Verbringungskosten — auch bei fiktiver Abrechnung erstattbar.

Werkstätten lassen oft das Auto zur Lackiererei oder Karosserie transportieren — diese Kosten gehen zu Lasten des Schädigers. Auch bei fiktiver Abrechnung möglich. Wir setzen alle Schadens-Positionen durch.

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Verbringungskosten 2026: Anspruch bei Reparatur und fiktiver Abrechnung

Aktualisiert am 29.05.2026  •  Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht  •  Lesezeit: 5 Minuten

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Verbringungskosten entstehen, wenn eine Werkstatt das Fahrzeug zur weiterführenden Arbeit transportiert — typisch zur Lackiererei, zum Karosseriebetrieb oder zwischen mehreren Betrieben. Diese Kosten sind vom Schädiger zu erstatten — als notwendige Reparaturkosten nach § 249 BGB. Wichtig: Sie sind auch bei fiktiver Abrechnung (ohne tatsächliche Reparatur) erstattungsfähig, sofern sie im Sachverständigen-Gutachten ausgewiesen sind. Höhe je nach Region 80–250 € — bei Spezialverbringungen auch mehr.

1. Was sind Verbringungskosten?

Verbringungskosten sind Transportaufwendungen, die anfallen, wenn eine Werkstatt das Fahrzeug für Teil-Reparaturen an einen anderen Betrieb übergibt:

  • Vom Karosseriebetrieb zur Lackiererei
  • Vom Karosseriebetrieb zum Smart-Repair-Spezialisten
  • Vom Betrieb zur HU/AU-Prüfstelle, wenn nach Reparatur notwendig
  • Innerhalb großer Werkstattbetriebe zwischen verschiedenen Stationen

2. Anspruchsgrundlage

Rechtsgrundlage: § 249 Abs. 2 BGB — der Geschädigte hat Anspruch auf den Geldbetrag, der zur Wiederherstellung erforderlich ist. Dazu gehören alle Reparaturkosten, also auch Verbringung.

Die Verbringung muss üblich und erforderlich sein. Bei modernen Werkstattketten ist sie quasi Standard — daher als Schadensposten anerkannt.

3. Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung

Bei fiktiver Abrechnung (Geschädigter lässt nicht reparieren, sondern verlangt den Geldbetrag) sind Verbringungskosten ebenso erstattbar, sofern:

  • Sie im Sachverständigen-Gutachten aufgeführt sind
  • Sie regional üblich sind
  • Sie erforderlich gewesen wären bei tatsächlicher Reparatur

Versicherer kürzen Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung oft — das ist juristisch nicht haltbar. Mit anwaltlicher Vertretung lassen sie sich in der Regel durchsetzen.

4. Typische Höhen

  • Standard-Verbringung (Lackiererei nah): 80–150 €
  • Karosseriearbeiten ausgelagert: 100–250 €
  • Spezialverbringungen (z. B. Tesla, Premium-Marken): bis 400 €

Höhe richtet sich nach Entfernung, Fahrzeugkategorie und regionalen Werkstatt-Standards.

5. Durchsetzung gegen die Versicherung

  1. Sachverständigen-Gutachten beauftragen — Verbringung muss explizit aufgeführt sein
  2. Schadensschreiben mit allen Posten an die gegnerische Versicherung
  3. Bei Kürzung: Anwaltlich nachfordern
  4. Bei verweigerter Zahlung: Klage einreichen — Erfolgsquote hoch

Akute Frage? Telefon 0211 / 280 646 0 oder WhatsApp Direkt-Chat. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden.

Häufige Fragen (FAQ)

Was sind Verbringungskosten?
Transportkosten, die anfallen, wenn eine Werkstatt das Fahrzeug zur weiteren Bearbeitung (z. B. Lackiererei, Karosseriebetrieb) transportiert. Bei modernen Werkstätten Standard.

Kann ich Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung verlangen?
Ja. Sofern sie im Sachverständigen-Gutachten aufgeführt und regional üblich sind. Versicherer kürzen oft, anwaltliche Durchsetzung ist meist erfolgreich.

Wie hoch sind Verbringungskosten?
Typisch 80–250 €. Bei kurzen Strecken zur lokalen Lackiererei 80–150 €, bei ausgelagerten Karosseriearbeiten 100–250 €. Bei Premium-Marken und Spezialverbringungen bis 400 €.

Wer zahlt die Verbringungskosten?
Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung — als Teil der Reparaturkosten nach § 249 BGB.

Wann werden Verbringungskosten gekürzt?
Häufig bei fiktiver Abrechnung. Versicherer argumentieren, sie seien dann nicht angefallen. Juristisch nicht haltbar — Verbringung wäre angefallen, hätte tatsächlich repariert werden sollen.

Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht — Kanzlei Momberger Düsseldorf

Henrik MombergerFachanwalt für Verkehrsrecht

Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht. Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.

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