| unter WBA |
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Reparaturkosten (RepK) + Minderwert (MW) liegen unter dem Wiederbeschaffungsaufwand (WBA = Wiederbeschaffungswert (WBW) - Restwert (RW)). Dann erhält der Geschädigte RepK bis zum WBA (Ausnahme: Neuwagenabrechnung!)
Beispiel: RepK 5.000, MW 1.000, WBW 8.000, RW 500
5.000 + 1.000 = 6.000, WBA = 7.500 (8.000-500)
Geschädigter erhält 6.000. ABER, wenn er fiktiv abrechnet, keine Mehwertsteuer (berücksichtigt AuDo automatisch)
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| bis 100 Prozent |
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Reparaturkosten + Minderwert liegen zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert
Beispiel: RepK 6.000, MW 1.250, WBW 8.000, RW 1.000
6.000 + 1.250 = 7.250, WBA = 7.000 (8.000-1.000)
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Geschädigter repariert nicht, das Fahrzeug ist verkehrssicher! Grundsatz: Der Geschädigte erhält die Reparaturkosten (zzgl. eventuellem Minderwert) bis zur Grenze des Wiederbeschaffungswerts
Im Beispiel also 7.250, da WBW 8.000
Ausnahme: Der Geschädigte verkauft das Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfalldatum, dann bekommt er nur den Wiederbeschaffungsaufwand (BGH NJW 06, 2179). Gilt nicht, wenn er "unfreiwillig" verkauft (z.B: weiterer unverschuldeter Unfall)
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Geschädigter repariert teilweise (bis das Fahrzeug wieder verkehrssicher ist)
Grundsatz: Reparaturkosten bis WBW
Ausnahme: Veräußerung innerhalb von 6 Monaten: - bei fiktiver Abrechnung: nur WBA (BGH NJW 08, 1941) - bei konkreter Abrechnung (auch der Eigenreparatur): Reparaturkosten bzw. Wert der Reparatur bis WBW
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Geschädigter repariert vollständig und fachgerecht
Grundsatz: Reparaturkosten bis WBW Ausnahme: Veräußerung innerhalb von 6 Monaten: - bei fiktiver Abrechnung: nur WBA (BGH NJW 08, 1941) - bei konkreter Abrechnung (auch der Eigenreparatur): Reparaturkosten bzw. Wert der Reparatur bis WBW
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Geschädigter repariert nicht: - nur WBA (WBW - RW) |
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Geschädigter repariert teilweise - bei fiktiver Abrechnung: nur WBA (BGH VersR 10, 363) - bei konkreter Abrechnung mit Rechnung über WBA Ersatz bis WBW, ebenso bei Eigenreparatur mit Wert über WBA (BGH VersR 10, 363; NJW 05, 1110)
Weiternutzung von 6 Monaten? noch offen
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Geschädigter repariert vollständig und fachgerecht Reparaturkosten + MW (BGH NJW 12, 52) Ausnahme: Veräußerung innerhalb von 6 Monaten: nur WBA (BGH NJW 08, 2183) Beachten Sie 6-Monatsfrist keine Fälligkeitsvoraussetzung (BGH NJW 09, 910) |