Akzeptieren Sie den Bußgeldbescheid in Ihrer Sache?
Durch Absenden des Formulars erklären Sie verbindlich, ob Sie den Bußgeldbescheid in der jetzigen Form, akzeptieren wollen oder nicht.
Ja
Beantworten Sie die Frage mit "Ja", wird der Bußgeldbesdcheid rechtskräftig und die Geldbuße nebst Verfahrenskosten sind an die Bußgeldbehörde zu zahlen.
Sollte ein Fahrverbot in dem Bußgeldbescheid verhängt worden sein, wird auch diese Nebenfolge rechtskräftig und das Fahrverbot ist abzuleisten. Ferner erhalten Sie, wenn die Geldbuße mindestens 60,00 € beträgt, mindestens einen Punkt in Flensburg. In der Regel stehen all diese Informationen in dem Bußgeldbescheid. Wenn Sie diesen aufmerksam und vollständig lesen, sollten sich alle diesbezüglichen Fragen erledigen.
Nein
Beantworten Sie die Frage mit "Nein", wird der Bußgeldbesdcheid zunächst nicht rechtskräftig, denn wir legen gegen Bußeldbescheid einen Einspruch ein, sofern wir dies nicht bereits getan haben sollten.
Das Verfahren wird dann in der Regel an das zuständige Amtsgericht abgegeben, sofern wir nicht eine Verhinderung oder Reduzierung eines drohenden Fahrverbots bei der Bußgeldbehörde versuchen sollen. Das zuständige Amtsgericht wird dann in einigen Wochen oder gar Monaten den weiteren Ablauf des Verfahrens mitteilen oder gegebenenfalls Rückfragen zum Grund des Einspruchs stellen. Sollten Sie mit einer eventuell bestehenden und eintrittspflichtigen Verkehrsrechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird diese spätestens mit dem Übergang in das gerichtliche Verfahren anfallen.