Das Wichtigste in 30 Sekunden
Beim Gebrauchtwagen als Einzelstück ist die Lieferung eines anderen, identischen Fahrzeugs meist unmöglich - dann können Sie die Ersatzlieferung verweigern (§ 275 BGB). Außerdem dürfen Sie die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung bei unverhältnismäßigen Kosten ablehnen (§ 439 Abs. 4 BGB). Prüfen Sie zudem, ob überhaupt ein Mangel vorliegt.

Ist die Ersatzlieferung überhaupt möglich?

Ein gebrauchtes Auto ist regelmäßig ein Einzelstück mit individueller Laufleistung, Ausstattung und Historie. Eine Lieferung "desselben" Fahrzeugs ist dann unmöglich, und Sie können die Ersatzlieferung nach § 275 BGB verweigern. Nur wenn die Parteien ein vertretbares, vergleichbares Fahrzeug gemeint haben, kommt sie in Betracht.

Verweigerung wegen Unverhältnismäßigkeit

Selbst wenn eine Ersatzlieferung möglich wäre, können Sie sie ablehnen, wenn sie im Vergleich zur Reparatur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre (§ 439 Abs. 4 BGB). Dann dürfen Sie den Käufer auf die Nachbesserung verweisen.

Prüfen Sie zuerst den Mangel selbst

Bevor Sie über die Art der Nacherfüllung streiten: Liegt überhaupt ein Sachmangel vor (§ 434 BGB)? Haben Sie privat mit wirksamem Gewährleistungsausschluss verkauft, können Sie das Verlangen oft ganz zurückweisen - außer bei Arglist.

Häufige Fragen

Muss ich dem Käufer ein anderes Auto liefern?

Beim Gebrauchtwagen meist nicht: Als Einzelstück ist die Lieferung eines identischen Fahrzeugs in der Regel unmöglich, sodass Sie die Ersatzlieferung verweigern können (§ 275 BGB).

Kann ich den Käufer auf eine Reparatur verweisen?

Ja, wenn die Ersatzlieferung unmöglich oder im Vergleich zur Reparatur unverhältnismäßig teuer ist (§ 439 Abs. 4 BGB). Dann bleibt die Nachbesserung.

Was, wenn ich privat verkauft habe?

Mit wirksamem Gewährleistungsausschluss können Sie Nacherfüllungsverlangen meist insgesamt zurückweisen - es sei denn, Sie haben den Mangel arglistig verschwiegen.

Wer entscheidet, ob ein vergleichbares Auto geliefert wird?

Das hängt von der Auslegung des Vertrags ab. Ob ein Fahrzeug als vertretbar und damit ersatzfähig gilt, sollte im Streitfall anwaltlich geprüft werden.

Weiterführend: Soll ich das Auto zurücknehmen? · Mangelvorwurf des Käufers

Rechtsanwalt Robert Kunz, Fachanwalt fuer Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Robert Kunz
Fachanwalt für Verkehrsrecht · Schwerpunkt Autokaufrecht

Robert Kunz vertritt Autokäufer und -verkäufer im gesamten OLG-Bezirk Düsseldorf: Gewährleistung, Rücktritt, Minderung, Ersatzlieferung und Schadensersatz. Referendariat u. a. in Atlanta/USA, daher auch englischsprachige Mandate. Erstberatung kostenlos.

📞 0211 / 280 646 0  ·  📱 WhatsApp  ·  🔗 Anwaltsprofil