Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren — Bußgeld erhalten?

Bei § 9 StVO sind die häufigsten Verstöße fehlendes Blinken, falsches Einordnen, Vorfahrtverletzung. Wir prüfen Bescheid auf formale Schwächen. Verkehrsrechtsschutz zahlt.

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§ 9 StVO Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren: Bußgeldkatalog 2026 – Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Aktualisiert am 05.10.2026  •  Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht  •  Lesezeit: 5 Minuten

KURZ ZUSAMMENGEFASST

§ 9 StVO regelt das Verhalten beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Häufigste Verstöße: fehlende oder nicht rechtzeitige Fahrtrichtungsanzeige (Blinker), falsches Einordnen, Missachtung des Vorrangs entgegenkommender Fahrzeuge, Gefährdung beim Wenden oder Rückwärtsfahren. Bußgelder von 10 € (Blinker vergessen) bis 140 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (Gegenverkehr, Radfahrer oder Fußgänger beim Abbiegen gefährdet). Auf Autobahnen ist Wenden und Rückwärtsfahren verboten: 75 € in der Ein-/Ausfahrt, 130 € auf dem Seitenstreifen, 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot auf der durchgehenden Fahrbahn.

1. § 9 StVO Grundregelung

§ 9 Abs. 1 StVO: Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. Beim Abbiegen nach links muss er entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.

§ 9 Abs. 5 StVO: Wer in ein Grundstück abbiegen, wenden oder rückwärtsfahren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist – notfalls muss er sich einweisen lassen. Das Einfahren aus einem Grundstück oder das Anfahren vom Fahrbahnrand regelt § 10 StVO: Gefährdung ausschließen, rechtzeitig blinken.

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist Wenden und Rückwärtsfahren verboten (§ 18 Abs. 7 StVO).

2. Bußgeldkatalog § 9 StVO

VerstoßBußePunkteFV
Abbiegen ohne / ohne rechtzeitige Fahrtrichtungsanzeige (Blinker)10 €——
… mit Gefährdung30 €——
… mit Sachschaden (Unfall)35 €——
Zum Abbiegen nicht / nicht rechtzeitig eingeordnet10 €——
… mit Gefährdung / mit Sachschaden30 € / 35 €——
Abgebogen, ohne Gegenverkehr (oder Verkehr in gleicher Richtung) durchfahren zu lassen40 €——
… mit Gefährdung140 €11 Monat
… mit Sachschaden (Unfall)170 €11 Monat
Beim Abbiegen Radfahrer oder Fußgänger gefährdet140 €11 Monat
… mit Sachschaden (Unfall)170 €11 Monat
Linksabbieger nicht voreinander abgebogen10 €——
… mit Gefährdung / mit Unfall70 € / 85 €1—
Lkw über 3,5 t innerorts rechts abgebogen ohne Schrittgeschwindigkeit70 €1—
… mit Gefährdung / mit Unfall85 € / 105 €1—
Beim Wenden, Rückwärtsfahren oder Abbiegen in ein Grundstück andere gefährdet (§ 9 Abs. 5 StVO)80 €1—
… mit Sachschaden (Unfall)100 €1—
Einfahren aus Grundstück / Anfahren vom Fahrbahnrand mit Gefährdung (§ 10 StVO)30 €——
… mit Sachschaden (Unfall)35 €——
Wenden oder Rückwärtsfahren auf Autobahn/Kraftfahrstraße – in Ein- oder Ausfahrt (§ 18 Abs. 7 StVO)75 €1—
… mit Gefährdung / mit Unfall90 € / 110 €1—
… auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen130 €1—
… mit Gefährdung / mit Unfall160 € / 195 €1—
… auf der durchgehenden Fahrbahn200 €21 Monat
… mit Gefährdung / mit Unfall240 € / 290 €21 Monat

Regelsätze nach Anlage zur BKatV (lfd. Nr. 29, 35, 39, 41, 42, 44, 45, 47, 83) und Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog des KBA (15.1 Auflage, Stand 22.08.2024); Punkte nach Anlage 13 FeV. Bei Vorsatz, Voreintragungen oder besonderen Umständen kann die Bußgeldstelle vom Regelsatz abweichen (§ 3 Abs. 3 BKatV). Stand: Oktober 2026.

3. Häufige Verstöße

  • Linksabbiegen ohne Vorfahrt zu lassen — häufig im innerstädtischen Verkehr
  • Spätes Setzen des Blinkers — muss "rechtzeitig" geschehen
  • Doppelspuriges Abbiegen ohne korrektes Einordnen
  • Wenden mitten auf der Straße mit Gegenverkehr
  • Rückwärtsfahren auf der Autobahn nach Verfahrener

4. Verteidigungsmöglichkeiten

  1. Beweisaufnahme: War der Vorgang tatsächlich verkehrswidrig oder nur subjektive Wahrnehmung des Polizisten?
  2. Sichtverhältnisse: Beschränkte Sicht durch andere Fahrzeuge, Bäume, Verkehrsschilder
  3. Identifizierung des Fahrers: Bei Vorfällen ohne Foto oft schwierig
  4. Verkehrslage zum Tatzeitpunkt: War wirklich eine konkrete Gefährdung gegeben?
  5. Notstand: In Ausnahmefällen (z. B. medizinische Notlage)

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Häufige Fragen (FAQ)

Was regelt § 9 StVO?
Das Verhalten beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen, beim Linksabbiegen Gegenverkehr durchfahren lassen.

Was kostet Abbiegen ohne Blinker?
10 €, mit Gefährdung 30 €, mit Unfall 35 € (BKatV Nr. 29). Teurer wird es, wenn Sie beim Abbiegen den Gegenverkehr, Radfahrer oder Fußgänger nicht durchfahren lassen: 40 €, mit Gefährdung 140 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot, mit Unfall 170 € (BKatV Nr. 39.1, 41).

Darf ich auf der Autobahn wenden?
Nein. § 18 Abs. 7 StVO verbietet Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Die Buße hängt vom Ort ab (BKatV Nr. 83): in der Ein- oder Ausfahrt 75 € + 1 Punkt, auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen 130 € + 1 Punkt, auf der durchgehenden Fahrbahn 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot – mit Gefährdung oder Unfall jeweils mehr (bis 290 €).

Was bedeutet 'rechtzeitig blinken'?
Mindestens 20–30 Meter vor dem Abbiegen — je nach Geschwindigkeit länger. Bei mehr als 1 Sekunde Vorlauf ist die Frage in der Praxis nicht streitig.

Lohnt sich Einspruch bei § 9 StVO-Vorwürfen?
Häufig ja. Die Beweislage ist oft schwierig (kein Foto, nur Polizeibeobachtung), Sichtverhältnisse oft strittig. Mit anwaltlicher Verteidigung lassen sich viele Verfahren einstellen oder reduzieren.

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Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht — Kanzlei Momberger Düsseldorf

Henrik Momberger — Fachanwalt für Verkehrsrecht

Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht. Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.

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