Strafbefehl erhalten? Die Frist läuft.
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung beim Gericht sein. Schicken Sie uns den Strafbefehl – wir prüfen ihn. Kostenlose Ersteinschätzung.
Strafbefehl erhalten: Was Sie jetzt tun sollten, welche Folgen drohen und wann sich ein Einspruch lohnt
📅 Aktualisiert 30.08.2026 • ✏ Jennifer Hölz, Rechtsanwältin • ⏱ Lesezeit: 8 Minuten
📌 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Ein Strafbefehl ist keine Formalität: Ohne Einspruch steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich.
- Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung – maßgeblich ist das Datum auf dem gelben Umschlag. Heben Sie ihn auf.
- Der Einspruch muss beim Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat.
- Ein Strafbefehl kann eine Eintragung im Bundeszentralregister nach sich ziehen – ob sie im Führungszeugnis erscheint, hängt von der Höhe der Strafe ab.
- Der Einspruch kann auf einzelne Punkte beschränkt werden, etwa nur auf die Tagessatzhöhe.
Ein Strafbefehl kommt für viele Betroffene völlig unerwartet. Plötzlich liegt ein gelber Umschlag im Briefkasten. Darin: eine Geldstrafe, möglicherweise ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder sogar eine Freiheitsstrafe zur Bewährung. Gleichzeitig enthält der Strafbefehl den Hinweis, dass er rechtskräftig wird, wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren.
Viele Betroffene fragen sich dann:
Was bedeutet der Strafbefehl konkret für mich?
Bin ich dadurch vorbestraft?
Wird die Verurteilung in das Führungszeugnis oder Bundeszentralregister eingetragen?
Welche Folgen kann der Strafbefehl für meinen Beruf haben?
Muss ich Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen?
Brauche ich dafür einen Strafverteidiger?
In diesem Beitrag erklären wir verständlich, was ein Strafbefehl ist, welche Folgen drohen, welche Frist für den Einspruch gilt und wann eine anwaltliche Verteidigung sinnvoll ist.
Was ist ein Strafbefehl?
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes schriftliches Strafverfahren. Eine mündliche Hauptverhandlung findet zunächst nicht statt. Nach Abschluss der Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft beim Gericht den Erlass eines Strafbefehls beantragen.
Das Gericht prüft den Antrag und erlässt den Strafbefehl, wenn es den Tatvorwurf auf Grundlage der Akten für ausreichend geklärt hält.
Typische Delikte im Strafbefehlsverfahren sind beispielsweise:
Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Trunkenheitsfahrten,
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,
Körperverletzungsdelikte,
Beleidigungen,
kleinere Betrugs- und Diebstahlsdelikte,
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im unteren Schwerebereich.
Wichtig ist: Ein Strafbefehl ist keine bloße Verwarnung oder „kleine“ behördliche Entscheidung.
Wenn Sie nicht rechtzeitig Einspruch einlegen, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Sie gelten dann wegen der im Strafbefehl bezeichneten Tat als verurteilt, obwohl keine mündliche Hauptverhandlung stattgefunden hat.
Welche Strafen können im Strafbefehl festgesetzt werden?
Im Strafbefehl kann das Gericht insbesondere eine Geldstrafe, ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt festsetzen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Am häufigsten enthält ein Strafbefehl jedoch eine Geldstrafe in Tagessätzen. Diese kann mit weiteren Rechtsfolgen wie einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden sein.
Bin ich durch einen Strafbefehl vorbestraft? Was steht im Führungszeugnis?
Für viele Betroffene ist entscheidend, ob sie nach einem Strafbefehl als „vorbestraft“ gelten und ob die Verurteilung im Führungszeugnis erscheint.
Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen erscheinen bei Ersttätern in der Regel nicht im einfachen Führungszeugnis. Die Verurteilung wird jedoch grundsätzlich im Bundeszentralregister eingetragen.
Ab 91 Tagessätzen Geldstrafe oder bei Freiheitsstrafen kann die Verurteilung grundsätzlich im Führungszeugnis erscheinen. Das kann insbesondere Folgen haben bei:
Bewerbungen,
Tätigkeiten im öffentlichen Dienst,
Beamtenlaufbahnen,
bestimmten Berufen im Gesundheitswesen,
Approbationen oder Gewerbeerlaubnissen,
aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten.
Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, die Höhe der Tagessätze und die weiteren Rechtsfolgen eines Strafbefehls genau zu prüfen.
Wie lange kann ich gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen?
Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls.
Das Zustellungsdatum ergibt sich regelmäßig aus dem gelben Umschlag. Bewahren Sie diesen deshalb unbedingt auf. Der Einspruch muss innerhalb der Frist bei dem Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat.
Der Einspruch kann grundsätzlich schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Kann der Einspruch auf einzelne Punkte beschränkt werden?
Ja. Der Einspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bestimmte Rechtsfolgen beschränkt werden.
Das kann beispielsweise die:
Anzahl der Tagessätze,
Höhe der Tagessätze,
Dauer eines Fahrverbots oder
Entziehung der Fahrerlaubnis
betreffen.
Eine solche Beschränkung kann sinnvoll sein, wenn der Tatvorwurf selbst nicht mehr angegriffen werden soll, aber einzelne Folgen des Strafbefehls besonders belastend sind.
Ob eine Beschränkung sinnvoll ist, sollte jedoch erst nach Akteneinsicht und einer Prüfung des konkreten Falls entschieden werden.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl?
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend sind insbesondere:
die Beweislage,
der konkrete Tatvorwurf,
die Höhe der verhängten Strafe,
Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse,
mögliche Folgen für Beruf und Fahrerlaubnis,
mögliche Auswirkungen auf das Führungszeugnis oder den Aufenthaltsstatus.
Eine genaue Prüfung ist insbesondere angezeigt, wenn eine hohe Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe zur Bewährung, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.
Auch wenn der Verlust des Arbeitsplatzes oder berufliche Nachteile zu befürchten sind, sollte der Strafbefehl sorgfältig überprüft werden.
Ein Einspruch kann ebenfalls sinnvoll sein, wenn Sie die Tat nicht begangen haben oder der Strafbefehl von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht.
Kann sich die Strafe nach einem Einspruch verschlechtern?
Ja. Das sollte bei der Entscheidung über einen Einspruch berücksichtigt werden.
Wenn die Beweislage eindeutig gegen Sie spricht, die Strafe bereits vergleichsweise niedrig ausfällt und keine besonderen Nebenfolgen drohen, kann ein Einspruch mit Risiken verbunden sein. Nach einem Einspruch ist das Gericht in der anschließenden Hauptverhandlung grundsätzlich nicht an die im Strafbefehl festgesetzte Strafe gebunden. Ein Verschlechterungsverbot besteht nicht.
Ob Sie den Strafbefehl akzeptieren oder Einspruch einlegen sollten, lässt sich daher regelmäßig erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte und einer Prüfung Ihrer persönlichen Situation seriös beurteilen.
Brauche ich für den Einspruch gegen einen Strafbefehl einen Anwalt?
Sie benötigen nicht zwingend einen Rechtsanwalt, um Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen. Den Einspruch können Sie grundsätzlich selbst und fristgerecht beim zuständigen Gericht einreichen. Ob Sie sich anschließend selbst verteidigen sollten, ist eine andere Frage. Wir würden stets davon abraten, sich als juristischer Laie selbst verteidigen zu wollen.
Spätestens bei:
höheren Geldstrafen,
einer Freiheitsstrafe, auch zur Bewährung,
einem drohenden Führerscheinentzug,
einem empfindlichen Fahrverbot,
möglichen beruflichen Folgen oder
ausländerrechtlichen Konsequenzen
ist eine anwaltliche Prüfung immer sinnvoll.
Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage überprüfen und die Risiken eines Einspruchs realistisch einschätzen. Gerade die Entscheidung, ob der Einspruch vollständig oder nur gegen einzelne Rechtsfolgen eingelegt werden sollte, lässt sich ohne Kenntnis der Ermittlungsakte häufig nicht verantwortungsvoll treffen.
Wie geht es nach einem Einspruch gegen den Strafbefehl weiter?
Wenn der Einspruch rechtzeitig beim Gericht eingeht, wird der Strafbefehl zunächst nicht rechtskräftig. Nehmen Sie den Einspruch nach einer Prüfung der Akte nicht zurück, bestimmt das Gericht in der Regel einen Termin zur Hauptverhandlung, in der Sie erneut die Gelegenheit haben, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Außerdem können Zeugen vernommen und weitere Beweise erhoben werden.
Das Verfahren kann unterschiedlich ausgehen. Möglich sind beispielsweise:
eine Einstellung des Verfahrens (gegen Auflage),
eine Bestätigung der im Strafbefehl festgesetzten Strafe,
eine Reduzierung des Strafmaßes oder einzelner Rechtsfolgen,
unter Umständen aber auch eine höhere Strafe.
In der Hauptverhandlung können Details entscheidend sein. Das betrifft beispielsweise die genaue Anzahl der Tagessätze, die Höhe der Tagessätze, ein Fahrverbot oder die Frage, ob eine Verurteilung unterhalb einer relevanten Schwelle für das Führungszeugnis bleibt.
Bei einem bereits auf die Tagessatzhöhe beschränkten Einspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entschieden werden. Die Strafe darf dann nicht zu Ihrem Nachteil verändert werden.
Kosten des Anwalts beim Strafbefehl
Die Anwaltskosten richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für das Verfahren fallen – je nachdem in welchem Verfahrensstadium Sie einen Strafverteidiger beauftragen – insbesondere eine Grundgebühr für die Einarbeitung, eine Verfahrensgebühr und gegebenenfalls eine Terminsgebühr für die Hauptverhandlung an. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann vorab eine Deckungsanfrage gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass Rechtsschutzversicherungen bei strafrechtlichen Vorwürfen häufig unter einem sogenannten Vorsatzvorbehalt leisten. Das bedeutet, dass die Kostenübernahme unter Umständen entfällt oder ein Rückgriff möglich wird, wenn es später zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat kommt.
Bei Fahrlässigkeitsdelikten, etwa bestimmten Verkehrsdelikten, ist eine Kostenübernahme häufiger möglich.
Sprechen Sie uns gerne vorab auf die voraussichtlichen Kosten an. Wir informieren Sie transparent über die mögliche Vergütung und das weitere Vorgehen.
Fazit: Strafbefehl erhalten – Frist beachten und Entscheidung prüfen lassen!
Ein Strafbefehl ist keine bloße Formalität. Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen reagieren, kann er rechtskräftig werden und steht dann einem Urteil gleich. Die Folgen können, wie oben beschrieben, erheblich sein. Je nach Fall können Führungszeugnis, Beruf, Fahrerlaubnis oder Aufenthaltsstatus betroffen sein.
Gleichzeitig bietet ein Strafbefehlsverfahren auch Möglichkeiten. Ein gezielt eingelegter und gut vorbereiteter Einspruch kann im Einzelfall zu einer Einstellung, einer niedrigeren Strafe oder milderen Nebenfolgen führen.
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie insbesondere die zweiwöchige Einspruchsfrist beachten und keine vorschnelle Entscheidung treffen.
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Jennifer Hölz
Rechtsanwältin · Strafverteidigerin
Seit über 5 Jahren spezialisiert auf Strafrecht, Schwerpunkt Jugendstrafrecht und Strafverteidigung. Bundesweit tätig, Kanzlei in Düsseldorf.
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Hinweis: Die Informationen in diesem Beitrag dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls nicht berücksichtigen. Die rechtliche Bewertung hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls sowie dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung ab.

