Holt der Käufer das Fahrzeug trotz Abnahmepflicht nicht ab, gerät er in Annahmeverzug (§ 293 ff. BGB). Folgen: Ihre Haftung sinkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Sie können Mehraufwendungen wie Standkosten ersetzt verlangen (§ 304 BGB) und das Auto notfalls hinterlegen oder im Selbsthilfeverkauf verwerten (§ 372, § 383 BGB). Ist der Kaufpreis offen, kommt zusätzlich der Rücktritt in Betracht.
Annahmeverzug - was bedeutet das?
Der Käufer ist nicht nur zur Zahlung, sondern auch zur Abnahme des Autos verpflichtet (§ 433 Abs. 2 BGB). Bieten Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß an und nimmt er es nicht, gerät er in Annahmeverzug (§ 293 BGB). Damit verschiebt sich das Risiko zu seinen Lasten.
Ihre Vorteile im Annahmeverzug
- Reduzierte Haftung: Sie haften nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 300 Abs. 1 BGB).
- Ersatz von Mehraufwendungen: Stand- und Lagerkosten, Pflege, Versicherung können Sie ersetzt verlangen (§ 304 BGB).
- Gefahrübergang: Die Gefahr eines zufälligen Untergangs geht auf den Käufer über.
Wenn der Käufer dauerhaft nicht abnimmt
Sie müssen das Auto nicht unbegrenzt vorhalten. Möglich sind die Hinterlegung bzw. - nach Androhung - der Selbsthilfeverkauf (§ 383 BGB), dessen Erlös an die Stelle der Sache tritt. Ist der Kaufpreis noch offen, können Sie nach Fristsetzung auch zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
Häufige Fragen
Welche Kosten kann ich verlangen, wenn der Käufer nicht abholt?
Sie können die Mehraufwendungen für das erfolglose Angebot und die Aufbewahrung ersetzt verlangen - typischerweise Standkosten, Lager- und Versicherungskosten (§ 304 BGB).
Muss ich das Auto unbegrenzt bereithalten?
Nein. Sie können das Fahrzeug hinterlegen oder nach Androhung im Wege des Selbsthilfeverkaufs verwerten (§ 383 BGB). Der Erlös tritt an die Stelle des Autos.
Was ist, wenn auch der Kaufpreis nicht gezahlt ist?
Dann können Sie zusätzlich nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und einen etwaigen Mindererlös als Schaden geltend machen.
Wer trägt das Risiko, wenn das Auto beschädigt wird?
Im Annahmeverzug trägt der Käufer die Gefahr des zufälligen Untergangs, und Ihre Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Weiterführend: Käufer zahlt nicht · Autokaufvertrag

Fachanwalt für Verkehrsrecht · Schwerpunkt Autokaufrecht
Robert Kunz vertritt Autokäufer und -verkäufer im gesamten OLG-Bezirk Düsseldorf: Gewährleistung, Rücktritt, Minderung, Ersatzlieferung und Schadensersatz. Referendariat u. a. in Atlanta/USA, daher auch englischsprachige Mandate. Erstberatung kostenlos.
📞 0211 / 280 646 0 · 📱 WhatsApp · 🔗 Anwaltsprofil
Fragen zu Ihrem Fall? Wir helfen Ihnen weiter.
Kostenlose Ersteinschätzung — wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben. Kostenlose Ersteinschätzung.

