0,5 Promille-Grenze und Berauschende Mittel - § 24a StVG

TBNR

Tatbestandstext

FaP-Pkt

Euro

FV

424600

Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration

A - 2

     500,00 €

1 M

von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration

betrug *).,.. mg/l.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

    

424601

Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration

A - 2

   1.000,00 €

3 M

von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration

betrug *).,.. mg/l.

- bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG,

§§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

    

424602

Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration

A - 2

   1.500,00 €

3 M

von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration

betrug *).,.. mg/l.

- bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG,

§§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

    

424606

Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von

A - 2

     500,00 €

1 M

0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration

betrug *).,.. Promille.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

    

424607

Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von

A - 2

   1.000,00 €

3 M

0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration

betrug *).,.. Promille.

- bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG,

§§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

    

424608

Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von

A - 2

   1.500,00 €

3 M

0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration

betrug *).,.. Promille.

- bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG,

§§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

    

424612

Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu

A - 2

     500,00 €

1 M

einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat.

Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug *).,.. mg/l.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

    

424613

Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu

A - 2

   1.000,00 €

3 M

einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat.

Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug *).,.. mg/l.

- bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG,

§§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

    

424614

Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu

A - 2

   1.500,00 €

3 M

einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat.

Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug *).,.. mg/l.

- bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG,

§§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

    

424618

Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu

A - 2

     500,00 €

1 M

einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat.

Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug *).,.. Promille.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

    

424619

Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu

A - 2

   1.000,00 €

3 M

einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat.

Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug *).,.. Promille.

- bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG,

§§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

    

424620

Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu

A - 2

   1.500,00 €

3 M

einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat.

Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug *).,.. Promille.

- bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG,

§§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

    

424648

Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden

A - 2

     500,00 €

1 M

Mittels *).

§ 24a Abs. 2, 3, § 25 StVG; 242 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

    

424649

Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden

A - 2

   1.000,00 €

3 M

Mittels *).

- bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG,

§§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 2, 3, § 25 StVG; 242.1 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

    

424650

Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden

A - 2

   1.500,00 €

3 M

Mittels *).

- bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG,

§§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.

§ 24a Abs. 2, 3, § 25 StVG; 242.2 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

Grenzwerte (Verweisungen)

Berauschende Mittel

Substanzen

Grenzwerte

Tetrahydrocannabinol (THC)

(0,001 mg/l)

Cannabis

Morphin

1 ng/ml

(0,01 mg/l)

Heroin

10 ng/ml

Morphin

Morphin (freie Form)

10 ng/ml

(0,01 mg/l)

Cocain

(0,01 mg/l)

Cocain

Benzoylecgonin

10 ng/ml

(0,075 mg/l)

Cocain

75 ng/ml

Amfetamin

Amfetamin

25 ng/ml

(0,025 mg/l) (0,025 mg/l)

Methylendioxyamfetamin (MDA)

(0,025 mg/l)

Designer-Amfetamin

Methylendioxyethylamfetamin (MDE)

25 ng/ml

Designer-Amfetamin

25 ng/ml

Designer-Amfetamin

Methylendioxymetamfetamin (MDMA)

25 ng/ml

(0,025 mg/l) (0,025 mg/l)

Metamfetamin

Metamfetamin

25 ng/ml

Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen - § 24c StVG

TBNR

Tatbestandstext

FaP-Pkt

Euro

FV

424654

Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines

A - 1

     250,00 €

Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.

§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat

    

424660

Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines

A - 1

     250,00 €

Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen

Getränks angetreten.

§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat

    

424666

Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines

A - 1

     250,00 €

Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.

§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat

    

424672

Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines

A - 1

     250,00 €

Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen

Getränks angetreten.

§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat