Wird bei einem Autounfall die Windschutzscheibe zerstört und ist die Ablösung der Schadstoffplakette unter einer Autobahnvignette nicht möglich, so sind die Kosten zu erstatten.

Bei einer Autobahnvignette werden die Kosten nur anteilig erstattet. Insbesondere aber die Feinstaubplakette ist zu ersetzen. Lassen Sie sich nicht, nur weil es sich um einen geringen Betrag handelt, darauf verweisen, dass die Plakette von Ihnen zu zahlen ist. Bestehen Sie auf Ihr Recht!

Haben Sie Fragen zur Abwicklung eines Autounfalls, können Sie sich zunächst unverbindlich an uns wenden. Unter kostenlose Anfrage können Sie Ihr Anliegen schildern und erhalten ein unverbindliches, kostenloses Angebot von uns. Als Kanzlei, die sich auf die Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Fällen spezialisiert hat, erhalten Sie ein Angebot von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Unterlagen können Sie uns per Mail, Fax, Post oder auch persönlich übergeben. Wir arbeiten papierlos und Mandanten erhalten bei uns auf Wunsch einen Zugang zur eAkte, d. h. Sie können live die Abwicklung Ihres Unfalls mit verfolgen. Da wir bundesweit tätig sind und weil die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts vom Schädiger zu zahlen sind, wenn Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wurden, sollten Sie sich Hilfe von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht holen, der sich um die Abwicklung Ihres Autounfalls kümmert.