Strafrecht
Strafrecht
Strafverfahren? Bevor Sie aussagen — Anwalt einschalten.
Eine ungeschickte Aussage zerstört oft die ganze Verteidigung. Unsere Fachanwältinnen für Strafrecht verteidigen seit Jahrzehnten — auch im Verkehrsstrafrecht. Kostenlose Ersteinschätzung in 24h.
Rechtsanwalt Düsseldorf Strafrecht: Strafverteidigung & Verkehrsstrafrecht
Aktualisiert am 29.05.2026 • Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht • Lesezeit: 5 Minuten
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und sanktioniert schuldhaft begangenes Unrecht mit Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Kanzlei Momberger verteidigt im allgemeinen Strafrecht und insbesondere im Verkehrsstrafrecht (Trunkenheit, Drogen, Fahrerflucht, Gefährdung) — mit zwei Fachanwältinnen für Strafrecht und Strafrechts-Erfahrenheit unter den Verkehrsrechts-Fachanwälten. Wichtig: Schweigerecht nutzen! Vor der ersten Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft Anwalt einschalten — ein einmaliges Eingeständnis kann das gesamte Verfahren entscheiden.
Inhalt dieser Seite
1. Was ist Strafrecht?
Das Strafrecht ist methodisch ein selbständiger Teil des öffentlichen Rechts. Sanktionen sind Geldstrafe (in Tagessätzen) oder Freiheitsstrafe. Bei schwereren Taten Verbrechen, bei leichteren Vergehen. Rechtsgrundlage: StGB (Strafgesetzbuch), StPO (Strafprozessordnung) und Nebenstrafgesetze.
2. Strafverfahren — Ablauf
- Ermittlungsverfahren: Staatsanwaltschaft und Polizei sammeln Beweise. Beschuldigter wird vernommen.
- Anklage / Strafbefehl oder Einstellung (§ 153/153a StPO bei geringer Schuld)
- Eröffnungsbeschluss des Gerichts
- Hauptverhandlung: Vor Amts-, Land- oder Oberlandesgericht
- Urteil: Verurteilung, Freispruch, Einstellung
- Rechtsmittel: Berufung (gegen Amtsgericht), Revision (gegen Landgericht)
3. Rechte des Beschuldigten
- Schweigerecht (§ 136 StPO) — ab erster Vernehmung
- Recht auf Verteidiger — von Beginn an
- Akteneinsicht nach Abschluss der Ermittlungen
- Beweisantrag
- Recht auf gerechtes Verfahren
- Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Urteil
4. Unsere Schwerpunkte
- Verkehrsstrafrecht: Trunkenheit, Drogen, Fahrerflucht, Gefährdung — Alkohol am Steuer, Fahrerflucht
- Jugendstrafrecht: Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden nach dem JGG — Jugendstrafrecht im Überblick
- Eigentumsdelikte (Diebstahl, Unterschlagung)
- Vermögensdelikte (Betrug, Untreue)
- Körperverletzungsdelikte
- BTM-Strafrecht (Betäubungsmittel)
- Wirtschaftsstrafrecht
5. Wer zahlt den Strafverteidiger?
- Strafrechtsschutz-Versicherung: Deckt häufig die Kosten
- Pflichtverteidiger: Bei schweren Straftaten oder bestimmten Voraussetzungen bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger — Kosten trägt zunächst die Staatskasse
- Wahlverteidiger: Eigene Wahl, Selbstzahlung nach RVG oder Vereinbarung
- Bei Verfahrenseinstellung oder Freispruch: Häufig Übernahme der Kosten durch die Staatskasse
Akute Frage? Telefon 0211 / 280 646 0 oder WhatsApp Direkt-Chat. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann brauche ich einen Strafverteidiger?
Sobald Sie als Beschuldigter geführt werden — bei Polizeibesuchen, Vorladungen, bei der ersten Vernehmung. Vor jeder Aussage Anwalt einschalten.
Muss ich vor der Polizei aussagen?
Nein. Sie haben ein Schweigerecht nach § 136 StPO. Personalien sind anzugeben, zur Sache müssen Sie nichts sagen. Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten.
Was kostet ein Strafverteidiger?
Mit Strafrechtsschutz-Versicherung meist gedeckt. Pflichtverteidiger zahlt zunächst die Staatskasse. Wahlverteidiger nach RVG (ab ca. 500–1.500 € je Stufe) oder Vereinbarung.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrs- und Strafrecht?
Verkehrs-OWi (Bußgeld) ist verwaltungsrechtlich, Verkehrsstraftaten (Trunkenheit, Fahrerflucht, Gefährdung) sind strafrechtlich. Im Strafrecht drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Eintrag ins Strafregister.
Wann wird ein Strafverfahren eingestellt?
Nach § 153 StPO bei geringer Schuld oder § 153a StPO gegen Auflage (z. B. Geldzahlung). Bei Ersttätern und besonderen Umständen häufig möglich. Anwaltliche Verhandlung kann darauf hinwirken.
Was bringt mir ein Fachanwalt für Strafrecht?
Fachanwälte haben mindestens 60 Verfahren in 3 Jahren nachgewiesen plus theoretische Prüfung und jährliche Fortbildung. Spezialisierung erhöht Erfolgsaussichten erheblich.
Strafverfahren? Wir verteidigen Ihre Rechte.
Anklage, Ermittlungsverfahren, Vorladung — wir stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger zur Seite. Kostenlose Ersteinschätzung.
Henrik Momberger — Fachanwalt für Verkehrsrecht
Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht. Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.
Höherweg 101, 40233 Düsseldorf • 0211 / 280 646 0 • ramom.de
Strafverfahren? Wir verteidigen Ihre Rechte.
Anklage, Ermittlungsverfahren, Vorladung — wir stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger zur Seite. Kostenlose Ersteinschätzung.
Ein Brief der Polizei oder der Staatsanwaltschaft sorgt sofort für Unruhe – sowohl bei Ihnen als auch bei Ihrer Familie. In der Phase des Erwachsenwerdens werden Grenzen ausgetestet, und dabei passieren Fehler. Das kennen wir grundsätzlich alle.
Wichtig ist jetzt, nicht in Panik zu geraten und sich früh an erfahrene Strafverteidiger zu wenden. Eine Straftat im jungen Alter bedeutet keineswegs, dass Sie sich Ihren Lebensweg dauerhaft verbaut haben. Das deutsche Jugendstrafrecht ist darauf ausgelegt, zu helfen und Wege aufzuzeigen, anstatt bloß zu bestrafen. Als erfahrene Strafverteidiger begleiten wir Jugendliche, Heranwachsende und ihre Angehörigen in NRW (insbesondere Düsseldorf, Neuss, Ratingen, Dormagen, Langenfeld, Duisburg, Krefeld, Essen, Wuppertal, Bochum sowie im Raum Köln), aber auch bundesweit, sicher, diskret und absolut vorwurfsfrei durch das gesamte Verfahren.
Ab wann gilt das Jugendstrafrecht? Die Bedeutung der Altersgrenzen im JGG
Das Gesetz unterscheidet nach dem Alter zum Zeitpunkt der Tat. Besonders wichtig ist dabei die Grenze der Strafmündigkeit:
- Unter 14 Jahren (Kinder): Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig und fallen deshalb nicht unter die Vorschriften des JGG, § 1 JGG, § 19 StGB. Das bedeutet, sie können strafrechtlich nicht belangt werden. Reaktionen auf rechtswidrige Taten können nur nach den Regeln des KJHG (SGB VIII) erfolgen.
- 14 bis 17 Jahre (Jugendliche): Mit dem 14. Geburtstag beginnt die Strafmündigkeit, § 1 Abs. 2 JGG. Soweit als zusätzliche Strafbarkeitsvoraussetzung die sog. Verantwortungsreife festgestellt wurde, gelangt das Jugendstrafrecht zur Anwendung.
- 18 bis 20 Jahre (Heranwachsende): Hier kann das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, soweit die Persönlichkeit eher der eines Jugendlichen entspricht oder es sich um eine typische „Jugendverfehlung“ handelt. Bei Zweifeln diesbezüglich wird grundsätzlich das mildere Jugendstrafrecht angewendet. Andernfalls gilt bereits das Erwachsenenstrafrecht.
Hier liegt ein Schwerpunkt unserer Arbeit: Wir kämpfen dafür, dass stets das für Sie mildere Recht angewendet wird.
Die Bedeutung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht
Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht im Jugendstrafrecht nicht die Bestrafung im Vordergrund, sondern der Erziehungsgedanke. Das Gesetz möchte junge Menschen positiv beeinflussen und sie davor bewahren, erneut straffällig zu werden.
Als Strafverteidiger verteidigen wir für Sie die Unschuldsvermutung, das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Verbot der Schlechterstellung von Jugendlichen / Heranwachsenden gegenüber Erwachsenen in vergleichbaren Verfahrenslagen. Um diesem Bestreben nachkommen zu können, ist es für uns unverzichtbar, Sie als Mensch kennenzulernen. Hierfür nehmen wir uns die Zeit, die es erfordert!
Welche Konsequenzen drohen im Ernstfall?
Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht dienen die Sanktionsmöglichkeiten des Jugendstrafrechts nicht in erster Linie dem Schuldausgleich, sondern als erziehungs- und zukunftsorientierte Maßnahmen. Demzufolge ist es möglich, dass Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel nebeneinander festgesetzt werden.
In Betracht kommen grundsätzlich folgende Rechtsfolgen:
- Erziehungsmaßregeln, §§ 9 ff. JGG: Sollen – ohne ahndenden Charakter – der Erziehung dienen und dazu führen, das Verhalten zu überdenken bzw. zu ändern. Möglich ist z. B. die Erteilung von Weisungen (z. B. Arbeitsstunden abzuleisten, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen) oder Hilfe zur Erziehung.
- Zuchtmittel, § 13 JGG: Sollen dazu dienen, für die rechtswidrige Tat einzustehen („Denkzettel“). Möglich ist eine formelle Verwarnung, die Erteilung von Auflagen (z. B. Entschuldigung, Arbeitsauflage, Geldauflage) oder Jugendarrest von bis zu vier Wochen.
- Jugendstrafe, § 17 JGG: Soll erst dann in Betracht kommen, wenn die vorgenannten Maßnahmen nichts gebracht haben. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine Freiheitsstrafe in einer Jugendanstalt (von 6 Monaten bis zu mehreren Jahren) handelt. Sie wird aber nur bei sehr schweren Delikten oder „schädlichen Neigungen“ verhängt und kann grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt werden.
Erste Hilfe – Was Sie jetzt tun sollten
Wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft oder eine Vorladung im Briefkasten liegt, sollten Sie diese drei Grundregeln beachten:
- Schweigen: Machen Sie bitte keine Angaben zur Sache. Niemand muss sich selbst belasten. Versuchen Sie daher nicht, die Sache „schnell selbst aufzuklären“. Oft redet man sich ohne anwaltlichen Beistand um Kopf und Kragen.
- Termin zur Vorladung bei der Polizei absagen: Sollten Sie einen Termin zur Vorladung bei der Polizei erhalten haben, können Sie diesen Termin grundsätzlich absagen.
- Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: In einem Erstgespräch ordnen wir den Tatvorwurf ein, beantragen Akteneinsicht und übernehmen die vollständige Kommunikation mit Ermittlungsbehörden, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Darüber hinaus vertreten wir Sie selbstverständlich im gesamten Strafverfahren.
Warum Sie sich für uns entscheiden sollten
Es ist uns ein großes Anliegen, Jugendlichen, jungen Erwachsenen (Heranwachsenden) und ihren Familien auf Augenhöhe zu begegnen – wir urteilen nicht, sondern verteidigen Sie! In diesem Zusammenhang ist es uns wichtig:
- Ihre Privatsphäre zu schützen: Wir unterliegen der Schweigepflicht. Sofern gewünscht ist, dass keinerlei Informationen an Eltern oder andere Personen weitergegeben werden, wird dies selbstverständlich beachtet!
- Ihnen und Ihrer Familie die Angst zu nehmen: Wir wissen, dass ein Strafverfahren Sie und das Familienleben belastet. Wir nehmen Ihnen die Angst vor dem Ungewissen, indem wir Ihnen erklären, was die nächsten Schritte sind und auf Sie zukommen kann. Außerdem übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit den Behörden.
- Persönliche und berufliche Auswirkungen im Blick zu behalten: Unser Ziel ist es, dass Ihnen hinsichtlich einer Ausbildung, einem Studium oder Ihrem Wunschberuf keine Steine in den Weg gelegt werden.
Beachten Sie zuletzt, dass das Jugendstrafrecht eine Chance bietet. Anstatt lediglich ein Fehlverhalten zu bestrafen, möchte es in erster Linie – wenngleich mit klaren Regeln – helfen. Lassen Sie uns die Sache gemeinsam regeln und treten Sie mit uns in Kontakt.
📞 Telefon 0211 / 280 646 0 oder 📱 WhatsApp Direkt-Chat. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden.

Jennifer Hölz
Rechtsanwältin · Strafverteidigerin
Seit über 5 Jahren spezialisiert auf Strafrecht, Schwerpunkt Jugendstrafrecht und Strafverteidigung. Bundesweit tätig, Kanzlei in Düsseldorf.
📞 0211 / 280 646 0 • ✉
Strafverfahren? Wir verteidigen Ihre Rechte.
Anklage, Ermittlungsverfahren, Vorladung — wir stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger zur Seite. Kostenlose Ersteinschätzung.
Strafanzeige oder Vorladung? Schweigen Sie — wir verteidigen, bundesweit.
Vorladung, Strafbefehl, Anklageschrift, Hausdurchsuchung, Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht — wir vertreten Sie im Strafverfahren. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Strafverfahren: Ablauf, Rechte des Beschuldigten, Strafverteidiger — Kanzlei Momberger
Aktualisiert am 02.06.2026 • Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht • Lesezeit: 6 Minuten
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten. Schweigen Sie zur Sache — eigene Angaben können belasten. Gegen einen Strafbefehl müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Viele Strafverfahren enden bereits außergerichtlich durch Einstellung nach §§ 153, 153a StPO. Wir verteidigen seit über 25 Jahren bundesweit im Verkehrs- und Strafrecht.
Was ist ein Strafverfahren?
Ein Strafverfahren wird eingeleitet, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Es teilt sich in drei Abschnitte: Ermittlungsverfahren (Staatsanwaltschaft und Polizei), Zwischenverfahren (Eröffnungsentscheidung des Gerichts) und Hauptverfahren (Hauptverhandlung). Häufig endet das Verfahren bereits vor Gericht durch Einstellung – sei es mangels Tatverdachts, wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflagen (§ 153a StPO).
I. Ermittlungs- und Zwischenverfahren
Wie beginnt das Strafverfahren?
Das Verfahren startet, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von einem möglichen Straftatbestand erlangt – etwa durch Strafanzeige, eigene Wahrnehmungen oder andere Behördenanzeigen. Unterschieden wird zwischen:
- Antragsdelikt – nur auf Antrag verfolgbar (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung)
- Offizialdelikt – von Amts wegen zu verfolgen (z.B. fahrlässige Körperverletzung im Verkehr)
Welche Rechte habe ich als Beschuldigter?
Sie haben das Recht:
- zu den Vorwürfen zu schweigen
- einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu konsultieren
- Beweisanträge zu stellen
- Akteneinsicht über den Anwalt zu nehmen
Aus anwaltlicher Sicht ist dringend zu empfehlen, zunächst keine Stellung zur Sache zu beziehen. Eigene Angaben können Sie unbeabsichtigt belasten. Pflichtangaben beschränken sich auf die Personalien.
Wie kann das Verfahren ohne Gerichtsprozess enden?
Die Staatsanwaltschaft hat mehrere Möglichkeiten:
- Einstellung mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO)
- Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) – bei geringer Schuld und ohne öffentliches Interesse
- Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO) – z.B. Geldzahlung an gemeinnützige Einrichtung, Schadenswiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich
- Diversion im Jugendstrafrecht
- Strafbefehl – schriftliches Verfahren ohne Hauptverhandlung (Einspruch innerhalb von zwei Wochen möglich)
Welche Rolle spielt der Anwalt im Ermittlungsverfahren?
Der Strafverteidiger:
- nimmt Akteneinsicht und bewertet die Beweislage
- entwickelt eine Verteidigungsstrategie (Schweigen, Stellungnahme, Beweisangebot)
- verhandelt mit der Staatsanwaltschaft über Einstellung oder Strafbefehl
- vertritt Sie bei Vernehmungen, Hausdurchsuchungen, Festnahmen
II. Das Hauptverfahren vor Gericht
Wann beginnt das gerichtliche Verfahren?
Das gerichtliche Strafverfahren beginnt mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht. Alternativ beginnt es, wenn Sie oder Ihr Anwalt Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen. Das Gericht prüft die Anklage und entscheidet im Zwischenverfahren über die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Wie läuft die Hauptverhandlung ab?
- Aufnahme der Personalien des Angeklagten
- Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt
- Belehrung und Gelegenheit zur Äußerung – die Aussage zur Sache ist freiwillig
- Beweisaufnahme: Zeugen, Sachverständige, Urkunden
- Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
- Beratung und Urteilsverkündung
Die Hauptverhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Ausnahmen gelten u.a. in Jugendsachen oder zum Schutz von Persönlichkeitsrechten.
Welche Urteile sind möglich?
Das Gericht spricht entweder frei oder verurteilt. Bei einer Verurteilung wird die Strafe (Geldstrafe in Tagessätzen oder Freiheitsstrafe, ggf. auf Bewährung) festgesetzt. Bei Verkehrsdelikten können zusätzlich Nebenfolgen wie Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist verhängt werden.
Welche Auswirkungen hat die Verurteilung auf den Führerschein?
Auch im Strafverfahren können bei verkehrsrechtlichen Vergehen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden. Im Gegensatz zum Bußgeldverfahren werden diese nicht im Urteil ausgesprochen, sondern vom Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen. Je nach Punktestand kann dies ein fahrerlaubnisrechtliches Verfahren nach sich ziehen (Verwarnung, Verkehrsunterricht, Anordnung einer MPU, Entzug der Fahrerlaubnis).
Welche Rechtsmittel gibt es?
Innerhalb von einer Woche ab Urteilsverkündung sind möglich:
- Berufung – komplett neue Verhandlung vor einer höheren Instanz
- Revision – Überprüfung des Urteils nur auf Rechtsfehler, ohne neue Beweisaufnahme
Die Wahl des richtigen Rechtsmittels ist eine taktische Entscheidung des Verteidigers. Rechtsschutzversicherungen müssen für den neuen Verfahrensabschnitt erneut um Deckung angefragt werden.
Häufige Fragen zum Strafverfahren
Muss ich bei der Polizei aussagen?
Nein. Sie sind verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben, müssen sich aber nicht zur Sache äußern. Das gilt für jede Vernehmung – durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung ohne Hauptverhandlung – häufig zu Geldstrafen in Tagessätzen. Gegen den Strafbefehl ist innerhalb zwei Wochen ab Zustellung Einspruch möglich. Mit dem Einspruch wandelt sich das Verfahren in eine normale Hauptverhandlung um.
Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung die Verteidigung?
Bei Fahrlässigkeitsvorwürfen in versicherten Lebensbereichen (z.B. Verkehrsstrafrecht) ist regelmäßig Deckung gegeben. Bei Vorsatzvorwürfen sind viele Versicherer leistungsfrei, können aber bei Freispruch oder Einstellung nachträglich Kostenübernahme zusagen. Klären Sie die Deckung vor Mandatsbeginn.
Wie unterscheidet sich das Strafverfahren vom Bußgeldverfahren?
Bußgeldverfahren betreffen Ordnungswidrigkeiten (geringeres Unrecht), Strafverfahren betreffen Straftaten. Ein Schuldspruch im Strafverfahren führt zu einem Eintrag im Bundeszentralregister, ein Bußgeldbescheid nicht.
Was bedeutet eine Geldstrafe in Tagessätzen?
Das Gericht legt eine Zahl von Tagessätzen (Anzahl der Tage) und die Höhe je Tagessatz (richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen) fest. Beispiel: 30 Tagessätze à 50 EUR = 1.500 EUR Geldstrafe.
Strafverteidiger in Düsseldorf
Wir vertreten Sie als Strafverteidiger bundesweit – vom Ermittlungsverfahren über das Hauptverfahren bis zur Revision. Schwerpunkte sind Verkehrsstrafrecht (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung) sowie allgemeines Strafrecht. Kontaktieren Sie uns frühzeitig – schon im Ermittlungsverfahren werden die wichtigsten Weichen gestellt.
Strafanzeige erhalten? Schweigen ist Ihr Recht — wir verteidigen.

Henrik Momberger - Fachanwalt für Verkehrsrecht
Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht. Acht Fachanwälte im Team. ADAC-Vertragsanwalt.
Höherweg 101, 40233 Düsseldorf • 0211 / 280 646 0 • ramom.de

