Bußgeldbescheid mit Tatbestandsnummer 101xxx erhalten?
Verstöße gegen die Grundregel des § 1 StVO sind Auslegungssache – genau das macht sie angreifbar. Wir prüfen Bescheid und Akte, kostenlose Ersteinschätzung. Verkehrsrechtsschutz zahlt.
§ 1 StVO Grundregeln: Bußgeldkatalog 2026 mit allen Tatbestandsnummern (TBNR 101000–101136)
📅 Aktualisiert am 05.10.2026 • ✏ Henrik Momberger, Rechtsanwalt • ⏱ Lesezeit: 5 Minuten
📌 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- § 1 Abs. 2 StVO ist die Auffangnorm des Straßenverkehrsrechts: Wer einen anderen belästigt, behindert, gefährdet oder schädigt, ohne dass ein spezieller Tatbestand passt, bekommt einen Bescheid mit einer Tatbestandsnummer von 101000 bis 101136.
- Die Beträge sind niedrig – 10 bis 35 Euro, keine Punkte, kein Fahrverbot – und genau deshalb wird die Nummer oft als „Kleinigkeit“ akzeptiert, obwohl die Behörde eine Sorgfaltspflichtverletzung behauptet, die sie beweisen muss.
- TBNR 101118 („Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere“, 35 €) ist der häufigste Unfall-Tatbestand – und zugleich ein Schuldeingeständnis gegenüber der gegnerischen Versicherung, wenn Sie ihn unwidersprochen hinnehmen.
- Werte nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (15.1 Auflage, Stand 22.08.2024) und der BKatV, zuletzt geändert 18.08.2026 – für § 1 StVO seit der Novelle vom 09.11.2021 unverändert.
Was § 1 StVO regelt – und warum die Nummer auf Ihrem Bescheid mit 101 beginnt
§ 1 Abs. 1 StVO verlangt ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. § 1 Abs. 2 StVO verbietet, andere zu schädigen, zu gefährden oder mehr als unvermeidbar zu behindern oder zu belästigen. Weil fast jeder Unfall und jedes unachtsame Manöver darunter fällt, ist § 1 StVO die Auffangnorm: Passt kein spezieller Tatbestand (Geschwindigkeit, Abstand, Vorfahrt …), greift die Bußgeldstelle zu einer der Tatbestandsnummern aus dem Block 101000 bis 101136.
Die Tatbestandsnummer (TBNR) stammt aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamts. Die ersten drei Ziffern stehen für den Paragraphen (101 = § 1 StVO, 103 = § 3 StVO Geschwindigkeit, 109 = § 9 StVO Abbiegen), die letzten drei für den konkreten Tatbestand und seine Variante (Behinderung, Gefährdung, Unfall).
Bußgeldkatalog § 1 StVO: alle Tatbestandsnummern 101000–101136
| TBNR | Tatbestand (Kurztext laut KBA-Katalog) | Regelsatz | Punkte |
|---|---|---|---|
| 101000 | Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. | 35 € | – |
| 101006 | Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden. | 35 € | – |
| 101012 | Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sachschaden. | 35 € | – |
| 101018 | Sie ließen die erforderliche Rücksicht außer Acht und beschmutzten dabei Andere. | 10 € | – |
| 101024 | Sie stellten das Fahrzeug so ab, dass ein anderes Fahrzeug nicht wegfahren konnte. | 20 € | – |
| 101030 | Sie ließen an einer Fahrbahnverengung die erforderliche Sorgfalt außer Acht, so dass es zum Unfall kam. | 35 € | – |
| 101036 | Sie behinderten Andere, indem Sie ihnen das Einordnen im Reißverschlussverfahren nicht ermöglichten. | 20 € | – |
| 101042 | Sie fuhren in den Kreuzungs-/Einmündungsbereich ein, ohne dem dort wartenden Fahrzeug das Verlassen zu ermöglichen. | 30 € | – |
| 101043 | … und es kam zum Unfall. | 35 € | – |
| 101048 | Sie parkten auf einer Fußgängerfurt (Lichtzeichenanlage) und behinderten dadurch Andere. | 20 € | – |
| 101060 | Sie behinderten durch Parken Andere. | 20 € | – |
| 101100 | Sie belästigten Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar (BKat Nr. 1.1). | 10 € | – |
| 101106 | Sie behinderten Andere durch Außer-Acht-Lassen der erforderlichen Sorgfalt (BKat Nr. 1.2). | 20 € | – |
| 101112 | Sie gefährdeten Andere durch Außer-Acht-Lassen der erforderlichen Sorgfalt (BKat Nr. 1.3). | 30 € | – |
| 101118 | Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere (BKat Nr. 1.4). | 35 € | – |
| 101124 | … durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug (seit 01.09.2023). | 35 € | – |
| 101130 | … durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug (seit 01.09.2023). | 35 € | – |
| 101133 | Sie stellten ein Elektrokleinstfahrzeug so ab, dass Andere behindert wurden (seit 01.09.2023). | 20 € | – |
| 101134 | … dass Andere gefährdet wurden (seit 01.09.2023). | 30 € | – |
| 101136 | Sie beschädigten beim Fahren in eine / aus einer Parklücke ein stehendes Fahrzeug (BKat Nr. 1.5). | 30 € | – |
Rechtsgrundlage jeweils § 1 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG; Regelsätze nach BKat Nr. 1.1–1.5 bzw. KBA-Katalog (Tatbestände ohne eigenen BKat-Regelsatz, § 3 Abs. 3 BKatV). Kein Punkt, kein Fahrverbot in dieser Gruppe. Bei Vorsatz oder Voreintragungen kann die Behörde den Regelsatz erhöhen.
TBNR 101118: Der häufigste Unfall-Tatbestand – und seine Nebenwirkung
„Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere“ – mit diesem Satz und 35 Euro werden die meisten kleineren Unfälle abgerechnet: Parkrempler, Auffahrunfälle, Spiegelberührungen, Schäden beim Rangieren. Die Summe ist unbedeutend. Bedeutend ist die Wirkung: Wer den Bescheid einfach bezahlt, hat gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein Indiz für sein Verschulden geschaffen. Im Zivilprozess um den Schaden – oft vierstellige Beträge, Nutzungsausfall, Wertminderung – wird Ihnen der bezahlte Bescheid vorgehalten.
Deshalb gilt: Ist die Haftungsfrage offen (Mitverschulden des anderen, unklare Spurführung, gleichzeitiges Ausparken, Verkehrsunfall mit strittigem Hergang), lohnt sich der Einspruch gegen den 35-Euro-Bescheid wegen der Signalwirkung – nicht wegen des Betrags.
Verteidigung gegen § 1 StVO-Vorwürfe
- Der Vorwurf ist unbestimmt. § 1 Abs. 2 StVO greift nur, wenn kein spezieller Tatbestand einschlägig ist. Die Behörde muss die konkrete Sorgfaltspflichtverletzung benennen – „Sie verursachten einen Unfall“ reicht nicht; aus dem Schaden allein folgt kein Verschulden.
- Mitverschulden des anderen. Hat der Unfallgegner selbst gegen Regeln verstoßen (Vorfahrt, Abstand, plötzliches Bremsen), fehlt es oft an der einseitigen Sorgfaltspflichtverletzung.
- Beweislage. Bei § 1-Tatbeständen gibt es selten Messungen oder Fotos; die Akte besteht aus Angaben der Beteiligten und der Polizei. Akteneinsicht (§ 49 OWiG) zeigt, ob der Vorwurf trägt.
- Verfahrensfehler und Verjährung. Drei Monate Verfolgungsverjährung ab der Tat (§ 26 Abs. 3 StVG), unterbrochen erst durch den Anhörungsbogen; fehlerhafte Zustellung, falsche Fahrzeugdaten, unvollständige Tatbestandsangaben.
- Einstellung. Gerade bei geringfügigen Verstößen stellt die Behörde das Verfahren nach § 47 OWiG häufig ein, wenn der Einspruch substanziiert ist.
Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids einzulegen (§ 67 OWiG). Mit Verkehrsrechtsschutz tragen Sie kein Kostenrisiko; wir klären die Deckung, bevor Kosten entstehen.
Häufige Fragen (FAQ)
Was bedeutet die Tatbestandsnummer 101118 auf meinem Bußgeldbescheid?
TBNR 101118 steht für den Vorwurf „Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere“ (§ 1 Abs. 2 StVO, BKat Nr. 1.4). Regelsatz: 35 Euro, keine Punkte, kein Fahrverbot. Die Behörde wirft Ihnen damit vor, einen Unfall oder Schaden durch Unachtsamkeit verursacht zu haben.
Gibt es Punkte in Flensburg bei Verstößen gegen § 1 StVO?
Nein. Alle Tatbestände der Gruppe 101000 bis 101136 liegen zwischen 10 und 35 Euro und damit unter der Punktegrenze von 60 Euro (§ 40 FeV). Auch ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen.
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bescheid über 35 Euro?
Wegen des Betrags selten, wegen der Wirkung oft: Ein bezahlter Bescheid nach § 1 Abs. 2 StVO wird im Streit um den Unfallschaden als Indiz für Ihr Verschulden verwendet. Ist die Haftung strittig, sollten Sie den Bescheid nicht einfach hinnehmen. Mit Verkehrsrechtsschutz entstehen Ihnen dafür keine Kosten.
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Danach ist der Bescheid rechtskräftig.
Sind die Beträge im Bußgeldkatalog 2026 für § 1 StVO neu?
Nein. Die Regelsätze für § 1 Abs. 2 StVO gelten seit der Bußgeldkatalog-Novelle vom 9. November 2021 unverändert; die Tatbestandsnummern 101124, 101130, 101133 und 101134 kamen am 1. September 2023 hinzu. Die BKatV wurde zuletzt am 18. August 2026 geändert, ohne diese Gruppe zu berühren.
Schicken Sie uns den Bescheid mit der Tatbestandsnummer und den Anhörungsbogen – Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung, ob sich ein Einspruch lohnt.
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Henrik Momberger – Rechtsanwalt, Kanzlei Momberger Rechtsanwälte Düsseldorf (seit 2005). Bußgeldverfahren, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht – bundesweit.
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Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Bußgeldbescheid mit Tatbestandsnummer 101xxx erhalten?
Verstöße gegen die Grundregel des § 1 StVO sind Auslegungssache – genau das macht sie angreifbar. Wir prüfen Bescheid und Akte, kostenlose Ersteinschätzung. Verkehrsrechtsschutz zahlt.

