Anwalt Verkehrsrecht Düsseldorf, Anwalt Arbeitsrecht Düsseldorf
Verhinderung Fahrverbot
Im folgenden Formular erfragen wir eine Vielzahl von Informationen von Ihnen. Regelmäßig benötigen wir auch Unterlagen von Ihnen, die Sie hier hochladen oder nachreichen können.
Wichtig ist, dass Sie dieses Formular gewissenhaft und in Ruhe ausfüllen.
2. Berufsbild
a. Konkrete Bezeichnung der selbstständigen Tätigkeit
Wir benötigen insbesondere konkrete Berufsbezeichnung und Darlegung, welche Aufgaben Ihr Arbeitgeber von Ihnen erwartet.
Wie weit sind die Einrichtungen vom Wohnort entfernt?
Angaben in Kilometer, einfache Strecke. Nicht Hin- und Rückweg.
Besteht eine Busverbindung, mit der die Kinder selbst zur Schule kommen?
bb. Pflegebedürftige Verwandte
Nachweise
laden Sie hier hoch oder importieren Sie in Ihre Online-Akte:
- ärztliche Atteste
- Festsetzungsbescheid über Grad der Behinderung, (
- (Schwer-) Behindertenausweis
- sonstige Nachweise, die eine Krankheit oder ein Gebrechen belegen
6. Kompensationsmöglichkeit durch Urlaub
7. Einstellung eines Fahrers möglich?
8. ÖPNV nutzbar?
12. Nachweise
Arbeitgeberbescheinigung
Ein vom Arbeitgeber gefertigtes und unterzeichnetes Schreiben mit Briefkopf der Firma.
Die Bescheinigung sollte insbesondere enthalten, dass die Kündigung erfolgen wird, wenn das Fahrverbot abgeleistet werden muss.
Hilfreich ist auch eine Erläuterung, seit wann das Arbeitsverhältnis besteht und für welche Tätigkeit der Führerschein benötigt wird.
Urlaubsbescheinigung
Ein vom Arbeitgeber gefertigtes und unterzeichnetes Schreiben mit Briefkopf der Firma über:
- den gesamten Jahresurlaubsanspruch
- den Resturlaub
- der Angabe, wie viel Urlaub am Stück genommen werden darf (i.d.R. max. 2 Wochen am Stück).
Arbeitsvertrag
Sinnvoll, wenn der Arbeitgeber unter keinen Umständen über das Verfahren informiert werden soll und daher keine Arbeitgeberbescheinigung zu bekommen ist.
In jedem Fall mitvorlegen, wenn der Arbeitsvertrag enthält, dass eine Voraussetzung der Beschäftigung der Besitz des Führerscheins ist.
Einkommensnachweise
In der Regel benötigen wir die Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen) der letzten drei Monate.
BWA
Betriebswirtschaftliche Auswertung, der die Ertragswerte des selbstständig geführten Unternehmens darstellt.
Jeder Selbstständige, der der Buchführungspflicht hinsichtlich des eigenen Unternehmens unterliegt, hat eine BWA. Davon erfasst sind neben Kleinstunternehmen auch Händler, Handwerker und Freiberufler. Die BWA erhält man i.d.R. vom eigenen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Gewerbeschein
Der Gewerbeschein ist die schriftliche Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.
Fahrtenbuch
Fahrtenbuch ist die Dokumentation über die zurückgelegten Fahrstrecken und den Anlass der Fahrt.
Wird ein Fahrtenbuch geführt, sollte dies vorgelegt werden, da nicht besser belegt werden kann, wie viel man beruflich mit dem Fahrzeug unterwegs ist.
Auftragsbuch
Sinnvoll dann vorzulegen, wenn sich aus diesem beispielsweise Kunden und Aufträge ergeben, die vom Firmensitz so weit entfernt sind, dass ein Fahrzeug genutzt werden muss.