Anwalt Verkehrsrecht Düsseldorf, Anwalt Arbeitsrecht Düsseldorf
Geschwindigkeitsüberschreitung
Auf den nächsten Seiten stellen wir Ihnen einige Fragen zur vorgeworfenen Tat. Es ist dringend erforderlich, dass Sie diese Fragen gewissenhaft beantworten.
Neben dem Schreiben der Behörde benötigen wir von Ihnen eine unterzeichnete Vollmacht, Mandatsbedingungen und Widerrufsbelehrung.
Die Unterlagen können Sie hier runterladen und am Ende der Fragen hochladen. So haben Sie alle Schritte direkt erledigt und wir können mit unserer Arbeit starten. Alternativ lassen wir Ihnen die Unterlangen mitsamt Eingangsbestätigung am Ende Ihrer Eingaben zukommen.
Wo haben Sie die Geschwindigkeit überschritten?
Sie können den Hinweis, wo die Tat begangen worden sein soll, dem Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder Zeugefragebogen entnehmen.
Um wie viele km/h wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft überschritten?
Um wie viele km/h Sie die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft überschritten haben sollen, können Sie dem Anhörungsbogen, dem Bußgeldbescheid oder dem Zeugefragebogen entnehmen.
Um wie viele km/h wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb einer Ortschaft überschritten?
Um wie viele km/h Sie die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft überschritten haben sollen, können Sie dem Anhörungsbogen, dem Bußgeldbescheid oder dem Zeugefragebogen entnehmen.
Seit wie vielen Jahren besitzen Sie den Führerschein?
Sie können auf Ihrem Führerschein nachsehen, wie lange Sie die Fahrerlaubnis einer Klasse besitzen. Wenn Sie z.B. einen Führerschein der Bundesrepublik Deutschland besitzen, schauen Sie auf der Rückseite in der Spalte unter "10." nach. Hier sehen Sie das Datum der unter "9." abgebildeten Fahrerlaubnisklasse. In dem Beispiel besteht die Fahrerlaubnis für PKW seit dem 15. November 1989.
Begleitetes Fahren - wollen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate "Begleiter" für eine Person werden, die eine Fahrerlaubnis mit 17 Jahren erwerben wird?
Die mindestens 30-jährige Begleitperson, die namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein muss, muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
Wie viele Punkte haben Sie in Flensburg im Register?
Wie viele Punkte Sie im Fahrerignungsregister in Flensburg haben, teilt Ihnen das Kraftfahrtbundesamt auf schriftliche Anfrage hin mit. Wir beantragen einen solchen Auszug für Sie, so dass Sie sich darum nicht bemühen müssen.
Möchten Sie eine separate Erklärung zu Ihren Punkten in Flensburg bekommen?
Sofern Sie es wünschen, erläutern wir Ihnen Ihren Punktestand in Flensburg. Hierfür legen wir Ihnen eine separate Akte an und senden Ihnen eine ausführliche Erklärung zum Punktestand, welche Folgen drohen und wie Sie Punkte wieder los werden können.
Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?
Sollten Sie in den letzten 12 - 14 Monaten schon einmal oder mehrfach geblitzt worden sein, droht ein Fahrverbot. Sollte es sich um ein anderes Vergehen (Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer u.ä.) handeln, werden wir dies an Hand des Fahreignungsregisterauszugs sehen.
Um wie viele km/h wurde die erlaubte Geschwindigkeit damals überschritten?
Sollten Sie in den nächsten Wochen wegen einer anderen Bußgeldsache von einer Behörde angeschrieben werden, teilen Sie uns dies bitte mit.
Sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen?
Auf Grund Ihrer bisher getätigten Angaben gehen wir nicht davon aus, dass Ihnen ein Fahrverbot droht. Wir halten diese Möglichkeit aber im Auge und prüfen Ihr Verfahren auch dahingehend. Sollte wider Erwarten ein Fahrverbot drohen, informieren wir Sie umgehend.
Wir werden Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt detailierte Fragen dazu stellen, wieso Sie die Fahrerlaubnis benötigen. Auch werden wir mit Ihnen erörtern, ob die Verhinderung eines eventuellen Fahrvebots gegen eine höhere Geldbuße in Betracht kommt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies noch nicht relevant, da wir zunächst prüfen müssen, ob die Messung überhaupt ordnungsgemäß erfolgte.
Zurzeit können Sie nicht mitteilen, ob Sie auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind. Wir werden mit Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt erörtern, ob Sie die Fahrerlaubnis benötigen. Auch werden wir mit Ihnen besprechen, ob die Verhinderung eines eventuellen Fahrvebots gegen eine höhere Geldbuße in Betracht kommt.
Liegt Ihnen ein Schreiben der Behörde bereits vor?
Sollten Ihnen mehrere Schreiben - z.B. Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid - vorliegen, interessiert uns nur der Bußgeldbescheid. Welches Schreiben Ihnen vorliegt, sollte sich leicht herausfinden lassen. Anbei ein paar Beispiele:
Welches Ausstellungsdatum steht auf dem Bußgeldbescheid?
Bitte sehen Sie auf dem Bußgeldbescheid nach, wann dieser ausgestellt worden ist. In der Regel steht das Datum oben rechts in der Ecke. Bitte tragen SIe hier nicht ein, wann der Bescheid Sie erreicht hat!
Wann haben Sie den Bußgeldbescheid erhalten?
Den Bußgeldbescheid hat man Ihnen wahrscheinlich mittels eines gelben Briefumschlags zugestellt. Auf dem Umschlag sollte das Datum der Zustellung vemerkt worden sein. Bitte tragen Sie das Datum hier ein. Kennen Sie das Datum der Zustellung nicht, tragen Sie bitte das Datum der Ausstellung des Bußgeldbescheides (das gleiche Datum wie in der vorherigen Frage) ein.
Welches Ausstellungsdatum steht auf dem Anhörungsbogen?
Welches Ausstellungsdatum steht auf dem Zeugenfragebogen?
Bitte sehen Sie auf dem Zeugenfragebogen nach, wann dieser ausgestellt worden ist. In der Regel steht das Datum oben rechts in der Ecke. Bitte tragen SIe hier nicht ein, wann der Bescheid Sie erreicht hat!
Auch wenn Ihnen noch kein Schreiben der Behörde vorliegt, können wir bereits jetzt schon für Sie tätig werden. Bitte übersenden Sie uns aber umgehend ein solches Schreiben.
Sie wissen nicht, ob oder welches Schreiben der Behörde Ihnen zurzeit vorliegt. Bitte übersenden Sie uns umgehend ein Schreiben, sobald Sie Zugriff darauf haben.
Sie haben es fast geschafft!
Bitte überprüfen Sie die hier voreingetragenen Daten auf ihre Richtigkeit. Es ist wichtig, dass Ihre Daten fehlerfrei erfasst werden, da wir sonst z.B. einen falschen oder keinen Punkteauszug ehalten werden.
Bitte laden Sie noch die dringend erforderlichen Unterlagen hoch. Insbesondere können wir ohne eine Vollmacht nicht tätig werden, da uns die Behörde oder das Kraftfahrtbundesamt keine Unterlagen ohne Vollmacht senden werden. Dann können wir die Erfolgsaussichten für Sie nicht prüfen.
Falls Ihnen schon eine Deckungszusage Ihrer Versicherung vorliegt, können Sie diese hier hochladen.