Anklageschrift erhalten?

Im Zwischenverfahren lässt sich noch viel bewegen – aber nur fristgerecht. Wir prüfen die Anklage und die Erfolgsaussichten. Kostenlose Ersteinschätzung.

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Anklageschrift erhalten? Jetzt rechtzeitig handeln

📅 Aktualisiert 30.08.2026 • ✏ Jennifer Hölz, Rechtsanwältin • ⏱ Lesezeit: 8 Minuten

📌 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Die Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft, nicht das Gericht – eine Verurteilung ist damit noch nicht verbunden.
  • Es folgt das Zwischenverfahren (§§ 199–211 StPO): Das Gericht prüft, ob überhaupt verhandelt wird.
  • Sie erhalten die Anklage nach § 201 StPO zugestellt und bekommen eine Frist zur Stellungnahme – diese Frist ist die eigentliche Chance.
  • Möglich sind Eröffnung (§ 203 StPO), Nichteröffnung (§ 204 StPO), Teileröffnung oder Beschränkung nach § 154a StPO.
  • Eine unbedachte eigene Stellungnahme lässt sich später kaum korrigieren – erst Akteneinsicht, dann Strategie.

Mit der Zustellung der Anklageschrift wird ein Strafverfahren für viele Betroffene plötzlich sehr real. Nicht selten entsteht der Eindruck, das Gericht habe sich bereits festgelegt und eine Verurteilung sei nur noch eine Frage der Zeit. Das ist juristisch nicht der Fall. Die Anklageschrift gibt zunächst nur die vorläufige und einseitige Sicht der Staatsanwaltschaft auf den Tatvorwurf wieder.

Bevor es zu einer Hauptverhandlung kommt, ist das sogenannte Zwischenverfahren vorgeschaltet. In dieser Phase prüft das zuständige Gericht, ob es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommt. In dieser Phase haben wir als Verteidiger die Möglichkeit, zentrale Weichen zu Ihren Gunsten zu stellen.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wie das Zwischenverfahren im Strafverfahren abläuft, welche Entscheidungen das Gericht treffen kann und welche Verteidigungsmöglichkeiten sich für Beschuldigte bieten.

Was bedeutet die Anklageschrift für Sie?

Die Anklageschrift wird von der Staatsanwaltschaft erhoben, nicht vom Gericht. Sie fasst den Tatvorwurf zusammen und enthält insbesondere Angaben dazu, welche Tat Ihnen wann und wo vorgeworfen wird, welche Strafvorschriften die Staatsanwaltschaft für einschlägig hält und auf welche wesentlichen Beweismittel sie sich stützt.

Nach § 200 StPO muss die Anklageschrift den geschichtlichen Vorgang so genau beschreiben, dass klar erkennbar ist, welche konkrete Tat Gegenstand des Strafverfahrens ist und wogegen Sie sich verteidigen müssen.

Mit der Anklage beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht, das Hauptverfahren zu eröffnen. Die Zustellung der Anklageschrift bedeutet daher noch nicht, dass das Gericht Sie für schuldig hält oder bereits eine Entscheidung über eine Verurteilung getroffen hat.

Was passiert nach Zustellung der Anklageschrift?

Nach Eingang der Anklageschrift beginnt grundsätzlich das sogenannte Zwischenverfahren. Dieses ist in den §§ 199 bis 211 StPO geregelt und umfasst die Zeit von der Anklageerhebung bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens.

Zuständig ist das Gericht, das später auch die Hauptverhandlung führen würde, also je nach Tatvorwurf und Zuständigkeit insbesondere das Amtsgericht oder das Landgericht.

Das Gericht stellt Ihnen die Anklageschrift gemäß § 201 StPO zu und setzt in der Regel eine Frist, innerhalb derer Sie beziehungsweise Ihre Verteidigung Stellung nehmen können. In dieser Phase können unter anderem Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorgebracht werden, weitere Ermittlungen oder Beweiserhebungen angeregt werden oder auf rechtliche oder tatsächliche Schwächen des Tatvorwurfs hingewiesen werden.

Wie lange das Zwischenverfahren dauert, hängt von der Komplexität der Angelegenheit, notwendigen weiteren Ermittlungen und der Auslastung des Gerichts ab.

Was prüft das Gericht im Zwischenverfahren?

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Das Gericht prüft also, ob nach vorläufiger Bewertung der vorhandenen Beweise eine spätere Verurteilung wahrscheinlich erscheint.

Daneben prüft das Gericht, ob rechtliche Hindernisse einer Durchführung des Strafverfahrens entgegenstehen. Dazu können beispielsweise Verjährung, ein fehlender erforderlicher Strafantrag oder ein bereits eingetretener Strafklageverbrauch gehören.

Auch formelle Mängel der Anklageschrift können von Bedeutung sein. Die Anklage muss den Tatvorwurf zeitlich, räumlich und sachlich ausreichend konkret beschreiben. Es muss eindeutig erkennbar sein, welcher konkrete Lebenssachverhalt Gegenstand des Strafverfahrens sein soll.

Erfüllt die Anklageschrift diese Anforderungen nicht oder bestehen erhebliche Zweifel am Tatverdacht, prüfen wir, ob und mit welchen konkreten Einwendungen darauf reagiert werden sollte.

Welche Entscheidungen kann das Gericht treffen?

Die zentrale Entscheidung im Zwischenverfahren ist der Eröffnungsbeschluss nach § 203 StPO.

Eröffnung des Hauptverfahrens

Stellt das Gericht einen hinreichenden Tatverdacht fest und bestehen keine Verfahrenshindernisse, eröffnet es das Hauptverfahren. Anschließend bereitet das Gericht die Hauptverhandlung vor und bestimmt zu gegebener Zeit einen Verhandlungstermin.

Nichteröffnung des Hauptverfahrens

Hält das Gericht den Tatverdacht für nicht ausreichend oder liegt ein Verfahrenshindernis vor, kann es die Eröffnung des Hauptverfahrens durch Beschluss gemäß § 204 StPO ablehnen.

Für Sie bedeutet dies, dass es hinsichtlich des betroffenen Tatvorwurfs nicht zu einer Hauptverhandlung kommt.

Teilweise Eröffnung oder Beschränkung des Verfahrens

Das Gericht kann den Tatvorwurf auch differenziert bewerten. Es kann beispielsweise das Hauptverfahren nur hinsichtlich einzelner angeklagter Taten eröffnen und die Eröffnung im Übrigen ablehnen.

Daneben kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Beschränkung des Verfahrensstoffs nach § 154a StPO in Betracht kommen. Einzelne Tatvorwürfe oder rechtliche Gesichtspunkte können dadurch aus dem weiteren Verfahren ausgeklammert werden.

Aus Verteidigersicht geht es deshalb nicht nur um die Frage, ob das Gericht die Anklage insgesamt zulässt oder nicht. Auch eine Begrenzung des Verfahrens und die Konzentration auf einzelne Tatvorwürfe können für den weiteren Verlauf und das mögliche Strafmaß von erheblicher Bedeutung sein.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es im Zwischenverfahren?

Das Zwischenverfahren bietet bereits vor einer Hauptverhandlung wichtige Verteidigungsmöglichkeiten. Voraussetzung dafür ist eine sorgfältige Prüfung der Anklageschrift und der vollständigen Ermittlungsakte.

Je nach Aktenlage kann es sinnvoll sein, den hinreichenden Tatverdacht gezielt anzugreifen und auf Widersprüche, Beweisprobleme oder rechtliche Fehler hinzuweisen. Auch entlastende Beweismittel können bereits in dieser Phase eingebracht oder weitere Ermittlungen angeregt werden.

Dazu können beispielsweise gehören:

die Benennung entlastender Zeugen,

die Vorlage von Dokumenten oder sonstigen Unterlagen,

die Anregung weiterer Ermittlungen,

die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder

konkrete Einwendungen gegen einzelne Beweismittel oder den Tatvorwurf.

Eine fundierte Stellungnahme kann dazu beitragen, die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu beeinflussen oder den Umfang des weiteren Verfahrens zu begrenzen.

Je nach Sachlage kann bereits in dieser Phase auch geprüft werden, ob eine Einstellung des Verfahrens oder eine andere für Sie günstigere Verfahrenslösung in Betracht kommt.

Die richtige Verteidigungsstrategie hängt jedoch immer vom konkreten Einzelfall ab. Während in manchen Verfahren eine ausführliche und offensive Stellungnahme sinnvoll ist, kann es in anderen Fällen strategisch klüger sein, zunächst keine umfassende Einlassung zur Sache abzugeben.

Da sich eine unbedachte Stellungnahme später häufig nicht mehr korrigieren lässt, entwickeln wir die Verteidigungsstrategie auf Grundlage der konkreten Aktenlage und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen gemeinsam ab.

Muss ich nach Erhalt einer Anklageschrift etwas sagen?

Nein. Auch nach Zustellung einer Anklageschrift besteht grundsätzlich keine Pflicht, sich selbst zum Tatvorwurf zu äußern. Ob eine schriftliche Stellungnahme sinnvoll ist oder ob das Schweigerecht zunächst die bessere Strategie darstellt, hängt von der Beweislage und dem bisherigen Verlauf des Strafverfahrens ab.

Darum sollten Sie nach der Zustellung einer Anklageschrift einen Strafverteidiger kontaktieren

Für viele Betroffene ist die Zeit nach Zustellung der Anklageschrift von Unsicherheit und Angst geprägt. Uns ist wichtig, Ihnen klar und verständlich zu erläutern, was der Inhalt der Anklage konkret bedeutet, welche rechtlichen Konsequenzen drohen können und welche realistischen Verteidigungsoptionen bestehen. Dazu gehört auch, von Anfang an offen über Chancen und Risiken zu sprechen und keine falschen Erwartungen zu wecken. Eine frühzeitige und sorgfältige Verteidigung kann bereits im Zwischenverfahren entscheidende Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Strafverfahrens haben.

Anklageschrift erhalten? Jetzt rechtzeitig handeln

Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, sollten Sie nicht vorschnell reagieren und insbesondere die gesetzten Fristen beachten. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann klären, welche Möglichkeiten im weiteren Verfahren bestehen und wie auf die Anklage sinnvoll reagiert werden sollte.

Sie erreichen uns telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail. Wir prüfen Ihre Situation und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Weiterführende Beiträge

Einen Überblick über den gesamten Verfahrensgang gibt unser Beitrag Ablauf eines Strafverfahrens: Von der Anzeige bis zum Urteil.

Häufige Fragen

Ich habe eine Anklageschrift bekommen – bin ich jetzt schon verurteilt?

Nein, mit der Anklageschrift sind Sie nicht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft schildert darin nur ihre Sicht der Dinge und beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens. Das Gericht prüft im Zwischenverfahren zunächst selbständig, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und ob die Anklage überhaupt zugelassen wird. Erst wenn ein Eröffnungsbeschluss vorliegt und eine Hauptverhandlung durchgeführt wurde, kann ein Urteil ergehen.

Was bedeutet es, wenn das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt?

Lehnt das Gericht die Eröffnung durch einen sogenannten Nichteröffnungsbeschluss (§ 204 StPO) ab, findet keine Hauptverhandlung statt. Dies geschieht, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht, die Beweislage zu schwach ist oder Verfahrenshindernisse wie eine Verjährung vorliegen. Für Sie ist dies das bestmögliche Ergebnis, da der Vorwurf damit vom Tisch ist und das Verfahren ohne belastende Gerichtsverhandlung beendet wird.

Sollte ich mich nach Erhalt der Anklageschrift direkt selbst zum Tatvorwurf äußern?

Nein, machen Sie unbedingt von Ihrem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch und tätigen Sie keine unbedachten Aussagen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Wir fordern als Ihre Strafverteidiger zunächst die vollständigen Ermittlungsakten an. Erst nach sorgfältiger Prüfung entscheiden wir gemeinsam, ob eine fundierte schriftliche Einlassung zur Abwendung des Hauptverfahrens beitragen kann oder ob ein vorläufiges Schweigen taktisch vorteilhafter für die spätere Verhandlung ist.

Wie lange dauert das Zwischenverfahren?

Die Strafprozessordnung sieht keine starre Frist für die Dauer des Zwischenverfahrens vor. Bei überschaubaren Vorwürfen entscheidet das Gericht oft innerhalb weniger Wochen nach Ablauf der Äußerungsfrist (§ 201 StPO). Bei komplexen Wirtschaftsstrafsachen, umfangreichen Aktenbergen oder aufwendigen Beweisanträgen der Verteidigung kann die Phase mehrere Monate in Anspruch nehmen. Wir überwachen sämtliche Fristen und stellen sicher, dass das Verfahren ohne ungebührliche Verzögerung geführt wird.

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Jennifer Hölz, Rechtsanwältin und Strafverteidigerin

Jennifer Hölz

Rechtsanwältin · Strafverteidigerin

Seit über 5 Jahren spezialisiert auf Strafrecht, Schwerpunkt Jugendstrafrecht und Strafverteidigung. Bundesweit tätig, Kanzlei in Düsseldorf.

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Hinweis: Die Informationen in diesem Beitrag dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls nicht berücksichtigen. Die rechtliche Bewertung hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls sowie dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung ab.