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§ 37 StVO Wechsel- und Dauerlichtzeichen: Bußgeldkatalog 2026 mit allen Tatbeständen

Aktualisiert am 29.05.2026  •  Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht  •  Lesezeit: 6 Minuten

KURZ ZUSAMMENGEFASST

§ 37 StVO regelt die Bedeutung von Wechsel- und Dauerlichtzeichen (Ampeln). Verstöße werden im Bußgeldkatalog mit eigenen Tatbestands-Nummern (TBNR) versehen. Wichtigste Sanktionen: Rotlichtverstoß einfach (Rotphase unter 1 Sek.) = 90 € + 1 Punkt; Rotlichtverstoß qualifiziert (über 1 Sek.) = 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot; mit Gefährdung 320 € + 2 Punkte + Fahrverbot; mit Sachbeschädigung 360 € + 2 Punkte + Fahrverbot. Diese Seite listet alle Tatbestände aus dem Bußgeldkatalog vollständig auf.

1. § 37 StVO — Grundlagen

§ 37 StVO regelt das Verhalten an Wechsellichtzeichen (Ampeln) und Dauerlichtzeichen. Zentrale Aussagen:

  • Rot bedeutet: Halt vor der Kreuzung.
  • Grün: Der Verkehr ist freigegeben.
  • Gelb: Halt vor der Kreuzung, sofern Anhalten noch sicher möglich ist.
  • Gelb nach Rot: Halt — Wartepflicht.

Wer bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich einfährt, begeht einen Rotlichtverstoß. Dabei wird unterschieden:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Rotphase unter 1 Sekunde.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Rotphase mindestens 1 Sekunde.

2. Rotlichtverstoß — die wichtigsten Fälle

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß (< 1 Sek.)90 €1
Mit Gefährdung200 €21 Monat
Mit Sachbeschädigung240 €21 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß (≥ 1 Sek.)200 €21 Monat
Mit Gefährdung320 €21 Monat
Mit Sachbeschädigung360 €21 Monat

3. Vollständiger Bußgeldkatalog § 37 StVO

Die folgende Tabelle listet alle Tatbestandsnummern (TBNR) zu § 37 StVO:

TBNRTatbestandBußePunkteFV
137010Halten < 10 m vor Lichtzeichen, verdeckt10 €
137011Wie 137010, mit Behinderung15 €
137012Parken < 10 m vor Lichtzeichen, verdeckt15 €
137013Wie 137012, mit Behinderung25 €
132424Rotlicht missachtet90 €1
132435Rotlicht ≥ 1 Sek. missachtet200 €21 Mon.
132436Rotlicht missachtet + Gefährdung200 €21 Mon.
132437Rotlicht ≥ 1 Sek. + Gefährdung320 €21 Mon.
132438Rotlicht missachtet + Sachbeschädigung240 €21 Mon.
132439Rotlicht ≥ 1 Sek. + Sachbeschädigung360 €21 Mon.

4. Verteidigungsmöglichkeiten beim Rotlichtverstoß

  1. Gelbphase zu kurz: Mindestens 3 Sekunden Gelbphase vorgeschrieben. Bei kürzerer Gelbphase Verstoß möglicherweise unverwertbar.
  2. Sichtbarkeit der Ampel: War das Lichtzeichen aus der Fahrerposition rechtzeitig erkennbar? Verkehrsschilder, Bäume, Sonnenstand können verdecken.
  3. Haltelinie statt Stoppline: Wer vor der Haltelinie steht und nur leicht überrollt, hat keinen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen.
  4. Messung der Rotzeit: Bei Behauptung "≥ 1 Sek." muss die Messung sauber dokumentiert sein — Eichprotokoll, Schulung des Messpersonals, Kalibrierung.
  5. Identifikation: Auf dem Foto erkennbar wer der Fahrer war?

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein einfacher Rotlichtverstoß?
Wer bei Rot in den Kreuzungsbereich einfährt, wenn die Rotphase noch unter 1 Sekunde alt war. Strafe: 90 € + 1 Punkt — kein Fahrverbot.

Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?
Rotphase mindestens 1 Sekunde alt. Strafe: 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Mit Gefährdung 320 €, mit Sachbeschädigung 360 €.

Wie wird die Rotzeit gemessen?
Bei stationären Rotlichtanlagen über Induktionsschleifen in der Fahrbahn, kombiniert mit der Ampel-Schaltsteuerung. Die Messung muss geeicht, das Personal geschult sein.

Lohnt sich ein Einspruch bei Rotlichtverstoß?
Häufig ja — besonders beim qualifizierten Rotlichtverstoß. Messungenauigkeiten, kurze Gelbphasen, Sichtprobleme oder ungenaue Identifizierung können den Bescheid zu Fall bringen.

Was passiert bei Rotlichtverstoß in der Probezeit?
Zusätzlich zur Sanktion: Anordnung eines Aufbauseminars, Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre. Bei qualifiziertem Verstoß droht zusätzlich die Verlängerung.

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Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht — Kanzlei Momberger Düsseldorf

Henrik MombergerFachanwalt für Verkehrsrecht

Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht. Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.

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