Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren — Bußgeld erhalten?
Bei § 9 StVO sind die häufigsten Verstöße fehlendes Blinken, falsches Einordnen, Vorfahrtverletzung. Wir prüfen Bescheid auf formale Schwächen. Verkehrsrechtsschutz zahlt.
§ 9 StVO Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren: Bußgeldkatalog 2026 – Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
Aktualisiert am 05.10.2026 • Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht • Lesezeit: 5 Minuten
KURZ ZUSAMMENGEFASST
§ 9 StVO regelt das Verhalten beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Häufigste Verstöße: fehlende oder nicht rechtzeitige Fahrtrichtungsanzeige (Blinker), falsches Einordnen, Missachtung des Vorrangs entgegenkommender Fahrzeuge, Gefährdung beim Wenden oder Rückwärtsfahren. Bußgelder von 10 € (Blinker vergessen) bis 140 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (Gegenverkehr, Radfahrer oder Fußgänger beim Abbiegen gefährdet). Auf Autobahnen ist Wenden und Rückwärtsfahren verboten: 75 € in der Ein-/Ausfahrt, 130 € auf dem Seitenstreifen, 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot auf der durchgehenden Fahrbahn.
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1. § 9 StVO Grundregelung
§ 9 Abs. 1 StVO: Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. Beim Abbiegen nach links muss er entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.
§ 9 Abs. 5 StVO: Wer in ein Grundstück abbiegen, wenden oder rückwärtsfahren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist – notfalls muss er sich einweisen lassen. Das Einfahren aus einem Grundstück oder das Anfahren vom Fahrbahnrand regelt § 10 StVO: Gefährdung ausschließen, rechtzeitig blinken.
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist Wenden und Rückwärtsfahren verboten (§ 18 Abs. 7 StVO).
2. Bußgeldkatalog § 9 StVO
| Verstoß | Buße | Punkte | FV |
|---|---|---|---|
| Abbiegen ohne / ohne rechtzeitige Fahrtrichtungsanzeige (Blinker) | 10 € | — | — |
| … mit Gefährdung | 30 € | — | — |
| … mit Sachschaden (Unfall) | 35 € | — | — |
| Zum Abbiegen nicht / nicht rechtzeitig eingeordnet | 10 € | — | — |
| … mit Gefährdung / mit Sachschaden | 30 € / 35 € | — | — |
| Abgebogen, ohne Gegenverkehr (oder Verkehr in gleicher Richtung) durchfahren zu lassen | 40 € | — | — |
| … mit Gefährdung | 140 € | 1 | 1 Monat |
| … mit Sachschaden (Unfall) | 170 € | 1 | 1 Monat |
| Beim Abbiegen Radfahrer oder Fußgänger gefährdet | 140 € | 1 | 1 Monat |
| … mit Sachschaden (Unfall) | 170 € | 1 | 1 Monat |
| Linksabbieger nicht voreinander abgebogen | 10 € | — | — |
| … mit Gefährdung / mit Unfall | 70 € / 85 € | 1 | — |
| Lkw über 3,5 t innerorts rechts abgebogen ohne Schrittgeschwindigkeit | 70 € | 1 | — |
| … mit Gefährdung / mit Unfall | 85 € / 105 € | 1 | — |
| Beim Wenden, Rückwärtsfahren oder Abbiegen in ein Grundstück andere gefährdet (§ 9 Abs. 5 StVO) | 80 € | 1 | — |
| … mit Sachschaden (Unfall) | 100 € | 1 | — |
| Einfahren aus Grundstück / Anfahren vom Fahrbahnrand mit Gefährdung (§ 10 StVO) | 30 € | — | — |
| … mit Sachschaden (Unfall) | 35 € | — | — |
| Wenden oder Rückwärtsfahren auf Autobahn/Kraftfahrstraße – in Ein- oder Ausfahrt (§ 18 Abs. 7 StVO) | 75 € | 1 | — |
| … mit Gefährdung / mit Unfall | 90 € / 110 € | 1 | — |
| … auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen | 130 € | 1 | — |
| … mit Gefährdung / mit Unfall | 160 € / 195 € | 1 | — |
| … auf der durchgehenden Fahrbahn | 200 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Gefährdung / mit Unfall | 240 € / 290 € | 2 | 1 Monat |
Regelsätze nach Anlage zur BKatV (lfd. Nr. 29, 35, 39, 41, 42, 44, 45, 47, 83) und Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog des KBA (15.1 Auflage, Stand 22.08.2024); Punkte nach Anlage 13 FeV. Bei Vorsatz, Voreintragungen oder besonderen Umständen kann die Bußgeldstelle vom Regelsatz abweichen (§ 3 Abs. 3 BKatV). Stand: Oktober 2026.
3. Häufige Verstöße
- Linksabbiegen ohne Vorfahrt zu lassen — häufig im innerstädtischen Verkehr
- Spätes Setzen des Blinkers — muss "rechtzeitig" geschehen
- Doppelspuriges Abbiegen ohne korrektes Einordnen
- Wenden mitten auf der Straße mit Gegenverkehr
- Rückwärtsfahren auf der Autobahn nach Verfahrener
4. Verteidigungsmöglichkeiten
- Beweisaufnahme: War der Vorgang tatsächlich verkehrswidrig oder nur subjektive Wahrnehmung des Polizisten?
- Sichtverhältnisse: Beschränkte Sicht durch andere Fahrzeuge, Bäume, Verkehrsschilder
- Identifizierung des Fahrers: Bei Vorfällen ohne Foto oft schwierig
- Verkehrslage zum Tatzeitpunkt: War wirklich eine konkrete Gefährdung gegeben?
- Notstand: In Ausnahmefällen (z. B. medizinische Notlage)
Akute Frage? Telefon 0211 / 280 646 0 oder WhatsApp Direkt-Chat. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden.
Häufige Fragen (FAQ)
Was regelt § 9 StVO?
Das Verhalten beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen, beim Linksabbiegen Gegenverkehr durchfahren lassen.
Was kostet Abbiegen ohne Blinker?
10 €, mit Gefährdung 30 €, mit Unfall 35 € (BKatV Nr. 29). Teurer wird es, wenn Sie beim Abbiegen den Gegenverkehr, Radfahrer oder Fußgänger nicht durchfahren lassen: 40 €, mit Gefährdung 140 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot, mit Unfall 170 € (BKatV Nr. 39.1, 41).
Darf ich auf der Autobahn wenden?
Nein. § 18 Abs. 7 StVO verbietet Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Die Buße hängt vom Ort ab (BKatV Nr. 83): in der Ein- oder Ausfahrt 75 € + 1 Punkt, auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen 130 € + 1 Punkt, auf der durchgehenden Fahrbahn 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot – mit Gefährdung oder Unfall jeweils mehr (bis 290 €).
Was bedeutet 'rechtzeitig blinken'?
Mindestens 20–30 Meter vor dem Abbiegen — je nach Geschwindigkeit länger. Bei mehr als 1 Sekunde Vorlauf ist die Frage in der Praxis nicht streitig.
Lohnt sich Einspruch bei § 9 StVO-Vorwürfen?
Häufig ja. Die Beweislage ist oft schwierig (kein Foto, nur Polizeibeobachtung), Sichtverhältnisse oft strittig. Mit anwaltlicher Verteidigung lassen sich viele Verfahren einstellen oder reduzieren.
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Henrik Momberger — Fachanwalt für Verkehrsrecht
Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht. Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.
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