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Bei einer Ordnungswidrigkeit haben Sie das Recht zu schweigen. Jede Aussage gegenüber der Behörde kann das Verfahren entscheiden. Wir prüfen den Bescheid auf Messfehler, Verjährung und formale Fehler — bundesweit. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Ordnungswidrigkeitenverfahren 2026: Ablauf, Einspruch & Verteidigung
Aktualisiert am 29.05.2026 • Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht • Lesezeit: 6 Minuten
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWi) ist kein Strafverfahren, sondern verwaltungsrechtlich. Es beginnt typischerweise mit einem Anhörungsbogen, gefolgt von Bußgeldbescheid. Innerhalb von zwei Wochen ist Einspruch möglich. Das Opportunitätsprinzip gibt der Behörde Ermessen, ob sie überhaupt einschreitet. Der Betroffene hat ein Schweigerecht — Aussagen zur Sache sind nicht erforderlich. Bußgelder reichen von 5 € bis 50.000 € (bei Unternehmen bis 1 Mio. €). Häufige Fehler in Messungen, Anhörungen und Bescheiden machen den Einspruch in einem Großteil der Fälle erfolgreich.
Inhalt dieser Seite
1. Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Eine Ordnungswidrigkeit (OWi) ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die einen gesetzlich bestimmten Tatbestand erfüllt und mit einer Geldbuße belegt ist (§ 1 OWiG). Sie ist keine Straftat: Wer eine OWi begeht, macht sich nicht strafbar — es gibt keinen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis.
Im Verkehrsrecht sind die relevanten Gesetze die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die StVZO. Verstöße können Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder — in Extremfällen — die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
2. Unterschied OWi vs. Straftat
| Aspekt | Ordnungswidrigkeit | Straftat |
|---|---|---|
| Rechtsfolge | Geldbuße | Geld- oder Freiheitsstrafe |
| Behörde | Verwaltungsbehörde (Bußgeldstelle) | Staatsanwaltschaft |
| Eintragung | FAER (Flensburg), kein Führungszeugnis | Bundeszentralregister + ggf. Führungszeugnis |
| Beispiele | Geschwindigkeit, Rotlicht, Handy am Steuer | Trunkenheit (§ 316), Fahrerflucht (§ 142) |
3. Verfahrensablauf — Schritt für Schritt
- Anhörungsbogen / Zeugenfragebogen: Die Behörde schickt ihn nach Feststellung eines möglichen Verstoßes. Dort werden Sie als Betroffener bezeichnet — Sie müssen nur Ihre Personalien angeben, keine Angaben zur Sache machen.
- Ermittlung: Die Behörde wertet Messprotokolle, Zeugenaussagen und Beweismittel aus.
- Verwarnungsgeld (bis 60 €): Bei geringeren Verstößen schickt die Behörde direkt ein Verwarnungsgeld. Sie können zustimmen (Zahlung) oder ablehnen — dann folgt ein Bußgeldbescheid.
- Bußgeldbescheid: Schriftliche Sanktion mit Buße, Punkten, ggf. Fahrverbot.
- Einspruch innerhalb 2 Wochen: Frist beginnt ab Zustellung. Schriftliche Einlegung bei der Behörde.
- Vorprüfung: Die Bußgeldstelle kann den Bescheid zurücknehmen, ändern oder zur Staatsanwaltschaft abgeben.
- Hauptverhandlung: Vor dem Amtsgericht. Beweisaufnahme, Zeugen, Sachverständige.
- Urteil: Verurteilung, Freispruch oder Einstellung.
- Rechtsbeschwerde: Nur bei Bußgeld über 250 €, Fahrverbot oder Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.
4. Rechte des Betroffenen
- Schweigerecht (§ 55 OWiG): Sie müssen keine Angaben zur Sache machen, nicht einmal zugeben, dass Sie gefahren sind. Im Anhörungsbogen reicht das Ausfüllen der Personalien.
- Akteneinsicht durch Anwalt (§ 49 OWiG): Ein Verteidiger kann die komplette Bußgeldakte einsehen — meist enthüllt das Schwachstellen der Messung.
- Recht auf Verteidiger: Ab dem Bußgeldbescheid (mit drohendem Fahrverbot oder Bußgeld > 250 €) zahlt die Verkehrsrechtsschutzversicherung in der Regel.
- Beweisantrag: Sachverständigengutachten zur Messung, Zeugenladung, Akteneinsicht in Wartungs- und Eichprotokolle des Messgeräts.
- Recht auf Hauptverhandlung: Auch wenn die Behörde den Einspruch ablehnt, müssen Sie die Hauptverhandlung erhalten.
5. Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich bei der Bußgeldbehörde eingehen — Briefkasten reicht, kein Einschreiben nötig. Ein einzeiliger Einspruch ohne Begründung genügt, die Begründung kann später folgen.
Gründe für einen erfolgreichen Einspruch sind unter anderem:
- Messfehler: Ungeeichtes Gerät, nicht geschultes Personal, falsche Aufstellung, Toleranzwert nicht abgezogen.
- Verfahrensfehler: Verjährung (3 Monate ab Tat), falscher Adressat, formfehlerhafte Zustellung.
- Identitätsfrage: Ist der Fahrer auf dem Blitzerfoto eindeutig erkennbar? Reichen die Merkmale für eine Identifizierung?
- Vorrang anderer Verkehrsteilnehmer: Notstand oder rechtfertigende Umstände.
Mehr dazu: Bußgeldbescheid prüfen und Einspruch einlegen
6. Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht
Nach erfolglosem Vorverfahren landet die Sache vor dem Amtsgericht. Hier können Sie:
- Den Bußgeldbescheid komplett überprüfen lassen (Sachverhalt, Schuld, Strafmaß).
- Sachverständige zur Messung anhören lassen.
- Strafmaß reduzieren: Wegfall des Fahrverbots gegen Bußgelderhöhung ist ein häufiger Vergleich.
- Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG erreichen — bei geringer Schuld oder unverhältnismäßigen Folgen.
7. Rechtsmittel: Rechtsbeschwerde
Gegen das Urteil des Amtsgerichts ist die Rechtsbeschwerde möglich, sofern eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Bußgeld > 250 €
- Fahrverbot wurde verhängt
- Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (§ 80 OWiG)
Die Frist beträgt eine Woche ab Urteilsverkündung. Die Rechtsbeschwerde muss von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein.
8. Kosten des Verfahrens
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel alle Kosten — Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Sachverständige. Ohne Versicherung berechnen sich Anwaltsgebühren nach RVG: typisch 300–800 € netto für ein OWi-Verfahren mit Einspruch. Bei Verfahrenseinstellung trägt häufig die Staatskasse die Kosten.
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Häufige Fragen (FAQ)
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Eine rechtswidrige Handlung, die mit Geldbuße belegt ist (§ 1 OWiG). Keine Straftat — kein Eintrag ins Führungszeugnis. Im Verkehrsrecht häufige Beispiele: Geschwindigkeit, Rotlicht, Handy am Steuer, Abstand.
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Die Frist ist eine Ausschlussfrist — ein Tag zu spät bedeutet Bestandskraft.
Muss ich Angaben zur Sache machen?
Nein. Sie haben ein Schweigerecht. Im Anhörungsbogen geben Sie nur Personalien an, keine Angaben zum Tathergang. Aussagen können später nicht zurückgenommen werden.
Was kostet ein Anwalt bei einer Ordnungswidrigkeit?
Bei Verkehrsrechtsschutzversicherung: deckt Anwalts- und Gerichtskosten. Ohne Versicherung typisch 300–800 € netto nach RVG — meist deutlich weniger als drohendes Bußgeld plus Folgekosten.
Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
Bei Verkehrs-OWi grundsätzlich 3 Monate ab Tat — solange kein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Nach Zustellung gilt die Verjährung als unterbrochen.
Wie kann ich ein Fahrverbot vermeiden?
Bei drohendem Fahrverbot kann ein Sachverständiger Messfehler nachweisen oder das Gericht das Fahrverbot gegen erhöhtes Bußgeld aussetzen (bei beruflicher Härte). Auch eine sogenannte Verkehrserziehung kann den Wegfall bewirken.
Was passiert, wenn ich den Bußgeldbescheid ignoriere?
Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bescheid bestandskräftig. Punkte und Fahrverbot werden vollstreckt. Eine spätere Anfechtung ist nicht mehr möglich.
Kann ich auf Bußgeld zahlen verzichten und nur Punkte akzeptieren?
Nein. Bußgeld und Punkte gehören zusammen. Sie können nur den gesamten Bescheid anfechten oder akzeptieren.
Henrik Momberger — Fachanwalt für Verkehrsrecht
Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht (Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Verkehrsunfall, Schmerzensgeld). Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.
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