Kündigungsschutz und Prozess
Wenn der Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, beginnt nicht nur der Lauf der Kündigungsfrist, sondern auch bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes der Lauf der Klagefrist von 3 Wochen, innerhalb welcher die Klage, gerichtet auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung, eingereicht werden muss.
Einige Hinweise zur Kündigungsschutzklage und zum Ablauf des Prozesses finden Sie hier:
4. Der Kündigungsschutzprozess
5. Checkliste: Unterlagen/Infos zur Kündigungsschutzklage
Weitergehende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie hier:
- Das Arbeitsverhältnis, die gesetzlichen Regelungen
- Der Arbeitsvertrag, die üblichen Klauseln
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