Verbringungskosten - fiktive Abrechnung

Verbringungskosten fallen an, falls der Kfz-Betrieb im Rahmen der Reparaturdurchführung das Fahrzeug beispielsweise in eine Lackiererei oder in einen Karosseriebetrieb verbringt. Derartige Kosten können auch dann geltend gemacht werden, falls Transportaufwendungen innerhalb des Betriebes entstehen. Eine fiktive Abrechnung von Verbringungskosten ist möglich!

In vielen Fällen hat der Geschädigte auch Anspruch auf Erstattung der Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung, beispielsweise bei Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges. Ob die Verbringungskosten auch in diesen Fällen zu erstatten sind, hängt von der örtlichen Rechtsprechung ab, die jedoch uneinheitlich ist.

Tendenzen zumindest der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sprechen dafür, dass auch bei fiktiver Abrechnung Verbringungskosten zu erstatten sind. In jedem Fall sollte Rücksprache mit dem Autohaus bzw. dem Kfz-Sachverständigen und dem Rechtsanwalt genommen werden, um in Erfahrung zu bringen, was regional üblich ist. Denken Sie daran: Wenn Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wurden, zahlt die Versicherung der Gegenseite Ihren Rechtsanwalt! Stellen Sie ein kostenlose Anfrage an uns oder rufen Sie uns an, bevor es zu spät ist!

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Beispiel:

Der Kfz-Betrieb lässt das Fahrzeug an einem anderen Standort lackieren. In der Rechnung werden Verbringungskosten ausgewiesen. Der Versicherer kürzt die fiktiven Verbringungskosten mit Hinweis, dass die Lackierwerkstatt nur wenige Meter vom Betriebsstandort entfernt ist.

Vorgehensweise:

Die Kürzung der fiktiven Verbringungskosten durch den Versicherer ist unzulässig! Bei den fiktiven Verbringungskosten handelt es sich um einen in der Kfz-Branche üblichen Rechnungsposten, soweit das Fahrzeug zur Durchführung von einzelnen Reparaturteilen von A nach B verbracht wird. Der Kfz-Betrieb hat das Recht diese Leistung mit einem Pauschalbetrag zu berechnen. Auf die tatsächlich zurückgelegte Entfernung kommt es nicht an.

Urteile:

Urteil des AG Hamburg-Wandsbek vom 11.01.2008, AZ: 715 C 194/07
Anspruch auf Erstattung der fiktiven Ersatzteilaufschläge und der fiktiven Verbringungskosten

Urteil des LG Bochum vom 19.10.2007, AZ: 5 S 168/07
Der Kläger auch Anspruch auf die im Gutachten des Sachverständigen in Ansatz gebrachten UPE-Aufschläge und siktiven Verbringungskosten

Urteil des AG Dortmund vom 28.08.2007, AZ: 428 C 1261/07
Auch UPE-Aufschläge und Verbringungskosten sind bei der fiktiven Abrechnung zu berücksichtigen

Urteil des AG Wiesbaden vom 16.05.2007, AZ: 92 C 280/07 -31-
Fiktive Verbringungskosten sind auch bei Abrechnung nach Gutachten zu erstatten, sofern die Markenwerkstätten in der jeweiligen Region solche in Rechnung stellen

Urteil des AG Gummersbach vom 06.02.2007, AZ: 1 C 598/06
Kosten für Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten sind auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten, jedenfalls dann, wenn sie ortsüblich sind

Urteil des AG Landstuhl vom 19.01.2007, AZ: 2 C 680/06
Auch Verbringungskosten sind fiktiv zu ersetzen

Urteil des LG Wiesbaden vom 08.12.2006, AZ: 7 S 36/06
Stundenverrechnungssätze, Ersatzteilpreiszuschläge und Verbringungskosten sind auch bei fiktiver Abrechnung zu ersetzen

Urteil des LG Koblenz vom 07.09.2006, AZ: 14 S 68/06
Verbringungskosten und UPE-Aufschläge sind dann zu ersetzen, wenn vor Ort des Geschädigten keine gleichermaßen geeignete Werkstatt vorhanden ist, die diese Arbeiten durchführen kann. Dies gilt auch bei fiktiver Abrechnung

Urteil des LG Koblenz vom 18.08.2006, AZ: 14 S 68/06
Verbringungskosten sind dann auch fiktiv ersatzfähig, wenn diese im Gutachten aufgeführt werden und vor Ort des Geschädigten keine gleichermaßen geeignete Werkstatt vorhanden ist, die diese Arbeiten durchführen kann

Urteil des LG Köln vom 31.05.2006, AZ: 13 S 4/06
Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, sich auf Stundenverrechnungssätze von bestimmten Werkstätten in der Region verweisen zu lassen, wenn er fiktiv abrechnet. Gleiches gilt für UPE-Aufschläge und Verbringungskosten

Urteil des AG Nürnberg vom 28.03.2006, AZ: 31 C 211/06
Fiktive Verbringungskosten sind erstattungsfähig und verstoßen nicht gegen die Schadensminderungspflicht

Urteil des AG Iserlohn vom 15.02.2006, AZ: 40 C 89/05
Verbringungskosten erstattungsfähig

Urteil des AG Unna vom 06.02.2006, AZ: 16 C 40/06
Fiktive Verbringungskosten sind erstattungsfähig

Urteil des AG Wiesbaden vom 27.01.2006, AZ: 92 C 5129/05 - 28
Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge sind im Rahmen fiktiver Abrechnung unstreitig zu ersetzen

Urteil des AG Herne vom 04.01.2006, AZ: 20 C 476/05
Ersatzteilzuschläge, Verbringungskosten und Stundenverrechnungssätze einer Vertragswerkstatt sind im Rahmen fiktiver Abrechnung zu ersetzen

Urteil des AG Braunschweig vom 22.12.2005, AZ: 121 C 3127/05
Berücksichtigung von fiktiven Verbrindungskosten

Urteil des AG Lüdinghausen vom 30.11.2005, AZ: 11 C 259/05
Bei fiktiver Abrechnung sind Verbringungskosten, Ersatzteilaufschläge und Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt zu erstatten, nicht jedoch die Kosten einer Nachbesichtigung

Urteil des AG Hamburg-Harburg vom 09.06.2005, AZ: 648 C 88/05
Fiktive Verbringungskosten sind erstattungsfähig

Urteil des AG Saarbrücken vom 23.02.2005, AZ: 3 C 291/04
Verbringungskosten bei Abrechnung auf Gutachtenbasis

Urteil des AG Bielefeld vom 26.01.2005, AZ: 17 C 1143/04
Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfahig

Urteil des AG Hattingen vom 18.01.2005, AZ: 7 C 157/04
Ersatz der Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung

Urteil des AG Bad Oeynhausen vom 23.07.2004, AZ: 20 C 173/04
Zur Erstattung fiktiver Verbringungskosten

Urteil des AG Mainz vom 17.09.2003, AZ: 81 C 267/03
Verbringungskosten sind erstattungsfähig

Urteil des AG Hannover vom 04.06.2002, AZ: 528 C 2052/02
Abrechnung auf Gutachtenbasis: UPE-Aufschläge und Verbringungskosten

Urteil des OLG Dresden vom 13.06.2001, AZ: 13 U 600/01
Ersatzfähigkeit fiktiver Verbringungskosten

Urteil des AG Neuss vom 02.02.2001, AZ: 39 C 5695/00
Ersatzfähigkeit von Verbringungskosten und Ersatzteilzuschlägen bei Abrechnung auf Gutachtenbasis

Urteil des AG Potsdam vom 04.08.2000, AZ: 34 C 182/99
Ersatzfähigkeit von Verbringungskosten und Ersatzteilkosten bei Abrechnung auf Gutachtenbasis

Urteil des LG Wiesbaden vom 07.06.2000, AZ: 10 S 81/99
Ersatzfähigkeit von fiktiven Verbringungskosten und Materialzuschlägen

Urteil des AG Büdingen vom 19.07.1999, AZ: 2 C 327/99 (21)
Urteil des vom , AZ: Ersatz von Ersatzteilaufschlägen und fiktiver Verbringungskosten bei Abrechnung auf Gutachtenbasis

Urteil des AG Westerburg vom 18.06.1999, AZ: 21 C 292/99
Ersatz fiktiver Verbringungskosten

Urteil des LG Oldenburg vom 18.05.1999, AZ: 1 S 651/98
Ersatzfähigkeit fiktiver Verbringungskosten bei Abrechnung auf Gutachtenbasis

Urteil des AG Bochum vom 29.09.1998, AZ: 67 C 602/97
Ersatzfähigkeit von Verbringungskosten, Ersatzteilaufschlägen und der Kosten einer Nachbesichtigung

Urteil des AG Bad Hersfeld, AZ: 10 C 451/00
Im Gutachten ermittelte Verbringungskosten sind jedenfalls dann zu ersetzen. wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde