102148
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge - § 2 Abs. 3, 3a StVO
 
 
TBNR
Tatbestandstext
FaP-Pkt
Euro
102148
Sie ließen die in Längsrichtung fahrende Schienenbahn nicht durch-
(B-1)
5,00
 
fahren.
 
 
 
§ 2 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 5 BKat
 
 
 
     
 
 
102012
Sie passten als Führer des Kraftfahrzeugs die Ausrüstung *) nicht an
(B-1)
20,00
 
die Wetterverhältnisse an.
 
 
 
§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 5a BKat
 
 
 
     
 
 
102702
Sie passten als Führer des Kraftfahrzeugs die Ausrüstung *) nicht an
B - 1
40,00
 
die Wetterverhältnisse an und behinderten +) dadurch Andere.
 
 
 
§ 2 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 5a.1 BKat; § 19 OWiG
 
 
 
     
 
 
102678
Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft-
B - 3
140,00
 
fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger
 
 
 
als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Ge-
 
 
 
fährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte.
 
 
 
§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
 
 
 
     
 
 
102679
Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft-
B - 3
170,00
 
fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als
 
 
 
50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer.
 
 
 
§ 2 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat;
 
 
 
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
 
 
 
     
 
 
102680
Sie verursachten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahr-
B - 3
205,00
 
zeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als
 
 
 
50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen einen Unfall.
 
 
 
§ 2 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat;
 
 
 
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
 
 
 
     
 
 
102684
Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs
B - 3
140,00
 
mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei
 
 
 
Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz
 
 
 
zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten.
 
 
 
§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
 
 
 
     
 
 
102690
Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft-
B - 3
140,00
 
fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht
 
 
 
so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen
 
 
 
war.
 
 
 
§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
 
 
 
     
 
 
102691
Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft-
B - 3
170,00
 
fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch
 
 
 
nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer.
 
 
 
§ 2 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat;
 
 
 
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
 
 
 
     
 
 
102696
Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs
B - 3
140,00
 
mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den näch-
 
 
 
sten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände
 
 
 
es erfordert hätten.
 
 
 
§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
 
 

102012; 102702     *) näher erläutern

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Stand: 01.09.2009 - 8. Auflage