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Alkohol am Steuer: Promillegrenzen, Strafen und MPU in Deutschland (2026)

📅 Aktualisiert am 28.05.2026  •  ✍ Henrik Momberger, Rechtsanwalt  •  ⏱ Lesezeit: 8 Minuten

📌 KURZ ZUSAMMENGEFASST

In Deutschland gilt für die meisten Autofahrer eine Promillegrenze von 0,5 ‰ (Ordnungswidrigkeit). Ab 1,1 ‰ liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor – eine Straftat mit Führerscheinentzug. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt die 0,0 ‰-Grenze. Ab 1,6 ‰ ist eine MPU zwingend für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Promille-Grenzen in Deutschland: Die wichtigsten Werte

Die Blutalkoholkonzentration (BAK) – umgangssprachlich Promille – entscheidet, ob das Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist. Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet sechs Schwellenwerte:

Infografik: Promillegrenzen in Deutschland von 0,0 bis 1,6 Promille mit Strafen

Die wichtigsten Punkte zur Promille-Grenze in Deutschland:

  • 0,0 ‰ – Pflicht für Fahranfänger in der Probezeit, unter 21-Jährige und Berufskraftfahrer (§ 24c StVG)
  • 0,3 ‰ – Strafbarkeit nach § 316 StGB ist möglich, wenn Ausfallerscheinungen auftreten oder ein Unfall verursacht wird
  • 0,5 ‰ – Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, auch ohne weitere Anzeichen (500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte)
  • 1,1 ‰ – Absolute Fahruntüchtigkeit, immer Straftat nach § 316 StGB (Führerscheinentzug, Geldstrafe, ggf. Freiheitsstrafe)
  • 1,6 ‰ – MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) ist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zwingend
  • Fahrrad: Absolute Fahruntüchtigkeit erst ab 1,6 ‰

0,0 ‰ – Wer muss komplett nüchtern fahren?

Die absolute Nullgrenze gilt in Deutschland für drei Personengruppen:

  1. Fahranfänger in der Probezeit (2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis)
  2. Junge Fahrer unter 21 Jahren – unabhängig vom Probezeit-Status
  3. Berufskraftfahrer (LKW/Bus) während der Fahrt mit dem Berufsfahrzeug

Was passiert bei einem Verstoß? Wer trotz 0,0 ‰-Pflicht mit Restalkohol fährt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • 250 € Bußgeld
  • 1 Punkt im Fahreignungsregister Flensburg
  • Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (insgesamt also 4 Jahre)
  • Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (kostenpflichtig: 300 – 500 €)

💡 Praxistipp: Bei Fahranfängern wird oft übersehen, dass auch Restalkohol vom Vortag noch zur Strafe führen kann. Der Körper baut Alkohol mit ca. 0,1 ‰ pro Stunde ab – wer um 23 Uhr mit 1,0 ‰ ins Bett geht, hat morgens um 7 Uhr noch ungefähr 0,2 ‰ im Blut.

0,3 ‰ – Ab wann macht man sich strafbar?

Bereits ab 0,3 ‰ kann eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) oder § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) vorliegen – aber nur in Verbindung mit zusätzlichen Anzeichen:

  • Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen – Schlangenlinien fahren, verzögerte Reaktion, lallende Sprache, gerötete Augen
  • Verursachung eines Verkehrsunfalls – die Alkoholisierung wird dann als ursächlich vermutet
  • Verstöße gegen Verkehrsregeln, die ein nüchterner Fahrer nicht begangen hätte

In solchen Fällen drohen:

  • Geldstrafe (in der Regel 30 Tagessätze)
  • Sperrfrist von 9 bis 12 Monaten (Führerschein-Neuerteilung erst danach möglich)
  • 3 Punkte in Flensburg

0,5 ‰ – Die häufigste Ordnungswidrigkeit

Die 0,5-Promille-Grenze ist die bekannteste Schwelle und gilt für die meisten erwachsenen Autofahrer. Sie wurde 2001 eingeführt und gilt nach § 24a StVG als Ordnungswidrigkeit – nicht als Straftat.

Bußgelder bei 0,5 ‰ (ohne Ausfallerscheinungen):

  • 1. Verstoß: 500 € Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte
  • 2. Verstoß: 1.000 € Bußgeld + 3 Monate Fahrverbot + 2 Punkte
  • 3. und jeder weitere Verstoß: 1.500 € Bußgeld + 3 Monate Fahrverbot + 2 Punkte

Wichtig: Sobald Ausfallerscheinungen hinzukommen oder ein Unfall verursacht wird, wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat nach § 316 StGB – mit erheblich höheren Konsequenzen.

1,1 ‰ – Absolute Fahruntüchtigkeit (immer Straftat)

Ab 1,1 ‰ Blutalkohol liegt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die absolute Fahruntüchtigkeit vor – ohne dass weitere Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden müssen. Es handelt sich um eine Straftat nach § 316 StGB.

Folgen bei 1,1 ‰ oder mehr:

  • Geldstrafe – meist 30 bis 60 Tagessätze (je nach Einkommen)
  • Entzug der Fahrerlaubnis – nicht nur Fahrverbot!
  • Sperrfrist von mindestens 6 Monaten, in der Regel 9 bis 12 Monate
  • 3 Punkte in Flensburg
  • Bei Wiederholungstätern oder Unfällen: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
  • Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis (bei Geldstrafe ab 91 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe)

💡 Wichtig zu wissen: Der Führerschein wird in der Regel direkt vor Ort von der Polizei einbehalten. Für die Neuerteilung muss nach der Sperrfrist ein Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden.

1,6 ‰ – Die MPU-Schwelle

Wer mit 1,6 ‰ oder mehr im Blut am Steuer erwischt wird, muss für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – umgangssprachlich "Idiotentest" – bestehen.

Auch Fahrradfahrer müssen ab 1,6 ‰ zur MPU, selbst wenn sie nur mit dem Fahrrad alkoholisiert unterwegs waren – und das, obwohl sie für die Trunkenheitsfahrt selbst "nur" eine Geldstrafe bekommen.

Was kostet eine MPU?

  • MPU-Gebühren: 400 – 750 € (je nach Bundesland)
  • Vorbereitung / Beratung: 500 – 2.000 €
  • Abstinenznachweise (Urin/Haar): 100 – 500 € pro Test
  • Gesamtkosten in der Praxis: häufig 1.500 – 3.500 €

Statistik: Etwa 37 % der MPU-Probanden fallen beim ersten Versuch durch. Eine professionelle Vorbereitung ist daher dringend zu empfehlen.

Strafen-Übersicht 2026 auf einen Blick

Die folgende Infografik fasst alle aktuellen Strafen für Alkohol am Steuer im Jahr 2026 zusammen – inklusive Wiederholungstaten:

Übersicht aller Strafen bei Alkohol am Steuer 2026: Bußgeld, Fahrverbot, Punkte

Was tun nach einer Alkoholkontrolle? – Verhalten in 6 Schritten

  1. Ruhe bewahren. Lassen Sie sich nicht zu unbedachten Aussagen verleiten.
  2. Keine Angaben zur Sache machen. Sie sind verpflichtet, Ihren Namen und Adresse zu nennen – aber nicht, wie viel oder wann Sie getrunken haben.
  3. Atemalkoholtest ist freiwillig. Sie können ihn ablehnen. Bei Verdacht ordnet die Polizei dann allerdings eine Blutprobe an (die ist verpflichtend).
  4. Blutprobe akzeptieren. Eine Verweigerung kann als "Beweisvereitelung" gewertet werden und ist meist taktisch ungünstig.
  5. Führerschein abgeben, wenn die Polizei ihn einzieht. Eine Weigerung verschlechtert nur Ihre Position.
  6. Umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren – noch bevor Sie eine Stellungnahme abgeben. Die ersten Aussagen entscheiden oft über den Ausgang des Verfahrens.

Sofortige Beratung nötig? Wir sind für Mandanten bundesweit erreichbar – per WhatsApp oder telefonisch unter 0211 / 280 646 0.

Führerschein weg wegen Alkohol – wie geht's weiter?

Bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,1 ‰ oder mehr (oder mit Unfall / Ausfällen schon ab 0,3 ‰) wird der Führerschein nicht nur entzogen, sondern komplett aberkannt. Das heißt: Nach der Sperrfrist muss er neu beantragt werden.

Der Ablauf nach Führerscheinentzug:

  1. Sofortiges Fahrverbot – ab Beschlagnahme durch die Polizei oder Urteilskraft
  2. Sperrfrist – meist 9 bis 12 Monate, im Wiederholungsfall länger
  3. Antrag auf Neuerteilung – frühestens 6 Monate vor Sperrfrist-Ende
  4. MPU (bei ≥ 1,6 ‰) – muss bestanden werden
  5. Neue Probezeit – nicht regelmäßig, aber bei Fahranfängern relevant

Kann die Sperrfrist verkürzt werden?

Ja, das ist möglich – etwa nach § 69a Abs. 7 StGB. Voraussetzung ist meist die Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Aufbauseminar sowie der Nachweis nachhaltiger Verhaltensänderung. Ein erfahrener Verkehrsanwalt kann diesen Antrag professionell vorbereiten.

Wann lohnt sich ein Anwalt bei Alkohol am Steuer?

Praktisch immer. Hier sind die wichtigsten Gründe:

  • Messfehler bei der Blutprobe – Atemtests sind anfällig, Blutproben werden teils fehlerhaft entnommen oder ausgewertet
  • Verfahrensfehler der Polizei – fehlende Belehrung, unzulässige Vorab-Tests, dokumentierte Mängel
  • Strafzumessung – wir argumentieren auf niedrigere Tagessätze und kürzere Sperrfristen
  • Vermeidung des Führungszeugnis-Eintrags – bei Verfahrenseinstellung oder unter 91 Tagessätzen
  • Sperrfrist-Verkürzung – fachgerechter Antrag erhöht die Chancen erheblich
  • MPU-Vorbereitung – wir vermitteln zu spezialisierten Verkehrspsychologen

Übrigens: Bei einer Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsschutz übernimmt diese in der Regel die Anwaltskosten – auch bei Strafverfahren wegen Trunkenheit.

Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer

Ab wie viel Promille darf man Auto fahren?

In Deutschland gilt für die meisten Autofahrer eine Promillegrenze von unter 0,5 ‰. Ab 0,5 ‰ liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt die 0,0 ‰-Grenze. Ab 1,1 ‰ ist die Trunkenheitsfahrt immer eine Straftat.

Wie viel Promille darf man als Fahrradfahrer haben?

Für Fahrradfahrer gilt keine 0,5 ‰-Grenze. Strafbar machen sie sich ab 1,6 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) oder bei Ausfallerscheinungen ab 0,3 ‰. Bei 1,6 ‰ droht eine MPU – auch für den Pkw-Führerschein.

Wie lange dauert es, bis 1,0 ‰ Alkohol abgebaut sind?

Der Körper baut Alkohol mit etwa 0,1 ‰ pro Stunde ab. Bei 1,0 ‰ dauert es also ca. 10 Stunden, bis der Promillewert auf 0,0 ‰ gesunken ist. Diese Faustformel gilt unabhängig von Kaffee, kalten Duschen oder anderen "Hausmittelchen".

Was kostet eine MPU?

Die reinen MPU-Gebühren liegen zwischen 400 und 750 €. Mit Vorbereitung, Abstinenznachweisen und ggf. Wiederholungen kommen in der Praxis häufig 1.500 bis 3.500 € zusammen.

Bekomme ich nach 1,1 ‰ den Führerschein wieder?

Ja, aber nicht automatisch. Nach Ablauf der Sperrfrist (mindestens 6 Monate, meist 9-12 Monate) muss ein Antrag auf Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Bei Werten ab 1,6 ‰ ist eine bestandene MPU zwingend.

Kann ich den Atemalkoholtest verweigern?

Ja, der Atemalkoholtest am Straßenrand ist freiwillig. Bei begründetem Verdacht ordnet die Polizei dann allerdings eine Blutprobe an – die ist verpflichtend und kann nicht verweigert werden.

Gilt 0,0 ‰ auch für E-Scooter und Mofas?

Ja. E-Scooter sind nach Rechtsprechung des BGH als Kraftfahrzeuge einzustufen. Damit gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Pkw: 0,5 ‰ Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 ‰ Straftat. Mofas (bis 25 km/h) ebenfalls.

Was passiert bei Alkohol am Steuer als Berufskraftfahrer?

Berufskraftfahrer (LKW/Bus) unterliegen der 0,0 ‰-Grenze während der Arbeit (§ 24c StVG). Bei Verstoß: 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 1 Punkt. Hinzu kommen meist arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur fristlosen Kündigung.

Verjährt Alkohol am Steuer?

Ja. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG verjährt nach 3 Monaten, wenn kein Bußgeldbescheid ergeht. Eine Straftat nach § 316 StGB verjährt erst nach 5 Jahren.

Was tun, wenn ich versehentlich mit Restalkohol gefahren bin?

Wer am Morgen nach einer Feier noch Restalkohol im Blut hat und fährt, ist nicht automatisch in besserer rechtlicher Lage als ein "normal" alkoholisierter Fahrer. Es gilt die gleiche Promille-Grenze. Der Gesetzgeber erkennt "Restalkohol-Unkenntnis" nicht als Entschuldigung an.

Henrik Momberger, Rechtsanwalt

Henrik Momberger

Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte

Schwerpunkte: Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht (insbesondere Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Punkte in Flensburg). Bundesweit tätig, Kanzlei in Düsseldorf.

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