Anhörungsbogen erhalten? NICHT vorschnell ausfüllen!

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Anhörungsbogen 2026: Was tun, ausfüllen oder nicht?

📅 Aktualisiert 28.05.2026 • ✏ Henrik Momberger • ⏱ Lesezeit: 7 Minuten

📌 KURZ ZUSAMMENGEFASST

Ein Anhörungsbogen ist die formelle Mitteilung über einen Verkehrsverstoß, mit Aufforderung zur Stellungnahme. Sie müssen die Personalien angeben, aber keine Aussagen zur Sache machen (Schweigerecht!). Frist meist 1 Woche. Bei drohendem Fahrverbot, Punkten oder Strafsachen immer Anwalt einschalten und nicht selbst aussagen. Mit Akteneinsicht durch Anwalt lässt sich die Beweislage seriös prüfen.

Was ist ein Anhörungsbogen?

Der Anhörungsbogen ist die erste formelle Mitteilung der Bußgeldbehörde über einen vermuteten Verkehrsverstoß. Er enthält:

  • Beschreibung des Vorwurfs (Datum, Ort, Verstoß)
  • Voraussichtliche Sanktion (Bußgeld, Punkte, ggf. Fahrverbot)
  • Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Frist (meist 1 Woche)
  • Information über Schweigerecht (manchmal nicht ausdrücklich)

Anhörungsbogen vs. Zeugenfragebogen

AnhörungsbogenZeugenfragebogen
Sie sind BeschuldigterSie werden als Halter nur befragt
Schweigerecht zur SacheEingeschränkte Auskunftspflicht
Sanktion droht direktKommt erst später

Pflichten und Rechte beim Anhörungsbogen

Was Sie ANGEBEN müssen

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum – das sind Personalien
  • Sonst: nichts

Was Sie NICHT angeben müssen

  • Ob Sie der Fahrer waren
  • Wer sonst der Fahrer war
  • Wo Sie zur Tatzeit waren
  • Wie es zu dem Verstoß kam
  • Schuldzugeständnisse
  • Erklärungen, Reue, Begründungen

Was Sie tun sollten – 6 Schritte

  1. Ruhe bewahren. Anhörungsbogen ist kein Urteil – nur Verfahrenseinleitung.
  2. Frist notieren (meist 1 Woche, manchmal 14 Tage).
  3. Nicht ausfüllen bevor Sie nicht alle Optionen kennen.
  4. Anwalt konsultieren bei drohenden Sanktionen (Fahrverbot, Punkte, Strafverfahren).
  5. Akteneinsicht durch Anwalt – nur so sehen Sie die Beweise.
  6. Strategisch antworten oder schweigen – je nach Beweislage.

Klassische Fehler beim Anhörungsbogen

  1. „Ja, ich war es“: Selbstanzeige, kaum noch zu retten.
  2. Begründung wie „Ich war in Eile“: Schädigt Sie nur.
  3. Ehepartner / Mitarbeiter als Fahrer benennen: führt selten zur Einstellung, sondern zu Folgeproblemen.
  4. Frist verstreichen lassen: Bei OWi droht Versendung Bussgeldbescheid, bei Straftat Vorladung zum Termin.
  5. Vollständige Stellungnahme: Sie geben Beweise gegen sich selbst.

Wann lohnt sich Schweigen?

Schweigen ist immer dann angezeigt, wenn:

  • Fahrverbot droht (ab 31/41 km/h, qualifizierter Rotlichtverstoß etc.)
  • Punkte gefährden Ihre Fahrerlaubnis (Sie schon 4+ Punkte haben)
  • Probezeit-Verstoß (A-Verstoß)
  • Strafrechtlicher Vorwurf (Alkohol, Drogen, Fahrerflucht)
  • Sie sich nicht 100% sicher sind, ob Sie der Fahrer waren
  • Mehrere Fälle gleichzeitig laufen

Wann lohnt sich Antworten?

Antworten ist sinnvoll, wenn:

  • Kleine OWi ohne Punkte oder Fahrverbot
  • Sie nachweisen können, dass Sie nicht der Fahrer waren
  • Bei Halter-Anhörungen Fahrer-Identität belegen (vermeidet Fahrtenbuch-Auflage)
  • Verteidigungsstrategie es nahelegt

Was passiert, wenn Sie nicht antworten?

  • Bei OWi: Bussgeldbescheid wird zugestellt. Dann haben Sie 2 Wochen Einspruch.
  • Bei Straftat: Anklage / Strafbefehl. Dann müssen Sie sich entscheiden.
  • Halter-Anhörung: Fahrtenbuch-Auflage droht, wenn Fahrer nicht ermittelt wird.

FAQ Anhörungsbogen

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Nein. Sie müssen nur Personalien angeben – zur Sache können Sie schweigen.

Was passiert, wenn ich nichts mache?

Bei OWi: Bussgeldbescheid kommt. Bei Straftat: Anklage. Wichtig: Verjährung beachten – OWi nach 3 Monaten, wenn keine Unterbrechung erfolgt.

Soll ich den Fahrer benennen?

Bei Halter-Anhörung: Vorsicht. Falsche Benennung kann strafbar sein. Bei Bekanntem oder Familienmitglied: meist sinnvoll, um Fahrtenbuch-Auflage zu vermeiden – nur nach anwaltlicher Rücksprache.

Wie lange habe ich Zeit?

Meist 1 Woche, manchmal 2 Wochen. Die Frist ist nicht absolut – eine verspätete Antwort schadet nicht zwingend.

Bekomme ich Akteneinsicht?

Selbst nein, aber der Anwalt bekommt sie. Erst dann sehen Sie das Blitzerfoto, Messprotokoll etc.

Lohnt sich Anwalt schon bei Anhörungsbogen?

Ja, wenn Fahrverbot, Punkte oder Strafe drohen. Bei minor OWi (Parkverstoss etc.) meist nicht.

Was passiert, wenn ich den falschen Fahrer benenne?

Das ist falsche Verdächtigung nach § 164 StGB – selbst eine Straftat. Niemals einen unschuldigen Dritten beschuldigen.

Henrik Momberger

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