermehrte Bedürfnisse
Bei Dauerschäden mit Pflegebedarf:
- Pflegekosten (häusliche oder stationäre Pflege)
- Hilfsmittel (Lift, Rampen, behindertengerechtes Auto)
- Wohnungsumbau
- Begleitperson bei Reisen
- Therapie / Reha lebenslang
Diese Ansprüche werden meist als Rente ausgezahlt – lebenslang.
Schmerzensgeldrente
Bei schwersten Schäden (Wachkoma, Komplettlähmung) wird zusätzlich zum Einmal-Schmerzensgeld eine monatliche Rente verhängt:
- Typisch 200–1.500 € pro Monat
- Lebenslang
- Inflationsanpassung möglich
- Vererbbar bis zu kapitalisiertem Wert
Hinterbliebenengeld & -unterhalt
Bei Tod des Unfallopfers haben Angehörige eigene Ansprüche:
- Hinterbliebenengeld (§ 844 III BGB): 10.000–30.000 € für seelisches Leid
- Beerdigungskosten: bis 7.500 € (BGH-Linie)
- Unterhaltsschaden: bei wirtschaftlicher Abhängigkeit (Ehepartner, Kinder)
- Schockschaden: bei psychisch nachweisbarer Erkrankung
Schockschaden
Wer durch Tod oder schwere Verletzung eines nahen Angehörigen psychisch erkrankt (PTBS, Depression), kann eigenes Schmerzensgeld geltend machen – auch ohne körperliche Verletzung.
Voraussetzung: medizinisch nachweisbare Erkrankung, über das „normale“ Trauern hinaus. Höhen: 5.000–30.000 €.
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- Wir kennen die Schmerzensgeld-Tabellen und vergleichbare Urteile.
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FAQ Personenschaden
Was ist ein Personenschaden?
Alle körperlichen oder gesundheitlichen Schäden nach einem Unfall – im Gegensatz zum reinen Sachschaden (Fahrzeug).
Wie lange dauert eine Regulierung?
Bei leichten Verletzungen 3–6 Monate, bei schweren Verletzungen mit Dauerfolgen 1–3 Jahre bis zum Abschluss.
Wer zahlt bei Personenschaden?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers – bei klarer Haftung 100 %.
Was ist mit Eigenverschulden?
Anteilige Kürzung nach Mitverschuldensquote. Bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt typischerweise 10–25 % Kürzung.
Verjähren Ansprüche?
3 Jahre ab Kenntnis. Bei Spätschäden: Frist beginnt erst mit Erkennbarkeit der Folge.
Was ist bei Tod nach Unfall?
Hinterbliebene erhalten: Beerdigungskosten, Hinterbliebenengeld (10.000–30.000 €), Unterhaltsschaden, ggf. Schockschaden.
Brauche ich vorläufige Versorgung?
Ja. Die gegnerische Versicherung muss Vorschüsse leisten, sobald die Haftung klar ist. Wir setzen das durch.

Henrik Momberger
Spezialist für Personenschaden, Schmerzensgeld, vermehrte Bedürfnisse
Personenschaden? Wir setzen alle Ansprüche durch.

