Mit dem Rad geblitzt + Alkohol? Führerschein in Gefahr!

Ab 1,6 ‰ auf dem Fahrrad kann die Behörde den Kfz-Führerschein entziehen — auch wenn Sie kein Auto bewegt haben. Wir verteidigen gegen Entzug + MPU-Anordnung. Kostenlose Ersteinschätzung in 24h.

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Fahrrad, Alkohol & Führerscheinentzug 2026: Wenn 1,6 ‰ den Kfz-Führerschein kosten

Aktualisiert am 29.05.2026  •  Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht  •  Lesezeit: 5 Minuten

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Wer mit dem Fahrrad mit 1,6 ‰ oder mehr am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich nach § 316 StGB strafbar (absolute Fahrunsicherheit beim Fahrrad). Aber: Auch der Kfz-Führerschein kann betroffen sein. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn die Gefahr besteht, dass der Betroffene künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Üblicherweise ordnet die Behörde dann eine MPU an. Ohne bestandene MPU keine Wiedererteilung. Frühzeitige anwaltliche Verteidigung kann den Führerscheinentzug oft verhindern oder die MPU-Vorbereitung absichern.

1. Rechtsgrundlage

Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 ‰ oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird (FeV).

Voraussetzungen sind: 1,6 ‰ beim Fahrrad sind eine Straftat nach § 316 StGB; die Annahme einer Gefahr stützt sich auf medizinisch-psychologische Erkenntnisse.

2. Das BVerwG-Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen festgehalten: Wer auf dem Fahrrad mit ≥ 1,6 ‰ angetroffen wird, zeigt ein Trinkverhalten, das auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs eine Gefahr begründet — auch wenn die Tat selbst nichts mit Kfz zu tun hatte.

In einem konkreten Fall wurde ein Radfahrer mit mindestens 2,09 ‰ kontrolliert. Zwei MPU-Gutachten verneinten die Fähigkeit, zwischen Alkoholkonsum und Kfz-Nutzung sicher zu trennen — der Kfz-Führerschein wurde entzogen.

3. Voraussetzungen für den Entzug

  • Promillewert 1,6 ‰ oder mehr beim Radfahren
  • Gefahr einer wiederholten Trunkenheits-Teilnahme — auch beim Kfz
  • Häufig wird zusätzlich eine MPU angeordnet

Bei Werten zwischen 1,1 und 1,5 ‰ ist die Beurteilung im Einzelfall — hier hilft eine sorgfältige Verteidigung.

4. MPU als Folge

Vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestanden werden:

  • Abstinenz-Nachweis (oft 6–12 Monate)
  • Verkehrspsychologische Aufarbeitung
  • Therapeutische Begleitung empfohlen

Mehr dazu: MPU 2026 — Ablauf und Vorbereitung

5. Verteidigungs-Strategien

  1. Promillewert angreifen: Methodikfehler bei Blutalkohol-Bestimmung, Rückrechnungs-Probleme.
  2. Nachtrunk-Verteidigung: Wenn nach der Fahrradfahrt zusätzlich getrunken wurde.
  3. Gefahrenprognose entkräften: Therapie, Abstinenz-Nachweis, Verkehrspsychologe — die Annahme einer Gefahr ist widerlegbar.
  4. MPU-Vorbereitung: Sorgfältige Vorbereitung erhöht Erfolgschancen erheblich.
  5. Sperrfristverkürzung: Bei nachgewiesener positiver Verhaltensänderung möglich.

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Häufige Fragen (FAQ)

Kann mir der Führerschein entzogen werden, wenn ich mit dem Fahrrad betrunken erwischt werde?
Ja, ab 1,6 ‰ Blutalkohol. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn die Gefahr besteht, dass der Betroffene künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird.

Ab wie viel Promille ist Fahrradfahren strafbar?
Ab 1,6 ‰ absolute Fahrunsicherheit nach § 316 StGB — Straftat. Darunter kann eine relative Fahrunsicherheit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen.

Muss ich eine MPU machen, wenn der Führerschein nach Fahrrad-Trunkenheit entzogen wird?
In den meisten Fällen ja. Vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung bestanden werden, oft mit Abstinenz-Nachweis.

Wie lange dauert die Sperrfrist nach Fahrrad-Trunkenheit?
Mindestens 6 Monate, typischerweise 9–12 Monate. Bei Wiederholungstätern länger. Vorzeitige Verkürzung um bis zu 3 Monate ist nach § 69a Abs. 7 StGB möglich.

Kann ich den Führerscheinentzug verhindern?
Häufig ja. Die Gefahrenprognose der Behörde kann durch Abstinenz-Nachweis, Therapie und verkehrspsychologische Aufarbeitung entkräftet werden. Frühzeitige anwaltliche Begleitung ist entscheidend.

Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht — Kanzlei Momberger Düsseldorf

Henrik MombergerFachanwalt für Verkehrsrecht

Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht. Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.

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