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Bußgeld

Das Bußgeld wird als Sanktion gegen eine Verfehlung verhängt. Es handelt sich bei dem Bußgeld um eine verwaltungsrechtliche Sanktion, die bei Ordnungswidrigkeiten verhängt wird. Hierbei gibt es für das Bußgeld eine Grundlage, das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Das Bußgeld kommt immer dann zum Zuge, wenn weniger schwerwiegende Verstöße sanktioniert werden. sollen. Daher spricht man im Strafrecht nicht mehr von einem Bußgeld, sondern in der Regel von einer Geldstrafe.

Das Bußgeld ist gestaffelt, so dass das Bußgeld mindestens 5 EUR beträgt. Im Höchstmaß ist das Bußgeld nicht beschränkt - zumindest nicht im Kartellrecht. Das für den Endverbraucher relevante Bußgeld aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht beträgt im Höchstmaß 50.000 EUR. Handelt es sich bei der Betroffenen um eine juristische Person (GmbH, AG, etc), so kann das Bußgeld bis zu 1 Mio. EUR betragen.

Vor der Verhängung des Bußgeldes muss ein Bußgeldverfahren durchlaufen werden. Daher sind die Zahlungen, die z. B. nach einem geringen Verkehrsverstoß an einen Polizeibeamten gezahlt werden sollen, kein Bußgeld, sondern ein Verwanrgeld.

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