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Erläuterung zur Abrechnung des Fahrzeugschadens nach BGH - am Ende der Seite!

 

 

Diese ergeben sich als Prognose aus einem Sachverständigengutachten oder konkret aus einer vorliegenden Reparaturkostenrechnung. Es ist auch dann der Bruttowert (Reparaturkosten zuzüglich Mehrwertsteuer) einzutragen, wenn der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist oder das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört.

 

Der hier einzutragende Wert der gezahlten Reparaturkosten bezieht sich ausschließlich auf die von der Gegenseite gezahlten Reparaturkosten.

  

Soll eine Zahlung der Reparaturkosten an den Mandanten erfolgen, muss dieses Feld (vom Mandanten gezahlte Reparaturkosten) aktiviert werden. Wir verlangen dann von der Versicherung der Gegenseite keine Zahlung z.B. an die Reparaturwerkstatt. 

Üblicherweise wird dieses Feld aktiviert, wenn der Mandant z.B. die Reparaturkostenrechnung der Werkstatt bereits beglichen hat oder er es uns ausdrücklich untersagt hat, eine Zahlung an die Reparaturwerkstatt zu verlangen.

 

Hier werden die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens eingetragen. Der Betrag ergibt sich aus der Kostenrechnung des Sachverständigen. Auch wenn die Mandantschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist der Bruttobetrag, also der Rechnungsbetrag plus Mehrwertsteuer, einzutragen.

 

Der hier einzutragende Wert der gezahlten Gutachterkosten bezieht sich ausschließlich auf die von der Gegenseite gezahlten Gutachterkosten.

 

Soll eine Zahlung der Gutachterkosten an den Mandanten erfolgen, muss dieses Feld (vom Mandanten gezahlte Gutachterkosten) aktiviert werden. Wir verlangen dann von der Versicherung der Gegenseite keine Zahlung z.B. an den Gutachter der Mandantschaft. 

Üblicherweise wird dieses Feld aktiviert, wenn der Mandant z.B. die Gutachterkosten bereits beglichen oder er es uns ausdrücklich untersagt hat, eine Zahlung an den Gutachter zu verlangen.

 

Nutzungsausfall kann statt Mietwagenkosten verlangt werden (eine Mischung ist auch möglich - z.B. 3 Tage Mietwagen, 2 Tage Nutzungsausfall). Hier ist die Höhe des Betrges des täglichen Nutzungsausfalls einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich regelmäßig aus dem Gutachten, muss aber überprüft werden! Sie können den Wert bei Schwacke (https://www.schadenmanager.schwacke.de/awonline/de/index.php) nachsehen. Bei über fünf Jahre alten Pkw erfolgt eine Herabstufung um eine Gruppe, .bei über zehn Jahre alten Fahrzeugen um eine weitere Gruppe.

 

Zu der reinen Reparaturzeit bzw. der Zeit der Ersatzbeschaffung kommt die Zeit, die der Geschädigte benötigt, um sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, einen Sachverständigen zu konsultieren, sich über die Frage klarzuwerden, ob er eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung anstrebt (Überlegungsfrist). Im Reparaturfalle ist auch die Zeitspanne zu berücksichtigen, die bis zur Vergabe eines Reparaturtermins bei einer geeigneten Reparaturwerkstatt oder bis zum Eintreffen benötigter Ersatzteile vergeht. Verzögerungen beim Gutachter gehen ebenso wie solche bei der Reparatur, sofern sie der Geschädigte nicht zu vertreten hat, zu Lasten des Schädigers, weil Gutachter und Werkstatt insoweit nicht Erfüllungsgehilfen des Geschädigten sind.

 

Dieses Feld ist eigentlich nur bei einem Leasingfahrzeug oder bei einer (Teil-)Finanzierung relevant. Denn dann kann es sein, dass der Leasinggeberin oder der Bank die Wertminderung zusteht. Es könnte sien, dass der Mandant diese Wertminderung bereits an die Leasinggeberin oder die Bank gezahlt hat. In der Praxis ist mir ein solcher Fall allerdings noch nie untergekommen.

 

Die Bezeichnungen der Positionen 1. - 5. können frei vergeben werden. Auch hier sind immer brutto-Werte einzugeben.

 

Wenn die Summe der Reparaturkosten und einer eventuellen Wertminderung unter dem Wiederbeschaffungswert bleibt, liegt UHU ("Unter HUndert") vor.

 

Wenn die Summe der Reparaturkosten und eine eventuelle Wertminderung über den als 100% angenommenen Wiederbeschaffungswert hinausgeht, liegt ein üHu (Über HUndert) vor.

 

Bei einer fiktiven Abrechnung wird eine auf Grund des Gutachtens kalkulierte Reparatur ausgezahlt, die jedoch nicht durchgeführt werden muss. Zu beachten ist, dass bei dieser Abrechnungsvariante die Mehrwertsteuer aus den kalkulierten Reparaturkosten abgezogen wird.

 

Wirklich brauchbare Zeugen sind nur Zeugen die mit keinem der am Unfallbeteiligten in einem Verhältnis stehen. ABER Partner, Beifahrer, etc. sind natürlich auch "Zeugen". Deren Aussagewert ist in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren in dern Regel gemindert.

 

Ausreichend ist vorgerichtlich, dass der Geschädigte den gegnerischen Versicherer darauf hinweist, dass seine finanziellen Verhältnisse eine Vorfinanzierung nicht zulassen. Details zu seinen Vermögens- und Einkommensverhältnissen muss er – jedenfalls zunächst – nicht offenbaren. Will der gegnerische Versicherer weitere Informationen oder benötigt er zusätzliche Nachweise, so müsste er diese vom Geschädigten anfordern.

 

Ob die Verkehrssicherheit gegeben ist oder nicht, sollte sich aus dem Gutachten ergeben. Notfalls muss der Gutachter nachbessern, wenn es darauf ankommt (Mietwagenkosten, Nutzungsausfall). Ist die Verkehrssicherheit nicht gegeben, stellt sich als nächstes die Frage, ob eine Notreparatur sinnvoll ist - Achtung: Schadensminderungspflicht!

 

Wenn durch die Notreparatur Mehrkosten entstehen, sollte die anwaltliche Vertretung sehr zügig mit dem Versicherer abstimmen, ob die Mehrkosten aufgewendet werden sollen, um Ausfallkosten zu sparen. Denn wenn es überraschend doch schneller geht als befürchtet, wird der Versicherer im Nachhinein die Notwendigkeit bestreiten. 

Zu einer Minderung des Schadens führt die Verkürzung der Ausfallzeit nur, wenn die Kosten der Notreparatur unter der Entschädigungssumme liegen, die der Schädiger für die Zeit zu zahlen hat, um die die Notreparatur den Ausfall verkürzt. Kostet etwa eine Notreparatur 10.000,00 €, spart der Schädiger aber hierdurch nur Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 1.000,00 €, so ist die Notreparatur unwirtschaftlich.

 

Wenn der Mandant einen Mietwagen nehmen will, sind viele Punkte zu beachten. Die stehen in der Ablauferläuterung.

 

Wenn der Mandant ein Mietwagenangebot von der gegenerischen Versicherung erhalten hat, muss dies dringend hier erfasst werden.

 

Wenn der Mandant bereits unfallbedingt eine Ersatzanschaffung getätigt hat, bitte hier erfassen.

 

Tragen Sie hier bitte ein, wie viel das Fahrzeug, welches der Geschädigte als Ersatz für das verunfallte Fahrzeug gekauft hat, gekostet hat.

 

Der Wiederbeschaffungswert kann Mehrwertsteuer (zurzeit 19%), Differenzbesteuerung oder eine Regelbesteuerung beinhalten. Es ist auch möglich, dass er gar keine Stuer beinhaltet (Fahrzeug nur auf dem Privatmarkt zu beschaffen). Die Information dazu sollte im Gutachten stehen.

 

Das Fahrzeugalter, die Laufleistung, die Besitzverhältnisse, den festgestellten Fahrzeugzustand evtl. Alt- und Vorschäden, Sonderausstattungen und Zubehör. Die Fälligkeiten von Haupt- und Abgasuntersuchungen sowie alle übrigen im Wesentlichen den Wert des Fahrzeuges beeinflussenden Faktoren einschließlich der regionalen und saisonalen Marktlage sind in die Wertermittlung eingeflossen. Üblicherweise sind vergleichbare Fahrzeuge aufgrund des Fahrzeugalters nicht im seriösen KfzHandel erhältlich. Berücksichtigt wurde daher der für derartige Fahrzeuge maßgebende sogenannte Privatmarkt. Mehrwertsteuer fällt bei derartigen Fahrzeugen in der Regel nicht an.

 

unter WBA  

Reparaturkosten (RepK) + Minderwert (MW) liegen unter dem Wiederbeschaffungsaufwand (WBA = Wiederbeschaffungswert (WBW) - Restwert (RW)). Dann erhält der Geschädigte RepK bis zum WBA (Ausnahme: Neuwagenabrechnung!)

Beispiel: RepK 5.000, MW 1.000, WBW 8.000, RW 500

5.000 + 1.000 = 6.000, WBA = 7.500 (8.000-500)

Geschädigter erhält 6.000. ABER, wenn er fiktiv abrechnet, keine Mehwertsteuer (berücksichtigt AuDo automatisch)

 

  
bis 100 Prozent  

Reparaturkosten + Minderwert liegen zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert

Beispiel: RepK 6.000, MW 1.250, WBW 8.000, RW 1.000

6.000 + 1.250 = 7.250, WBA = 7.000 (8.000-1.000)

   

Geschädigter repariert nicht, das Fahrzeug ist verkehrssicher!
Grundsatz:
Der Geschädigte erhält die Reparaturkosten (zzgl. eventuellem Minderwert) bis zur Grenze des Wiederbeschaffungswerts

Im Beispiel also 7.250, da WBW 8.000

Ausnahme:
Der Geschädigte verkauft das Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfalldatum, dann bekommt er nur den Wiederbeschaffungsaufwand (BGH NJW 06, 2179). Gilt nicht, wenn er "unfreiwillig" verkauft (z.B: weiterer unverschuldeter Unfall)

 

Geschädigter repariert teilweise (bis das Fahrzeug  wieder verkehrssicher ist)

Grundsatz:
Reparaturkosten bis WBW


Ausnahme:
Veräußerung innerhalb von 6 Monaten:
- bei fiktiver Abrechnung: nur WBA (BGH NJW 08, 1941)
- bei konkreter Abrechnung (auch der Eigenreparatur):
Reparaturkosten bzw. Wert der Reparatur bis WBW

 

Geschädigter repariert vollständig und fachgerecht


Grundsatz:
Reparaturkosten bis WBW
Ausnahme:
Veräußerung innerhalb von 6 Monaten:
- bei fiktiver Abrechnung:
nur WBA (BGH NJW 08, 1941)
- bei konkreter Abrechnung (auch der Eigenreparatur):
Reparaturkosten bzw. Wert der Reparatur bis WBW 

  
bis 130 Prozent   Reparaturkosten + MW bis 30 % über WBW  
    Geschädigter repariert nicht:
- nur WBA (WBW - RW)
 

Geschädigter repariert teilweise
- bei fiktiver Abrechnung:
nur WBA (BGH VersR 10, 363)
- bei konkreter Abrechnung mit Rechnung über WBA Ersatz bis WBW, ebenso bei Eigenreparatur mit Wert über WBA (BGH VersR 10, 363; NJW 05, 1110)

Weiternutzung von 6 Monaten? noch offen

  Geschädigter repariert vollständig und fachgerecht
Reparaturkosten + MW (BGH NJW 12, 52)
Ausnahme:
Veräußerung innerhalb von 6 Monaten: nur WBA (BGH NJW 08, 2183)
Beachten Sie 6-Monatsfrist keine Fälligkeitsvoraussetzung (BGH NJW 09, 910)
  
über 130 Prozent   Reparaturkosten + MW mehr als 30 % über WBW grds. nur WBA, bei Vollreparatur jedenfalls Reparaturkosten bis WBW (BGH NJW 11, 669)

 

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