2. Die Selbstständigkeit
Das Arbeitsverhältnis muss zudem abgegrenzt werden zur selbstständigen Tätigkeit. Ein wesentliches Abgrenzungskriterium dabei ist, ob der zur Dienstleistung verpflichtete im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Sobald eine Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Art der Tätigkeit gegeben ist, spricht dies für ein Arbeitsverhältnis, dass heißt für eine abhängige Tätigkeit.
5. Gesetzliche Vergütung, § 612 BGB
6. Betriebsübergang, § 613 BGB
7. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
II. Vertragliche Vereinbarungen
2. Befristetes Arbeitsverhältnis
9. Beginn des Arbeitsverhältnisses
10. Sondervergütung, Tantieme, Gratifikation
13. Pfändungsklauseln, Abtretungsverbote
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