Verjährung als Verteidigungsstrategie nutzen.
Bei vielen Bußgeldverfahren ist die Verjährung von 3 Monaten bereits abgelaufen — bevor der Bescheid kommt. Wir prüfen Verjährungsfristen genau und nutzen sie konsequent als Verteidigung. Kostenlose Ersteinschätzung.
Verfolgungsverjährung im Verkehrsrecht 2026: Fristen, Unterbrechung & Verteidigung
Aktualisiert am 29.05.2026 • Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht • Lesezeit: 5 Minuten
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Die Verfolgungsverjährung beendet das Bußgeldverfahren, wenn die Behörde innerhalb bestimmter Fristen keine verfahrensgestaltende Maßnahme ergreift. Bei Verkehrs-OWi gilt: 3 Monate ab Tat, solange kein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Nach Erlass des Bußgeldbescheids: 6 Monate. Bei Verkehrsstraftaten (z. B. § 316 StGB) gelten die Verjährungsfristen aus § 78 StGB (5 Jahre). Unterbrechungstatbestände nach § 33 OWiG (z. B. Anhörung, Aktenanforderung, richterliche Verfügung) setzen die Frist neu in Gang. Bei Halter-Inanspruchnahme nach § 25a StVG gelten besondere Regeln für Halt- und Parkverstöße.
Inhalt dieser Seite
1. Grundlagen der Verjährung
Die Verfolgungsverjährung ist ein Verfahrenshindernis: Ist sie eingetreten, darf die Behörde das Verfahren nicht mehr weiter verfolgen. Der Bußgeldbescheid muss aufgehoben werden.
Verjährung berechnet sich ab der Tat — bei Dauer-Verstößen ab der letzten Tatfortsetzung.
2. Verjährungsfristen im Verkehrsrecht
| Tatkategorie | Verjährungsfrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Verkehrs-OWi, vor Bescheid | 3 Monate | § 26 Abs. 3 StVG |
| Nach Erlass des Bußgeldbescheids | 6 Monate | § 26 Abs. 3 StVG |
| Straftat im Verkehr (z. B. § 316 StGB) | 5 Jahre | § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB |
| Schwerere Verkehrsstraftat (z. B. § 315c) | 5 Jahre | § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB |
3. Unterbrechungstatbestände § 33 OWiG
Bestimmte Handlungen der Behörde unterbrechen die Verjährung — die Frist beginnt dann von vorn:
- Anhörung des Betroffenen (Anhörungsbogen)
- Erlass des Bußgeldbescheids
- Aktenanforderung der Behörde
- Richterliche Verfügung
- Eröffnung der Hauptverhandlung
- Zustellung des Bußgeldbescheids
Wichtig: Die Anhörung muss dem Betroffenen zugestellt werden — bloßes Aktenanlegen reicht nicht.
4. Sonderfall Halter-Haftung § 25a StVG
Kann bei einem Halt- oder Parkverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden, wird die Bußgeldverbindlichkeit dem Halter auferlegt (§ 25a StVG). Auch hier gelten Verjährungsregeln.
5. Verjährung als Verteidigung
- Tatdatum genau prüfen: Wann genau wurde geblitzt? Steht das im Bescheid?
- Zustellungsdatum prüfen: Wann erhielten Sie den Anhörungsbogen / Bescheid?
- Drei-Monats-Frist berechnen: War zum Zeitpunkt der ersten Unterbrechungshandlung die Frist schon abgelaufen?
- Akteneinsicht: Anwalt fordert die Akte an, prüft alle behördlichen Verfahrenshandlungen mit Datum.
- Verjährungseinrede erklären und Aufhebung des Bescheids beantragen.
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange ist die Verjährungsfrist bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten?
Grundsätzlich 3 Monate ab Tat, solange kein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Nach Erlass des Bußgeldbescheids 6 Monate.
Was unterbricht die Verjährung?
Anhörung des Betroffenen (Anhörungsbogen), Erlass des Bußgeldbescheids, Aktenanforderung der Behörde, richterliche Verfügung, Eröffnung der Hauptverhandlung. Die Frist beginnt nach Unterbrechung neu.
Ist Verjährung von Amts wegen zu berücksichtigen?
Ja. Die Behörde und das Gericht müssen die Verjährung von Amts wegen prüfen. Trotzdem ist es ratsam, sie ausdrücklich geltend zu machen.
Wie lang ist die Verjährung bei Trunkenheit am Steuer?
5 Jahre nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB. Bei Straftaten mit hoher Strafdrohung können die Fristen abweichen.
Was passiert, wenn die Verjährung eingetreten ist?
Das Verfahren muss eingestellt werden. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot entfallen vollständig. Die Behörde darf nicht mehr verfolgen.
Kann ich Verjährung selbst geltend machen oder brauche ich einen Anwalt?
Theoretisch ja. Praktisch schwer, weil das Berechnen der Fristen mit Unterbrechungsereignissen anspruchsvoll ist. Mit Akteneinsicht durch den Anwalt deutlich erfolgsversprechender.
Henrik Momberger — Fachanwalt für Verkehrsrecht
Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht. Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.
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