Das Wichtigste in 30 Sekunden
Als Teil der Nacherfüllung können Sie statt einer Reparatur die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen (§ 439 Abs. 1 BGB). Bei Neu- und Vorführwagen ist das meist möglich, beim individuellen Gebrauchtwagen oft nicht (Einzelstück). Der Verkäufer trägt die Kosten; einen Nutzungsersatz für das alte Fahrzeug darf er nicht verlangen.

Ihr Wahlrecht bei der Nacherfüllung

Bei einem Mangel haben Sie die Wahl zwischen Nachbesserung (Reparatur) und Ersatzlieferung (§ 439 Abs. 1 BGB). Verlangen Sie ein mangelfreies Fahrzeug, muss der Verkäufer grundsätzlich liefern - es sei denn, diese Art der Nacherfüllung ist unmöglich oder unverhältnismäßig.

Geht Ersatzlieferung auch beim Gebrauchtwagen?

Hier liegt die Schwierigkeit: Ein gebrauchtes Auto ist oft ein Einzelstück (Stückschuld) mit individueller Laufleistung und Ausstattung. Der BGH lässt eine Ersatzlieferung aber zu, wenn nach dem Willen der Parteien ein gleichwertiges, vergleichbares Fahrzeug beschafft werden kann. Beim Neuwagen ist die Ersatzlieferung in der Regel problemlos möglich.

Wer trägt die Kosten?

Die gesamte Nacherfüllung ist für Sie kostenlos (§ 439 Abs. 2 BGB): Transport, Überführung, Zulassung. Geben Sie das mangelhafte Auto zurück, darf der Verkäufer keinen Nutzungsersatz für die zwischenzeitliche Nutzung verlangen (so EuGH und BGH zum Verbrauchsgüterkauf).

Wo sind die Grenzen?

Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre (§ 439 Abs. 4 BGB). Dann bleibt Ihnen die andere Variante - oder, wenn auch diese scheitert, Rücktritt und Minderung.

Häufige Fragen

Kann ich beim Gebrauchtwagen ein anderes Auto verlangen?

Nur wenn ein gleichwertiges, vergleichbares Fahrzeug beschafft werden kann. Bei einem individuellen Einzelstück ist die Ersatzlieferung häufig unmöglich; dann bleiben Reparatur, Rücktritt oder Minderung.

Muss ich für die gefahrenen Kilometer zahlen?

Nein. Bei der Ersatzlieferung im Rahmen der Nacherfüllung schulden Sie keinen Nutzungsersatz für das zurückgegebene Fahrzeug. Das hat der EuGH entschieden, der BGH ist gefolgt.

Wer wählt zwischen Reparatur und Ersatzlieferung?

Das Wahlrecht liegt beim Käufer (§ 439 Abs. 1 BGB). Der Verkäufer kann Ihre Wahl nur bei Unmöglichkeit oder Unverhältnismäßigkeit zurückweisen.

Was, wenn der Verkäufer die Ersatzlieferung ablehnt?

Lehnt er zu Unrecht ab oder scheitert auch die zweite Andienung, können Sie vom Vertrag zurücktreten, mindern oder Schadensersatz verlangen.

Weiterführend: Mängel beseitigen lassen · Vom Vertrag zurücktreten

Rechtsanwalt Robert Kunz, Fachanwalt fuer Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Robert Kunz
Fachanwalt für Verkehrsrecht · Schwerpunkt Autokaufrecht

Robert Kunz vertritt Autokäufer und -verkäufer im gesamten OLG-Bezirk Düsseldorf: Gewährleistung, Rücktritt, Minderung, Ersatzlieferung und Schadensersatz. Referendariat u. a. in Atlanta/USA, daher auch englischsprachige Mandate. Erstberatung kostenlos.

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