Vielen Dank für Ihre Anfrage
Am 26. Juni 2023 verkündet der Bundesgerichtshof um 12.00 Uhr seine Entscheidung zum Dieselverfahren, insbesondere zu möglichen Folgerungen aus dem Urteil des EuGH vom 21. März 2023, C-100/21) (Verhandlung: 8.5.2023).
Wir prüfen für Sie Ihren möglichen Anspruch auf Schadensersatz. Das bedeutet: Sie behalten Ihr Fahrzeug und bekommen einen Teil des Kaufpreises erstattet.
Bitte gedulden Sie sich etwas - Ihre Unterlagen sind bei uns eingetroffen, für die Bearbeitung benötigen wir auf Grund vieler Anfragen etwas Zeit. Insbesondere müssen wir zunächst die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs abwarten und auswerten.
Ferner benötigen wir eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht und Widerrufserklärung. Diese können Sie HIER herunterladen.

