Punkte in Flensburg? Tilgung und Abbau richtig nutzen.
Punkte verfallen nicht automatisch — es gilt eine Tilgungsfrist von 2,5 oder 10 Jahren je nach Schwere. Neue Verstöße können die Tilgung verzögern. Wir prüfen Ihren Punktestand und beraten zu Abbau und Wiedererteilung. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Punkte Flensburg Verfall 2026: Tilgung, Löschung und Abbau richtig verstehen
Aktualisiert am 29.05.2026 • Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht • Lesezeit: 6 Minuten
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Punkte in Flensburg verfallen nicht im klassischen Sinn. Statt eines Verfalls gibt es eine Tilgungsfrist: 2,5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt, 5 Jahre bei 2 Punkten, 10 Jahre bei Straftaten (z. B. Trunkenheit, Fahrerflucht). Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden die Punkte nicht mehr berücksichtigt; nach einem zusätzlichen Jahr Überliegezeit werden sie endgültig gelöscht. Neue Punkte verlängern die Tilgungsfrist der alten Punkte nicht (Tilgungshemmung wurde 2014 abgeschafft). Bei 1–5 Punkten kann ein freiwilliges Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen.
Inhalt dieser Seite
1. Verfall vs. Tilgung vs. Löschung
Streng juristisch gibt es keinen "Verfall" von Punkten in Flensburg. Die korrekten Begriffe sind:
- Tilgung: Nach Ablauf der Frist werden die Punkte bei der Beurteilung nicht mehr berücksichtigt. Sie stehen aber noch im Register.
- Überliegezeit: Ein zusätzliches Jahr nach Tilgung, in dem die Punkte noch sichtbar bleiben — damit eventuelle neue Verstöße aus alter Tat dazu kommen können.
- Löschung: Nach Tilgung + Überliegezeit werden die Punkte endgültig aus dem Fahreignungsregister (FAER) gelöscht.
2. Tilgungsfristen 2026 (FAER, § 29 StVG)
| Art des Verstoßes | Punkte | Tilgungsfrist | Total bis Löschung |
|---|---|---|---|
| Ordnungswidrigkeit | 1 Punkt | 2 Jahre 6 Monate | 3 Jahre 6 Monate |
| Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot | 2 Punkte | 5 Jahre | 6 Jahre |
| Straftat ohne Fahrerlaubnisentzug | 2 Punkte | 5 Jahre | 6 Jahre |
| Straftat mit Fahrerlaubnisentzug | 3 Punkte | 10 Jahre | 11 Jahre |
3. Ab wann läuft die Tilgungsfrist?
Die Tilgungsfrist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder Urteils — nicht mit der Tatbegehung. Bei einem Bußgeldbescheid: Datum des Zugangs + 2 Wochen Einspruchsfrist. Bei einem Urteil: Datum der Rechtskraft.
Seit der Reform 2014 gilt: Neue Punkte verlängern die Tilgungsfrist der alten Punkte nicht mehr. Jede Tat hat ihren eigenen, festen Tilgungs-Countdown — unabhängig von neuen Verstößen.
4. Berechnungs-Beispiele
Beispiel 1: 22. km/h zu schnell innerorts (1 Punkt). Bußgeldbescheid am 15. März 2026 rechtskräftig.
→ Tilgung: 15. September 2028 • Löschung: 15. September 2029
Beispiel 2: Trunkenheit am Steuer mit 1,3 ‰ (3 Punkte, Führerscheinentzug). Urteil rechtskräftig 10. Januar 2026.
→ Tilgung: 10. Januar 2036 • Löschung: 10. Januar 2037
Beispiel 3: Drei Verstöße mit je 1 Punkt — am 1. 1. 2025, 1. 1. 2026, 1. 1. 2027 rechtskräftig.
→ Tilgung 1: 1. 7. 2027 • Tilgung 2: 1. 7. 2028 • Tilgung 3: 1. 7. 2029. Punktestand sinkt schrittweise.
5. Punkte abbauen — Fahreignungsseminar
Wer 1 bis 5 Punkte hat, kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Voraussetzungen:
- Stand 1–5 Punkte zum Zeitpunkt der Anmeldung
- Letzter Abbau muss mindestens 5 Jahre her sein
- Seminar besteht aus zwei Teilen: verkehrspädagogisch (90 min × 2) und psychologisch (75 min × 2)
- Kosten: typischerweise 350–500 €
Wichtig: Über 6 Punkte ist kein Abbau mehr möglich. Dann hilft nur, durch Verstreichen der Tilgungsfristen wieder unter 6 Punkte zu kommen.
6. Punkteauskunft beim KBA
Eine kostenlose Auskunft über den eigenen Punktestand erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg:
- Online mit eID-Funktion des Personalausweises
- Postalisch mit beglaubigter Ausweiskopie
- Persönlich in Flensburg (Termin)
Die Auskunft ist kostenlos und enthält alle eingetragenen Verstöße mit Datum und Tilgungstermin.
Punktestand prüfen oder Verstoß abwehren? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos. Telefon 0211 / 280 646 0 oder WhatsApp Direkt-Chat.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Punkte verfallen nicht im klassischen Sinn. Es gilt eine Tilgungsfrist von 2,5 Jahren (1 Punkt), 5 Jahren (2 Punkte) oder 10 Jahren (3 Punkte) plus 1 Jahr Überliegezeit bis zur endgültigen Löschung.
Verlängern neue Punkte die Tilgung der alten?
Nein. Seit der Reform 2014 hat jede Tat ihren eigenen, festen Tilgungs-Countdown — neue Verstöße verlängern die alten Tilgungsfristen nicht mehr.
Wann beginnt die Tilgungsfrist?
Mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids (Zugang + 2 Wochen Einspruchsfrist) oder der Rechtskraft des Urteils — nicht mit der Tat selbst.
Wie kann ich einen Punkt abbauen?
Bei 1 bis 5 Punkten durch freiwilliges Fahreignungsseminar (kostet 350–500 €). Letzter Abbau muss mindestens 5 Jahre zurückliegen. Über 6 Punkte ist kein Abbau mehr möglich.
Wie viele Punkte führen zum Führerscheinentzug?
Bei 8 Punkten Entziehung der Fahrerlaubnis. Ab 4 Punkten erhalten Sie eine Ermahnung, ab 6 eine Verwarnung.
Wie erfahre ich meinen aktuellen Punktestand?
Kostenlose Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg — online mit eID, postalisch mit beglaubigter Ausweiskopie oder persönlich.
Kann der Anwalt die Punkte vorzeitig löschen lassen?
Nein, eine vorzeitige Löschung ist nicht möglich. Aber der Anwalt kann den ursprünglichen Verstoß anfechten — wenn der Bußgeldbescheid aufgehoben wird, entfallen die Punkte automatisch.
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Henrik Momberger — Fachanwalt für Verkehrsrecht
Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht (Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Verkehrsunfall, Schmerzensgeld). Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.
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