Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren — Bußgeld erhalten?

Bei § 9 StVO sind die häufigsten Verstöße fehlendes Blinken, falsches Einordnen, Vorfahrtverletzung. Wir prüfen Bescheid auf formale Schwächen. Verkehrsrechtsschutz zahlt.

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§ 9 StVO Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren: Bußgeldkatalog 2026 mit allen Tatbeständen

Aktualisiert am 29.05.2026  •  Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht  •  Lesezeit: 5 Minuten

KURZ ZUSAMMENGEFASST

§ 9 StVO regelt das Verhalten beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Häufigste Verstöße: fehlende oder nicht rechtzeitige Fahrtrichtungsanzeige (Blinker), falsches Einordnen, Missachtung des Vorrangs entgegenkommender Fahrzeuge, Gefährdung beim Wenden oder Rückwärtsfahren. Bußgelder von 10 € (einfacher Verstoß) bis 200 € + 1 Punkt (bei Gefährdung). Auf Autobahnen ist Wenden und Rückwärtsfahren verboten (Bußgeld 75 € + 1 Punkt + ggf. Fahrverbot).

1. § 9 StVO Grundregelung

§ 9 Abs. 1 StVO: Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. Beim Abbiegen nach links muss er entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.

§ 9 Abs. 5 StVO: Wer aus einem Grundstück, einer Fußgängerzone oder von einer Straße auf eine andere Straße einfahren will, muss besondere Vorsicht walten lassen.

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist Wenden und Rückwärtsfahren verboten (§ 18 Abs. 7 StVO).

2. Bußgeldkatalog § 9 StVO

VerstoßBußePunkteFV
Abbiegen ohne Fahrtrichtungsanzeige10 €
Mit Behinderung30 €
Mit Gefährdung35 €
Beim Linksabbiegen Gegenverkehr behindert70 €1
Beim Linksabbiegen Gegenverkehr gefährdet100 €1
Beim Wenden Gegenverkehr gefährdet35 €
Wenden auf Autobahn75 €1
Rückwärts auf Autobahn200 €11 Mon.
Falsches Einordnen zum Abbiegen10 €
Beim Einfahren aus Grundstück gefährdet40 €

3. Häufige Verstöße

  • Linksabbiegen ohne Vorfahrt zu lassen — häufig im innerstädtischen Verkehr
  • Spätes Setzen des Blinkers — muss "rechtzeitig" geschehen
  • Doppelspuriges Abbiegen ohne korrektes Einordnen
  • Wenden mitten auf der Straße mit Gegenverkehr
  • Rückwärtsfahren auf der Autobahn nach Verfahrener

4. Verteidigungsmöglichkeiten

  1. Beweisaufnahme: War der Vorgang tatsächlich verkehrswidrig oder nur subjektive Wahrnehmung des Polizisten?
  2. Sichtverhältnisse: Beschränkte Sicht durch andere Fahrzeuge, Bäume, Verkehrsschilder
  3. Identifizierung des Fahrers: Bei Vorfällen ohne Foto oft schwierig
  4. Verkehrslage zum Tatzeitpunkt: War wirklich eine konkrete Gefährdung gegeben?
  5. Notstand: In Ausnahmefällen (z. B. medizinische Notlage)

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Häufige Fragen (FAQ)

Was regelt § 9 StVO?
Das Verhalten beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen, beim Linksabbiegen Gegenverkehr durchfahren lassen.

Was kostet Abbiegen ohne Blinker?
10 € einfach, 30 € mit Behinderung, 35 € mit Gefährdung. Bei Linksabbiegen mit Behinderung Gegenverkehr: 70 € + 1 Punkt. Mit Gefährdung: 100 € + 1 Punkt.

Darf ich auf der Autobahn wenden?
Nein. Wenden auf der Autobahn: 75 € + 1 Punkt. Rückwärtsfahren auf der Autobahn: 200 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot. § 18 Abs. 7 StVO verbietet beides.

Was bedeutet 'rechtzeitig blinken'?
Mindestens 20–30 Meter vor dem Abbiegen — je nach Geschwindigkeit länger. Bei mehr als 1 Sekunde Vorlauf ist die Frage in der Praxis nicht streitig.

Lohnt sich Einspruch bei § 9 StVO-Vorwürfen?
Häufig ja. Die Beweislage ist oft schwierig (kein Foto, nur Polizeibeobachtung), Sichtverhältnisse oft strittig. Mit anwaltlicher Verteidigung lassen sich viele Verfahren einstellen oder reduzieren.

Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht — Kanzlei Momberger Düsseldorf

Henrik MombergerFachanwalt für Verkehrsrecht

Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht. Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.

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