BGH

Am 26. Juni 2023 verkündet der Bundesgerichtshof um 12.00 Uhr seine Entscheidung zum Dieselverfahren, insbesondere zu möglichen Folgerungen aus dem Urteil des EuGH vom 21. März 2023, C-100/21) (Verhandlung: 8.5.2023).

Wir prüfen für Sie Ihren möglichen Anspruch auf Schadensersatz. Das bedeutet: Sie behalten Ihr Fahrzeug und bekommen einen Teil des Kaufpreises erstattet.

NEUIGKEITEN: Der Bundesgerichtshof gibt einen Schadenbetrag in Höhe von 5% - 15% vor, ohne das ein Gutachten eingeholt werden muss. Ferner muss sich der Käufer Nutzungsabzüge gefallen lassen. Sobald das Urteil vorliegt, folgen hier weitere Ausführungen.

Hierfür füllen Sie bitte die Abfrage sorgfältig aus. Am Ende der Abfrage werden Sie gebeten, Unterlagen zum Fahrzeugkauf (Rechnung, verbindliche Bestellung, Kaufvertrag, Auftragsbestätigung) hochzuladen. Sollten Sie den Fahrzeugkauf finanziert haben und sollte die Finanzierung noch nicht abgeschlossen sein, halten Sie bitte auch den Finanzierungsvertrag zum Upload bereit.

Schritt 1 von 3Schritt 2 von 3Schritt 3 von 3

Diese Frage bezieht sich ausschließlich auf den Käufer/die Käuferin des Fahrzeugs - ist diese Person/Firma zum Vorsteuerabzug berechtigt? (Hat man als Privatperson gekauft, ist regelmäßig "Nein" die zutreffende Antwort.)


Angaben zum Fahrzeug

Sind Sie persönlich der Käufer/die Käuferin des Fahrzeugs, d.h. stehen Sie in den Kaufunterlagen (Kaufvertrag/Fahrzeugrechnung/verbindliche Bestellung)?

...als Schadensersatzzahlung in EURO maximal erhalten:


Dokumente zum Fahrzeugkauf

Die Ihnen vorliegenden Unterlagen müssen zwingend als seperate Dokumente hochgeladen werden! Laden Sie alle Dokumente verbunden hoch (z.B. Kaufvertrag zusammen mit der Vollmacht als eine 2-seitige Datei) besteht die Gefahr, dass Ihr Fall NICHT bearbeitet wird - bitte investieren Sie diese erforderliche Zeit in Ihren Fall.


Unterschrift (mit der Maus/Finger/Stift)

Bitte unterzeichnen Sie hier die Vollmacht und Widerrufsbelehrung. Die Dokumente senden wir Ihnen in Kopie zu. Die Unterschrift können Sie mit der Maus vornehmen. Verfügen Sie über einen Touch-Screen (z.B. bei einem Smartphone), können Sie auch mit Ihrem Finger oder mit einem digitalen Stift unterschreiben.