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Handy am Steuer 2026: Bußgeld, Punkte und Beweisproblematik

📅 Aktualisiert 28.05.2026 • ✏ Henrik Momberger, Rechtsanwalt • ⏱ Lesezeit: 7 Minuten

📌 KURZ ZUSAMMENGEFASST

Handy am Steuer kostet seit 2017 100 € Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg (§ 23 Abs. 1a StVO). Bei Gefährdung 150 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Bei Unfall 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Verboten ist jede Nutzung – auch Smartwatch, Tablet, E-Mail lesen. Erlaubt ist nur, wenn das Gerät nicht in der Hand gehalten wird (Halterung, Sprachsteuerung). Bei Motor aus + Zündung aus = kein Verstoß.

Was gilt als „Nutzung“?

Verboten ist jede Aufnahme oder Halten elektronischer Geräte am Steuer. Konkret:

  • Telefonieren ohne Freisprechanlage
  • SMS / WhatsApp schreiben oder lesen
  • Internet surfen, E-Mails checken
  • Foto/Video aufnehmen
  • Musik-App bedienen (auch nur Lautstärke!)
  • Navi-App per Hand bedienen (wenn Handy in der Hand)
  • Smartwatch: Bedienen zählt – bloss tragen nicht
  • Tablet, Notebook, Walkman, E-Reader während der Fahrt

Was ist erlaubt?

  • Sprachsteuerung (Siri, Google Assistant)
  • Handy in Halterung, Bedienung mit einem Blick
  • Bluetooth-Headset / Freisprechanlage
  • Telefonieren im Stand bei Motor und Zündung aus
  • Handy auf Beifahrersitz nutzen lassen

Bußgelder im Überblick 2026

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Handy nutzen (ohne Folgen)100 €1
Mit Gefährdung150 €21 Monat
Mit Unfall200 €21 Monat
Radfahrer mit Handy55 €

Beweisproblematik: Was muss die Polizei nachweisen?

Der häufigste Streitpunkt: Hatten Sie das Handy wirklich in der Hand? Die Polizei muss nachweisen, dass das Gerät:

  1. tatsächlich in der Hand gehalten wurde
  2. während der Fahrt (Motor an, Zündung an)
  3. aktiv bedient wurde (Bildschirm an, App geöffnet)

Klassische Verteidigungsansätze:

  • Polizist hat aus Distanz beobachtet – Sichtweite, Lichtverhältnisse anzweifeln
  • Sie haben nur Brille / Karte / Zigarettenschachtel hochgehalten
  • Handy lag in Halterung, Sie haben nur drauf geblickt
  • Sie haben das Handy nur weggelegt / umgelegt, nicht bedient

Was passiert nach dem Anhörungsbogen?

Hier gelten die Standard-Regeln:

  • Schweigerecht nutzen – keine Sachangaben machen
  • Nur Personalien angeben
  • Akteneinsicht durch Anwalt beantragen
  • Bei drohenden Punkten / Fahrverbot: sofort Anwalt

FAQ Handy am Steuer

Darf ich an der Ampel telefonieren?

Nur wenn Motor und Zündung aus sind (z. B. Start-Stop-System aktiv und Sie haben aktiv abgeschaltet). Sonst: 100 € + 1 Punkt.

Was ist mit Smartwatch?

Smartwatch tragen ist erlaubt. Bedienen (Mitteilungen lesen, abtippen) gilt als Handy-Verstoß – 100 € + 1 Punkt.

Darf ich das Handy als Navi nutzen?

Ja, wenn es in einer Halterung steckt und Sie nur kurz hinsehen. Bedienen mit der Hand während der Fahrt ist verboten.

Was passiert bei Wiederholung?

Beim zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres erhöht sich das Bußgeld – und Sie nähern sich der 4-Punkte-Schwelle (Ermahnung).

Lohnt sich Einspruch?

Bei einfachem Verstoß (100 €) selten. Bei Punkten + Fahrverbot (Gefährdung/Unfall) lohnt sich die anwaltliche Prüfung fast immer.

Gilt das auch für Beifahrer?

Nein, Beifahrer dürfen das Handy uneingeschränkt nutzen.

Henrik Momberger

Henrik Momberger

Rechtsanwalt

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