150 | Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt oder trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet | 50 € 3 Pkt. |
Haltgebot - A Rotlicht - B |
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151 | Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) einen Fußgänger gefährdet | |||
151.1 | bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit Zusatzschild) | 40 € 1 Pkt. |
B | |
151.2 | bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr | 50 € 1 Pkt. |
B | |
152 | Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße befahren | 100 € 3 Pkt. |
B | |
152.1 | bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 269 | 250 € 3 Pkt. |
1 Monat | B |
153 | Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen | 40 € 1 Pkt. |
B | |
154 | An der Haltlinie (Zeichen 294) nicht gehalten | 10 € | ||
155 | Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebener Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt oder Sperrfläche (Zeichen 298) benutzt (außer Parken) | 10 € | ||
155.1 | - mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
155.2 | und dabei überholt | 30 € | ||
155.3 | und dabei nach links abgebogen oder gewendet | 30 € | ||
155.3.1 | - mit Gefährdung | 35 € | ||
156 | Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken benutzt | 25 € |
157 | Als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) | |||
157.1 | Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) | 15 € | ||
157.2 | Fußgänger behindert | 15 € | ||
158 | Als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) einen Fußgänger gefährdet | 40 € 1 Pkt. |
B | |
159 | In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) | 10 € | ||
159.1 | - mit Behinderung | 15 € | ||
159.2 | länger als 3 Stunden | 20 € | ||
159.2.1 | - mit Behinderung | 30 € | ||
159a | In einem Tunnel (Zeichen 327) Abblendlicht nicht benutzt | 10 € | ||
159a.1 | - mit Gefährdung | 15 € | ||
159a.2 | - mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
159b | In einem Tunnel (Zeichen 327) gewendet | 40 € 1 Pkt. |
B | |
159c | In einer Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328) unberechtigt | |||
159c.1 | - gehalten | 20 € | ||
159c.2 | - geparkt | 25 € | ||
160 | Auf dem linken von mehreren nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen auf einer Fahrbahn für beide Richtungen überholt | 30 € | ||
161 | Als Führer eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t oder eines Zuges von mehr als 7 m Länge den linken von mindestens 3 in einer Richtung verlaufenden Fahrstreifen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft vorschriftswidrig benutzt | 15 € | ||
161.1 | - mit Behinderung | 20 € | ||
162 | Auf dem linken von mehreren nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen auf einer Fahrbahn für beide Richtungen überholt und dadurch einen anderen gefährdet | 40 € 1 Pkt. |
B |
163 | Durch Absperrgerät abgesperrte Straßenfläche befahren | 5 € |
164 | Einer den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, die öffentlich bekannt gemacht wurde, zuwidergehandelt | 40 € 1 Pkt. |
B | |
165 | Mit Arbeiten begonnen, ohne zuvor Anordnungen eingeholt zu haben, diese Anordnungen nicht befolgt oder Lichtzeichenanlagen nicht bedient | 75 € 1 Pkt. |
B |
166 | Vollziehbare Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nicht befolgt | 40 € 1 Pkt. |
B | |
167 | Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid nicht mitgeführt | 10 € |
168 | Führerschein oder Bescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins nicht mitgeführt | 10 € | ||
168a | Führerscheinverlust nicht unverzüglich angezeigt und sich kein Ersatzdokument ausstellen lassen | 10 € |
169 | Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen | 25 € |
170 | Einer Pflicht zur Ablieferung oder zur Vorlage eines Führerscheins nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen | 25 € |
171 | Ohne erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einen oder mehrere Fahrgäste in einem in § 48 Abs. 1 FeV genannten Fahrzeug befördert | 75 € 3 Pkt. |
A | |
172 | Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Abs. 1 FeV genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß | 75 € 3 Pkt. |
A |
173 | Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen hat | 35 € |
174 | Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt | 10 € |
175 | Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt | 50 € 3 Pkt. |
B | |
176 | Das vorgeschriebene Kennzeichen an einem von der Zulassungspflicht ausgenommenen Fahrzeug nicht geführt | 40 € 1 Pkt. |
B | |
177 | Fahrzeug außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße abgestellt | 40 € 1 Pkt. |
B |
178 | (gestrichen) | |||
178a | Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten oder die Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet | 40 € 1 Pkt. |
B | |
179 | Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Kennzeichens | 10 € | ||
179a | Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt | 40 € 1 Pkt. |
B | |
179b | Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist | 50 € 1 Pkt. |
B |