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Bei einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB drohen Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug und MPU. Schon eine ungeschickte Aussage gegenüber der Polizei kann das Verfahren entscheiden — wir verteidigen bundesweit. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.

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Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Strafe, Promille & Verteidigung 2026

Aktualisiert am 29.05.2026  •  Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht  •  Lesezeit: 8 Minuten

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Eine Trunkenheitsfahrt ist nach § 316 StGB eine Straftat. Bei Kraftfahrzeugen gilt ab 1,1 ‰ absolute Fahrunsicherheit (unwiderleglich), bei Fahrrädern ab 1,6 ‰. Schon ab 0,3 ‰ kann eine Strafbarkeit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen (relative Fahrunsicherheit). Strafen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, Führerscheinentzug mit Sperrfrist (mindestens 6 Monate), 3 Punkte in Flensburg — bei Gefährdung (§ 315c StGB) bis zu 5 Jahre Haft und 7 Punkte. Ab 1,6 ‰ regelmäßig MPU. Eine geschickte Verteidigung kann oft das Strafmaß senken, die Sperrfrist verkürzen oder eine Einstellung erreichen.

1. Was ist Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)?

§ 316 StGB stellt das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter Strafe, wenn der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Die Vorschrift gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Fahrräder, E-Scooter, Pedelecs und Mofas.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Absolute Fahrunsicherheit: ab einer bestimmten Promillegrenze unwiderleglich (Kraftfahrzeuge: 1,1 ‰).
  • Relative Fahrunsicherheit: ab 0,3 ‰, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen (Schlangenlinien, Unfall, langsames Reaktionsvermögen).

Zusätzlich kommt § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) ins Spiel, wenn durch die Fahrt Leib, Leben oder fremdes Eigentum konkret gefährdet wurde — dann verschärft sich die Strafe erheblich.

2. Promillegrenzen 2026 — Übersicht

PromilleRechtsfolge
0,0 ‰ Fahranfänger (Probezeit, unter 21 Jahre): absolutes Alkoholverbot
ab 0,3 ‰ Straftat bei Ausfallerscheinungen (relative Fahrunsicherheit, § 316 StGB)
0,5–1,09 ‰ Ordnungswidrigkeit, 500–1.500 € Bußgeld, 1–3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte
ab 1,1 ‰ Straftat (absolute Fahrunsicherheit), Führerscheinentzug, 3 Punkte
ab 1,6 ‰ Wie 1,1 ‰ — plus regelmäßig MPU-Anordnung
Fahrrad ab 1,6 ‰ Absolute Fahrunsicherheit beim Fahrrad — Strafverfahren + meist MPU

3. Strafen für Ersttäter

Beim Ersttäter ohne weitere Schäden orientieren sich Gerichte an folgenden Richtwerten — bundesweite Unterschiede sind aber erheblich:

  • 1,1–1,29 ‰: 30–40 Tagessätze Geldstrafe, Führerscheinentzug, Sperrfrist 9–11 Monate
  • 1,3–1,59 ‰: 40–50 Tagessätze Geldstrafe, Sperrfrist 10–12 Monate
  • 1,6–1,99 ‰: 50–60 Tagessätze, Sperrfrist 11–13 Monate, MPU vorprogrammiert
  • ab 2,0 ‰: 60–90 Tagessätze, längere Sperrfrist, in Einzelfällen Bewährungsstrafe
  • Mit Gefährdung (§ 315c StGB): Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe, Sperrfrist 12–24 Monate, 7 Punkte
  • Mit Unfall: Strafmaß erheblich höher, längere Sperrfrist

Ein Tagessatz entspricht 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens. Bei 3.000 € Netto = 100 € pro Tagessatz. 40 Tagessätze = 4.000 €.

4. Strafen für Wiederholungstäter

Bei Wiederholungstätern verschärft sich das Strafmaß deutlich. Entscheidend sind:

  • Zeitabstand zur Vortat: Innerhalb von 5 Jahren wirkt sich die Wiederholung stark strafschärfend aus.
  • Art der Vortat: War es bereits eine Trunkenheitsfahrt, eine Ordnungswidrigkeit oder eine andere Verkehrsstraftat?
  • Promillehöhe: Bei Wiederholung mit hohem Promillewert oft Freiheitsstrafe (häufig auf Bewährung).

Sperrfristen liegen bei Wiederholungstätern typischerweise bei 12 bis 24 Monaten, gefolgt von einer MPU. Bei einer dritten Trunkenheitsfahrt droht Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

5. Punkte in Flensburg bei Trunkenheit (Auszug FAER)

VerstoßPunkte
§ 316 StGB Trunkenheit im Verkehr 3 Punkte
§ 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs (alkoholbedingt) 7 Punkte (höchste Stufe)
§ 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte
Fahren ohne Fahrerlaubnis 6 Punkte
Ordnungswidrigkeit 0,5 ‰ (Erstverstoß) 2 Punkte

Mehr dazu: Punkte in Flensburg 2026 — System und Verfall

6. Sonderfall Fahrrad & E-Scooter

Auch Fahrradfahrer machen sich strafbar, allerdings mit einem höheren Grenzwert: absolute Fahrunsicherheit ab 1,6 ‰. Bei E-Scootern gelten die strengeren Kfz-Grenzen (1,1 ‰), weil E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft sind.

Auch wenn die Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad erfolgte: die Fahrerlaubnisbehörde kann nach Verurteilung den Kfz-Führerschein entziehen. Wer die anschließende MPU nicht ablegt oder durchfällt, verliert die Fahrerlaubnis dauerhaft.

Mehr dazu: E-Scooter Recht 2026 — Alkohol, Versicherung, Unfall

7. Folgen für den Führerschein und MPU

Bei jeder Verurteilung wegen § 316 oder § 315c StGB ordnet das Gericht regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB an. Damit verbunden ist eine Sperrfrist nach § 69a StGB — mindestens 6 Monate, typischerweise 9–24 Monate. Nach Ablauf der Sperrfrist muss der Führerschein neu beantragt werden.

Bei einem Wert ab 1,6 ‰ (oder wiederholten Verstößen) ordnet die Fahrerlaubnisbehörde im Neuerteilungsverfahren eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Ohne bestandene MPU keine neue Fahrerlaubnis.

Mehr dazu: MPU 2026 — Ablauf und Vorbereitung  •  Fahrverbot abwenden 2026

8. Verteidigungsmöglichkeiten

Eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr ist kein Automatismus. Konkrete Ansatzpunkte für die Verteidigung:

  1. Atemalkohol vs. Blutalkohol: Atemalkoholmessungen sind nur unter strengen Voraussetzungen verwertbar. Bei Werten unter 1,1 ‰ ist oft ein Sachverständiger zur Methodikprüfung sinnvoll.
  2. Rückrechnung: Die Berechnung der Tatzeit-BAK aus einer späteren Blutprobe kann angegriffen werden — bei verzögerter Resorption oder ungeklärter Trinkmenge.
  3. Nachtrunk-Verteidigung: Wenn der Mandant nach der Fahrt nachweislich weitergetrunken hat, kann die Tatzeit-BAK relativiert werden.
  4. Ausfallerscheinungen anzweifeln: Bei relativer Fahrunsicherheit (0,3–1,09 ‰) muss die Polizei konkrete Ausfallerscheinungen dokumentieren. Lücken in der Dokumentation sind angreifbar.
  5. Strafmaß senken: Tagessatzhöhe an Einkommen anpassen, Bewährungsmaßstäbe ausnutzen, Sperrfristverkürzung beantragen (§ 69a Abs. 7 StGB).
  6. Sperrfristverkürzung: Bei Erstauffälligen und positivem Verhalten kann die Sperrfrist vor Ablauf um bis zu 3 Monate verkürzt werden.
  7. Verfahrenseinstellung: Bei sehr niedrigen Werten und Ersttätern manchmal Einstellung gegen Auflage möglich (§ 153a StPO).

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9. Häufige Fragen zu Trunkenheit im Verkehr

Ab wie viel Promille ist Alkohol am Steuer strafbar?
Bei Kraftfahrzeugen liegt absolute Fahrunsicherheit ab 1,1 ‰ vor — dann automatisch Straftat nach § 316 StGB. Schon ab 0,3 ‰ kann eine Strafbarkeit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen (relative Fahrunsicherheit). Bei 0,5–1,09 ‰ ohne Ausfallerscheinungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Welche Strafe droht beim ersten Mal mit 1,2 Promille?
Beim Ersttäter typischerweise 30–40 Tagessätze Geldstrafe, Führerscheinentzug und Sperrfrist von 9–11 Monaten. Bei Berufskraftfahrern und besonderer Belastung kann eine Verfahrenseinstellung mit Auflage versucht werden.

Wann wird eine MPU angeordnet?
Regelmäßig ab 1,6 ‰ oder bei wiederholten alkoholbedingten Verkehrsverstößen, auch bei drogenbedingten Auffälligkeiten oder beim Erreichen von 8 Punkten in Flensburg.

Wird der Führerschein automatisch entzogen?
Bei einer Verurteilung wegen § 316 StGB ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB die Regel. Anders als beim Fahrverbot wird der Führerschein nicht zurückgegeben — er muss nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden.

Wie lange ist die Sperrfrist?
Mindestens 6 Monate, typischerweise 9–24 Monate je nach Promillewert, Vorbelastung und Tatumständen. Eine vorzeitige Verkürzung um bis zu 3 Monate ist nach § 69a Abs. 7 StGB möglich.

Was ist der Unterschied zwischen § 316 StGB und § 315c StGB?
§ 316 StGB bestraft die folgenlose Trunkenheitsfahrt. § 315c StGB greift, wenn durch die Fahrt eine konkrete Gefährdung von Leib, Leben oder fremdem Eigentum eingetreten ist — dann höhere Strafen (bis 5 Jahre Haft) und 7 Punkte.

Macht sich ein Fahrradfahrer mit Alkohol strafbar?
Ja. Absolute Fahrunsicherheit beim Fahrrad ab 1,6 ‰ (§ 316 StGB). Bei Verurteilung droht zwar kein Fahrverbot fürs Fahrrad, aber die Fahrerlaubnisbehörde kann den Kfz-Führerschein entziehen und MPU anordnen.

Kann der Verteidiger das Strafmaß senken?
Häufig ja. Tagessatzhöhe an das Einkommen anpassen, Sperrfristverkürzung beantragen, Methodikfehler der Messung angreifen, bei Erstauffälligen Verfahrenseinstellung versuchen. Eine fachanwaltliche Verteidigung kann das Endmaß oft deutlich reduzieren.

Was tun nach Polizeikontrolle mit Alkohol-Verdacht?
Identität angeben, sich nicht zur Sache äußern, vor jeder Aussage Fachanwalt einschalten. Die Frage "Wann haben Sie was getrunken?" muss nicht beantwortet werden.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
Bei Verkehrs-Strafrechtsschutz: ja, sofern kein Vorsatz nachgewiesen wird. Bei reinem Fahrlässigkeits-Vorwurf werden die Kosten in der Regel übernommen. Wir prüfen das kostenfrei vorab.

Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht — Kanzlei Momberger Düsseldorf

Henrik MombergerFachanwalt für Verkehrsrecht

Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht (Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Verkehrsunfall, Schmerzensgeld). Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.

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