Es kommt vor, dass das Fahrzeug des Geschädigten nach einem Autounfall durch das Abschleppunternehmen oder der Werkstatt auf einem Betriebsgelände abgestellt wird. In der Regel fallen dadurch Standkosten an. Diese Standkosten nach einem Autounfall sind durch den Schädiger zu ersetzen. In der Regel belaufen sich Standkosten auf 3,00 Euro - 7,00 Euro pro Tag. Nach einem Autounfall ist der Geschädigte gehalten, das Fahrzeug so zügig wie möglich von dem Betriebsgelände dann zu entfernen, wenn Standkosten dort anfallen.
Handelt es sich um einen Totalschaden sollte man sich zügig um einen Restwertaufkäufer bemühen. Oft liegen in den Abschleppunternehmen oder den Werkstätten Anschriften von Restwertaufkäufer vor, so dass eine zeitnahe Erledigung gewährleistet ist. Der Geschädigte hat darauf zu achten, dass er auch bei einem Totalschaden nach dem Autounfall nach wie vor Eigentümer des Fahrzeugs ist und dass er sich selbst um den weiteren Verbleib des Fahrzeugs zu bemühen hat.
Wir helfen bei der Abwicklung des Autounfalls. So ist gewährleistet, dass nicht gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen wird. Wurden Sie unverschuldet in den Autounfall verwickelt, so sind die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts von dem Schädiger zu ersetzen. In der Regel ist dies die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Holen Sie sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht an Ihre Seite bei dem Kampf gegen die Versicherung! Wir wickeln bundesweit Autounfälle online ab. Sie können uns Unterlagen per Mail, Fax, Post oder persönlich überbringen. In der eAkte haben Sie Zugriff auf Ihre Akte. Hier sehen Sie immer aktuell den Geldeingang, den Posteingang und alle von Ihnen eingereichte Unterlagen. Dadurch, dass wir Autounfälle online abwickeln, haben wir wesentlich kürzere Postlaufzeiten. Unterlagen werden online überreicht und sofort an die Schadenabteilung der zuständigen gegnerischen Versicherung weiter geleitet. Sprechen Sie mit uns - wir helfen Ihnen!