Anwalt Verkehrsrecht Düsseldorf, Anwalt Arbeitsrecht Düsseldorf
Alkohol am Steuer
Auf den nächsten Seiten stellen wir Ihnen einige Fragen zur vorgeworfenen Tat. Es ist dringend erforderlich, dass Sie diese Fragen gewissenhaft beantworten.
Neben dem Schreiben der Behörde benötigen wir von Ihnen eine unterzeichnete Vollmacht, Mandatsbedingungen und Widerrufsbelehrung.
Die Unterlagen können Sie hier runterladen und am Ende der Fragen hochladen. So haben Sie alle Schritte direkt erledigt und wir können mit unserer Arbeit starten. Alternativ lassen wir Ihnen die Unterlangen mitsamt Eingangsbestätigung am Ende Ihrer Eingaben zukommen.
Wurden Sie angehalten?
Hier würden wir gerne erfahren, ob man Sie nach der Tat angehalten und Ihnen diese konkret vorgeworfen hat.
Ist Ihnen die Höhe der vorgeworfenen Alkoholisierung bekannt? Wenn Sie vor Ort nur in ein "kleines" Gerät gepustet haben, wurde wahrscheinlich nur der Atemalkohol gemessen und Ihnen anschließend Blut abgenommen. Haben Sie in ein größeres Gerät 2x gepustet und hat dieses Gerät eine Art Kassenbon ausgedruckt, soltte Ihnen der Atemalkohol (mg/l) bekannt sein. Wenn Sie diesen Wert verdoppeln, kennen Sie den ungefähren Promillewert, auf den es hier ankommt. Gegebenenfalls hat man Ihnen aber auch den Promillewert genannt. Wichtig: hier wird NICHT der Atemalkoholwert abgefragt, wir wollen den Promillewert wissen!
Wie hoch war der Messwert in Promille?
Wir müssen wissen, ob es innerhalb der letzten zehn Jahre ab Tattag rückwärts gerechnet schon einemal einen Vorfall mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr gegeben hat. Egal ob mit dem Auto, Fahrrad oder E-Scooter. Relevant sind natürlich nur Vorfälle, die bei einer Behörde bekannt sind.
Gab es einen weiteren Vorfall mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr innerhalt der letzen zehn Jahre?
Seit wie vielen Jahren besitzen Sie den Führerschein?
Sie können auf Ihrem Führerschein nachsehen, wie lange Sie die Fahrerlaubnis einer Klasse besitzen. Wenn Sie z.B. einen Führerschein der Bundesrepublik Deutschland besitzen, schauen Sie auf der Rückseite in der Spalte unter "10." nach. Hier sehen Sie das Datum der unter "9." abgebildeten Fahrerlaubnisklasse. In dem Beispiel besteht die Fahrerlaubnis für PKW seit dem 15. November 1989.
Begleitetes Fahren - wollen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate "Begleiter" für eine Person werden, die eine Fahrerlaubnis mit 17 Jahren erwerben wird?
Die mindestens 30-jährige Begleitperson, die namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein muss, muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
Wie viele Punkte haben Sie in Flensburg im Register?
Wie viele Punkte Sie im Fahrerignungsregister in Flensburg haben, teilt Ihnen das Kraftfahrtbundesamt auf schriftliche Anfrage hin mit. Wir beantragen einen solchen Auszug für Sie, so dass Sie sich darum nicht bemühen müssen.
Möchten Sie eine separate Erklärung zu Ihren Punkten in Flensburg bekommen?
Sofern Sie es wünschen, erläutern wir Ihnen Ihren Punktestand in Flensburg. Hierfür legen wir Ihnen eine separate Akte an und senden Ihnen eine ausführliche Erklärung zum Punktestand, welche Folgen drohen und wie Sie Punkte wieder los werden können.
Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?
Sollten Sie in den letzten 12 - 14 Monaten schon einmal oder mehrfach geblitzt worden sein, droht ein Fahrverbot. Sollte es sich um ein anderes Vergehen (Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer u.ä.) handeln, werden wir dies an Hand des Fahreignungsregisterauszugs sehen.
Um wie viele km/h wurde die erlaubte Geschwindigkeit damals überschritten?
Liegt Ihnen ein Schreiben der Behörde bereits vor?
Sollten Ihnen mehrere Schreiben - z.B. Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid - vorliegen, interessiert uns nur der Bußgeldbescheid. Welches Schreiben Ihnen vorliegt, sollte sich leicht herausfinden lassen. Anbei ein paar Beispiele:
Welches Ausstellungsdatum steht auf dem Bußgeldbescheid?
Bitte sehen Sie auf dem Bußgeldbescheid nach, wann dieser ausgestellt worden ist. In der Regel steht das Datum oben rechts in der Ecke. Bitte tragen SIe hier nicht ein, wann der Bescheid Sie erreicht hat!
Wann haben Sie den Bußgeldbescheid erhalten?
Den Bußgeldbescheid hat man Ihnen wahrscheinlich mittels eines gelben Briefumschlags zugestellt. Auf dem Umschlag sollte das Datum der Zustellung vemerkt worden sein. Bitte tragen Sie das Datum hier ein. Kennen Sie das Datum der Zustellung nicht, tragen Sie bitte das Datum der Ausstellung des Bußgeldbescheides (das gleiche Datum wie in der vorherigen Frage) ein.
Welches Ausstellungsdatum steht auf dem Anhörungsbogen?
Welches Ausstellungsdatum steht auf dem Zeugenfragebogen?
Bitte sehen Sie auf dem Zeugenfragebogen nach, wann dieser ausgestellt worden ist. In der Regel steht das Datum oben rechts in der Ecke. Bitte tragen SIe hier nicht ein, wann der Bescheid Sie erreicht hat!
Auch wenn Ihnen noch kein Schreiben der Behörde vorliegt, können wir bereits jetzt schon für Sie tätig werden. Bitte übersenden Sie uns aber umgehend ein solches Schreiben.
Sie wissen nicht, ob oder welches Schreiben der Behörde Ihnen zurzeit vorliegt. Bitte übersenden Sie uns umgehend ein Schreiben, sobald Sie Zugriff darauf haben.
Sie haben es fast geschafft!
Bitte überprüfen Sie die hier voreingetragenen Daten auf ihre Richtigkeit. Es ist wichtig, dass Ihre Daten fehlerfrei erfasst werden, da wir sonst z.B. einen falschen oder keinen Punkteauszug ehalten werden.
Bitte laden Sie noch die dringend erforderlichen Unterlagen hoch. Insbesondere können wir ohne eine Vollmacht nicht tätig werden, da uns die Behörde oder das Kraftfahrtbundesamt keine Unterlagen ohne Vollmacht senden werden. Dann können wir die Erfolgsaussichten für Sie nicht prüfen.
Falls Ihnen schon eine Deckungszusage Ihrer Versicherung vorliegt, können Sie diese hier hochladen.