150 Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt oder trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet 50 €
3 Pkt.
  Haltgebot - A
Rotlicht - B
151 Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) einen Fußgänger gefährdet      
151.1 bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit Zusatzschild) 40 €
1 Pkt.
  B
151.2 bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr 50 €
1 Pkt.
  B
152 Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße befahren 100 €
3 Pkt.
  B
152.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 269 250 €
3 Pkt.
1 Monat B
153 Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen 40 €
1 Pkt.
  B
154 An der Haltlinie (Zeichen 294) nicht gehalten 10 €    
155 Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebener Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt oder Sperrfläche (Zeichen 298) benutzt (außer Parken) 10 €    
155.1  - mit Sachbeschädigung 35 €    
155.2 und dabei überholt 30 €    
155.3 und dabei nach links abgebogen oder gewendet 30 €    
155.3.1  - mit Gefährdung 35 €    
156 Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken benutzt 25 €    
157 Als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326)      
157.1 Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) 15 €    
157.2 Fußgänger behindert 15 €    
158 Als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) einen Fußgänger gefährdet 40 €
1 Pkt.
  B
159 In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 10 €    
159.1  - mit Behinderung 15 €    
159.2 länger als 3 Stunden 20 €    
159.2.1  - mit Behinderung 30 €    
159a In einem Tunnel (Zeichen 327) Abblendlicht nicht benutzt 10 €    
159a.1  - mit Gefährdung 15 €    
159a.2  - mit Sachbeschädigung 35 €    
159b In einem Tunnel (Zeichen 327) gewendet 40 €
1 Pkt.
  B
159c In einer Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328) unberechtigt      
159c.1  - gehalten 20 €    
159c.2  - geparkt 25 €    
160 Auf dem linken von mehreren nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen auf einer Fahrbahn für beide Richtungen überholt 30 €    
161 Als Führer eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t oder eines Zuges von mehr als 7 m Länge den linken von mindestens 3 in einer Richtung verlaufenden Fahrstreifen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft vorschriftswidrig benutzt 15 €    
161.1  - mit Behinderung 20 €    
162 Auf dem linken von mehreren nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen auf einer Fahrbahn für beide Richtungen überholt und dadurch einen anderen gefährdet 40 €
1 Pkt.
  B
163 Durch Absperrgerät abgesperrte Straßenfläche befahren 5 €    

164 Einer den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, die öffentlich bekannt gemacht wurde, zuwidergehandelt 40 €
1 Pkt.
  B
165 Mit Arbeiten begonnen, ohne zuvor Anordnungen eingeholt zu haben, diese Anordnungen nicht befolgt oder Lichtzeichenanlagen nicht bedient 75 €
1 Pkt.
  B
166 Vollziehbare Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nicht befolgt 40 €
1 Pkt.
  B
167 Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid nicht mitgeführt 10 €    
168 Führerschein oder Bescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins nicht mitgeführt 10 €    
168a Führerscheinverlust nicht unverzüglich angezeigt und sich kein Ersatzdokument ausstellen lassen 10 €    
169 Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen 25 €    
170 Einer Pflicht zur Ablieferung oder zur Vorlage eines Führerscheins nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen 25 €    

171 Ohne erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einen oder mehrere Fahrgäste in einem in § 48 Abs. 1 FeV genannten Fahrzeug befördert 75 €
3 Pkt.
  A
172 Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Abs. 1 FeV genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß 75 €
3 Pkt.
  A
173 Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen hat 35 €    

 
174 Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt 10 €    
175 Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt 50 €
3 Pkt.
  B
176 Das vorgeschriebene Kennzeichen an einem von der Zulassungspflicht ausgenommenen Fahrzeug nicht geführt 40 €
1 Pkt.
  B
177 Fahrzeug außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße abgestellt 40 €
1 Pkt.
  B
178 (gestrichen)      
178a Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten oder die Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet 40 €
1 Pkt.
  B
179 Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Kennzeichens 10 €    
179a Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt 40 €
1 Pkt.
  B
179b Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist 50 €
1 Pkt.
  B