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Betreuungsrecht

Betreuungsrecht

Juristinnen unterstützen Zypries bei Patientenverfügung
Zustimmung bei zentralen Streitpunkten

Berlin, 31. Januar (AFP) - Im Streit um die geplanten Neuregelungen zur Patientenverfügung hat der Deutsche Juristinnenbund (djb) in zentralen Punkten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützt. So sei es wichtig, dass Patientenverfügungen auch schon greifen könnten, ehe eine Krankheit unumkehrbar tödlich geworden sei, heißt es in einer am Montag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme. Auch dürften die formalen Anforderungen an eine Patientenverfügung nicht zu groß sein.


In einer Patientenverfügung können Bürger festlegen, welche medizinische Behandlung sie am Lebensende wollen oder auch nicht wollen. Nach Schätzung des Bundesjustizministeriums haben bereits sieben Millionen Deutsche solche Erklärungen abgegeben. Mit der geplanten Reform sollen sie ab Januar 2006 rechtlich besser abgesichert werden. Der bisherige Entwurf sieht auch die Möglichkeit einer mündlichen Erklärung vor. Zudem sollen Patientenverfügungen auch schon dann greifen können, wenn eine Krankheit noch keinen unumkehrbar tödlichen Verlauf genommen hat.


Bei Menschen, die schwer altersverwirrt sind oder lang andauernd im Koma liegen, müsse eine Patientenverfügung gelten, auch wenn sie noch nicht im Sterben liegen, erklärte dazu der djb. So gebe es unzählige Pflegebedürftige, denen ohne medizinische Indikation aus "purer Gewinnsucht" eine Magensonde für künstliche Ernährung gelegt werde, um die Pflege zu vereinfachen. Dagegen müsse sich eine hilflose Person mit einer Patientenverfügung wehren können, betonte der djb. Schriftliche Patientenverfügungen seien zwar klarer und daher besser, doch für die Betroffenen dürfe es keine zu großen formalen Hemmschwellen geben.


Allerdings kritisierte der djb, dass bei der Umsetzung des Patientenwillens der gerichtlich eingesetzte Betreuer mehr Rechte haben soll als die vom Betroffenen selbst bevollmächtigte Vertrauensperson. Dabei kenne die Vertrauensperson die Wünsche und Motive der Patienten meist viel besser. Daher sei die Reform im Betreuungsrecht auch schlecht untergebracht, denn vorrangig gehe es um das Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten, betonten die Juristinnen.

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