Zum Download:
Abtretungserklärung_Wucherpfennig__Krohn.pdf
Informationen:
1. Das Fahrzeug „gehört“ der Arndt Automobile GmbH:
Das Fahrzeug ist nicht geleast oder finanziert.
Das Fahrzeug steht im Eigentum der Arndt Automobile GmbH.
--> Gesicherte Information an die Kanzlei, dass kein Leasing / keine Finanzierung besteht und das Fahrzeug im Eigentum der Firma Arndt steht.
--> Eigentumsnachweis in Form des Kaufvertrags / der Fahrzeugrechnung an die Kanzlei übersenden. Aus dem Kaufvertrag / der Fahrzeugrechnung muss die Arndt Automobile GmbH als Käuferin des Fahrzeugs hervorgehen.
2. Das Fahrzeug „gehört“ der Arndt Automobile GmbH:
Das Fahrzeug ist geleast oder finanziert:
--> Gesicherte Information an die Kanzlei über Leasing / Finanzierung
--> Freigabeerklärung (für die fiktive Abrechnung) beim Leasinggeber / der finanzierenden Bank einholen und an die Kanzlei übersenden.
3. Das Fahrzeug „gehört“ der Wucherpfennig und Krohn GmbH:
Das Fahrzeug ist nicht geleast oder finanziert.
Das Fahrzeug steht im Eigentum der Wucherpfennig & Krohn GmbH.
Wucherpfennig tritt Schadensersatzansprüche an Arndt ab.
--> Gesicherte Information in Form einer Bestätigung durch die Fa. Wucherpfennig, dass das Fahrzeug weder geleast noch finanziert ist, an die Kanzlei übersenden
--> Eigentumsnachweis in Form des Kaufvertrags / der Fahrzeugrechnung an die Kanzlei übersenden. Aus dem Kaufvertrag / der Fahrzeugrechnung muss die Wucherpfennig & Krohn GmbH als Käuferin des Fahrzeugs hervorgehen.
--> Abtretungserklärung an die Kanzlei übersenden.