Vielelen Dank für die Übermittlung Ihrer Entscheidung.

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Wie geht es jetzt weiter?

Das hängt vom Stadium Ihres Verfahrens ab. Nachfolgend haben wir Ihnen die typischen Abläufe skizziert, damit Sie sich darüber informieren können, wie der übliche weitere Ablauf aussieht.

 

1. Sie haben noch keinen Bußgeldbescheid erhalten und wollen diesen, wenn er denn kommt, akzeptieren

In der Regel erhalten Sie und wir den Bußgeldbescheid von der Behörde. Es kann sein, dass Sie ihn früher erhalten als wir. Wir stellen den Bescheid entweder in Ihre OnlineAkte oder überenden diesen zur Kenntnisnahme an Sie. Wenn Sie sich entschieden haben den Bescheid zu akzeptieren, überweisen Sie bitte den auf dem Bescheid angegebenen Betrag entsprechd der dortigen Vorgaben auf das im Bescheid angegebene Konto der Behörde. Wir legen gegen den Bußgeldbescheid keinen Einspruch ein,  da Sie uns über Ihre Antwort mitgeteilt haben, dass Sie den Bescheid akzeptieren werden. Das Verfahren findet dann mit Ihrer Zahlug den Abschluss und ist beendet.

 

2. Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen diesen akzeptieren

Wenn Sie sich entschieden haben den Bescheid zu akzeptieren, überweisen Sie bitte den auf dem Bescheid angegebenen Betrag entsprechd der dortigen Vorgaben auf das im Bescheid angegebene Konto der Behörde. Wir legen gegen den Bußgeldbescheid keinen Einspruch ein,  da Sie uns über Ihre Antwort mitgeteilt haben, dass Sie den Bescheid akzeptieren werden. Das Verfahren findet dann mit Ihrer Zahlug den Abschluss und ist beendet.

 

3. Sie haben noch keinen oder Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen diesen nicht akzeptieren

In der Regel erhalten Sie und wir den Bußgeldbescheid von der Behörde. Es kann sein, dass Sie ihn früher erhalten als wir. Wir stellen den Bescheid entweder in Ihre OnlineAkte oder überenden diesen zur Kenntnisnahme an Sie. Wenn Sie sich entschieden haben den Bescheid nicht zu akzeptieren, legen wir gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein,  da Sie uns über Ihre Antwort mitgeteilt haben, dass Sie den Bescheid nicht akzeptieren werden. Das Verfahren findet dann seinen Fortgang. Zum Beispiel, in dem wir versuchen, die Anordnung eines Fahrverbots zu verhindern und uns entsprechend noch weiter mit der Behörde darüber austauschen. Das Verfahren wird zwar nach unserem Einspruch an die dann zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben, dies dauert aber regelemäßig etliche Wochen. In dieser Zeit kann also durchaus noch mit der Behörde z.B. über ein Fahrverbot "diskutiert" werden. Ob dies überhaupt Sinn macht, hängt natürlich vom Einzelfall ab.  Es kann aber auch aus vielen anderen Gründen sinnvoll sein, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Unter Umständen gibt es Angriffsmöglichkeiten oder der Vorwurf gegen Sie beruht auf einer dünnen Grundlage. Es kann auch taktische (Zeit-)Gründe geben, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. In der Regel wird die Staatsanwaltschaft nach Akteneingang diese an das zuständige Amtsgericht abgeben. Dieses Amtsgericht wird dann einen Termin anberaumen. Manchmal schreibt es uns auch vorher an, weil es eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren erlassen will oder weil es nach dem Ziel des Einspruchs fragt - das bleibt abzuwarten, was dann kommt.