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Punkte in Flensburg 2026: System, Abfrage, Verfall und Abbau

📅 Aktualisiert 28.05.2026 • ✏ Henrik Momberger, Rechtsanwalt • ⏱ Lesezeit: 10 Minuten

📌 KURZ ZUSAMMENGEFASST

Im Fahreignungsregister (FAER) beim KBA in Flensburg werden Verkehrsverstöße mit 1, 2 oder 3 Punkten gespeichert. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Tilgungsfristen: 1 Punkt = 2,5 Jahre, 2 Punkte = 5 Jahre, 3 Punkte = 10 Jahre. Punkte können durch Fahreignungsseminar abgebaut werden – einmal alle 5 Jahre, höchstens von 5 auf 4. Abfrage Ihrer Punkte: kostenlos online beim KBA.

Das Punkte-System (FAER) seit 2014

Seit der Reform am 1. Mai 2014 werden Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg gespeichert. Das System ersetzte das alte Verkehrszentralregister mit dem 18-Punkte-Modell.

Wichtigste Änderungen seit 2014:

  • Maximal 3 Punkte pro Verstoß (vorher 7)
  • Entzug der Fahrerlaubnis ab 8 Punkten (vorher 18)
  • Keine Tilgungshemmung mehr – jede Tat verfällt eigenständig
  • Klar gestaffelte Tilgungsfristen (2,5 / 5 / 10 Jahre)
  • Nur noch Verstöße mit direktem Sicherheitsbezug werden eingetragen

Punktestufen und Sanktionen

Das Fahreignungs-Bewertungssystem hat 3 Stufen:

Punkte-Stufen in Flensburg 2026: Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentzug

PunkteStufeFolgen
1–3VormerkstufeKeine Sanktion
4–5ErmahnungSchriftliche Ermahnung + Hinweis auf Fahreignungsseminar
6–7VerwarnungKostenpflichtige Verwarnung (gebührenpflichtig)
8EntzugFahrerlaubnis-Entzug, Sperrfrist 6 Monate, ggf. MPU

Welche Verstöße bringen wie viele Punkte?

1 Punkt

  • Geschwindigkeitüberschreitung 21–40 km/h innerorts/außerorts
  • Abstandsverstoß (geringer)
  • Handy am Steuer
  • Rotlicht-Verstoß (einfach)
  • 0,5 ‰ Alkohol-OWi

2 Punkte

  • Geschwindigkeit über 40/30 km/h zu schnell
  • Erheblicher Abstands- oder Überholverstoß
  • Drogen im Straßenverkehr (OWi)
  • Wiederholte 0,5-‰-Verstöße
  • Rotlicht qualifiziert (Gefahr + lange Rotphase)

3 Punkte (Straftaten)

  • Trunkenheit im Verkehr ab 1,1 ‰ (§ 316 StGB)
  • Fahrerflucht (§ 142 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)

Tilgungsfristen 2026

Punkte verfallen automatisch nach festgelegten Zeiten. Wichtig: Seit 2014 gibt es keine Tilgungshemmung mehr – jede Tat verfällt unabhängig von neuen Verstößen.

PunktezahlTilgungsfristTypische Verstöße
1 Punkt2,5 JahreGeschwindigkeit, Handy, Rotlicht
2 Punkte5 JahreSchwere OWi, Drogen-OWi
3 Punkte10 JahreStraftaten (Promille, Fahrerflucht)

💡 Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Bescheids/Urteils, nicht mit der Tat selbst.

Überliegefrist von 1 Jahr

Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden Punkte zwar aus dem aktiven Bewertungssystem getilgt, aber für weitere 12 Monate überliegend gespeichert. Das verhindert, dass jemand kurz vor dem Verfall noch neue Verstöße provoziert, um den Punktestand zu „reset“en.

Wie kann ich meinen Punktestand abfragen?

Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Online via KBA-Portal: kostenlos mit Personalausweis-Online-Funktion oder ELSTER – kba-online.de/punkteauskunft
  2. Schriftlich: Antrag per Post an: Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg (kostenlos)
  3. Vor Ort: Persönliche Abfrage in Flensburg (Personalausweis)

Punkte abbauen mit Fahreignungsseminar (FES)

Wer 1–5 Punkte hat, kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und damit 1 Punkt abbauen. Voraussetzungen:

  • Aktueller Punktestand max. 5 Punkte
  • Letzter Punkteabbau muss mindestens 5 Jahre zurückliegen
  • Seminar besteht aus verkehrspädagogischem und verkehrspsychologischem Teil
  • Dauer: 4 + 2 Sitzungen à 90 Min in 2–4 Wochen
  • Kosten: 389–485 €

Einspruch gegen Punkte-Eintrag

Punkte werden erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids / Urteils eingetragen. Solange ein Einspruch läuft, gibt es keine Punkte. Klassische Einspruchsgründe:

  • Messfehler (Geschwindigkeit, Abstand)
  • Fahrer-Identifikation unklar
  • Verfahrensfehler
  • Verjährung (3 Monate bei OWi ohne Anhörungsbogen)

Wann lohnt sich ein Anwalt?

Spannend wird's, wenn:

  • Sie schon 4+ Punkte haben und der nächste Eintrag in die Verwarnungsstufe führt
  • Sie kurz vor 8 Punkten stehen – jeder weitere Eintrag = Entzug
  • Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind
  • Sie eine Probezeit-Auffälligkeit haben (A-Verstoß)
  • Sie ein Bußgeldbescheid mit Punkte-Eintrag erhalten haben – Prüfung auf Messfehler

Punkte vermeiden? Wir prüfen Ihren Fall – WhatsApp oder 0211 / 280 646 0.

FAQ Punkte in Flensburg

Ab wie vielen Punkten ist der Führerschein weg?

Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sperrfrist mindestens 6 Monate, danach Antrag auf Neuerteilung + ggf. MPU.

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

1 Punkt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren, 3 Punkte nach 10 Jahren. Frist beginnt mit Rechtskraft des Bescheids.

Kann ich Punkte gegen Geld abbauen?

Nein. Punkte können nur durch Fahreignungsseminar abgebaut werden – und nur 1 Punkt alle 5 Jahre.

Wie frage ich meinen Punktestand ab?

Online beim KBA: kba-online.de/punkteauskunft – mit Personalausweis-Online-Funktion kostenlos. Oder schriftlich per Post.

Werden Punkte aus dem Ausland eingetragen?

Nur bei schweren Verstößen (Alkohol, Drogen, schwere OWi). EU-Bußgelder bei Geschwindigkeit, Parken etc. werden nicht in Flensburg eingetragen.

Zählen alte Punkte vor 2014 noch?

Alte Punkte wurden im Mai 2014 nach einem Umrechnungsschlüssel ins neue System übertragen und sind seitdem nach den neuen Regeln zu behandeln.

Was passiert in der Probezeit?

Bei einem A-Verstoß (z. B. mehr als 20 km/h zu schnell): Probezeitverlängerung um 2 Jahre + Aufbauseminar – zusätzlich zu Punkten und Bußgeld.

Wer hat alles Zugriff auf meine Punkte?

Sie selbst, die Fahrerlaubnisbehörde und das Gericht bei Verkehrsverfahren. Nicht die Polizei bei normalen Verkehrskontrollen.

Henrik Momberger

Henrik Momberger

Rechtsanwalt, Kanzlei Momberger Düsseldorf

Fachanwalt-Schwerpunkt Verkehrsrecht. Vertretung bei Bussgeldverfahren, Punkte-Einträgen, Führerschein-Verfahren.

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