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E-Scooter Recht 2026: Alkohol, Versicherung, Unfall und Verkehrsregeln

📅 Aktualisiert 28.05.2026 • ✏ Henrik Momberger • ⏱ Lesezeit: 8 Minuten

📌 KURZ ZUSAMMENGEFASST

E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) sind nach eKFV Kraftfahrzeuge. Es gelten fast die gleichen Regeln wie für PKW: 0,5 ‰-Grenze (OWi 500 €), 1,1 ‰-Grenze (Straftat § 316 StGB), Versicherungspflicht (grüne Plakette), Gehweg verboten, Radweg Pflicht. Bei Trunkenheit auf E-Scooter droht Führerscheinentzug – auch wenn Sie ohne Führerschein E-Scooter fahren dürfen. Erlaubt ab 14 Jahren, Helm nicht Pflicht.

Rechtlicher Status: E-Scooter = Kraftfahrzeug

Seit 15.06.2019 sind E-Scooter durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) als Kraftfahrzeuge zugelassen. Voraussetzungen:

  • Geschwindigkeit max. 20 km/h
  • Leistung max. 500 W (Sondereinstufung: 1.400 W)
  • Mindestalter 14 Jahre
  • Versicherungspflicht – grüne Plakette/Aufkleber
  • Betriebserlaubnis notwendig
  • Beleuchtung und Bremse nach StVZO
  • Führerschein nicht erforderlich

Alkohol auf dem E-Scooter

Das wichtigste Thema in der Praxis: E-Scooter sind PKW gleichgestellt. Das heißt:

PromilleRechtsfolge
0,0 ‰ (Probezeit/U21)Verbot – 250 €, 1 Punkt
0,5 ‰OWi nach § 24a StVG: 500 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
0,3 ‰ + Ausfall/UnfallStraftat § 316 StGB
1,1 ‰Absolute Fahruntauglichkeit – Straftat, Führerscheinentzug

Wichtig: Auch wenn Sie für E-Scooter keinen Führerschein brauchen – bei Trunkenheitsfahrt verlieren Sie Ihren PKW-Führerschein! Das wird häufig unterschätzt.

Wo darf der E-Scooter fahren?

WoErlaubt?
Radweg, Radfahrstreifen✓ Pflicht, wenn vorhanden
Fahrbahn✓ bei fehlendem Radweg
Gehweg✗ verboten (15–30 €)
Fussgängerzonenur mit Schild „E-Scooter frei“
Einbahnstraße gegen die Richtungnur mit Zusatzschild „Radfahrer frei“
Autobahn / Kraftfahrstraße✗ verboten

Versicherungspflicht

Jeder E-Scooter muss eine Haftpflichtversicherung haben – erkennbar an der grünen Versicherungsplakette. Ohne Plakette: Straftat § 6 PflVG, Geldstrafe + 3 Punkte + Fahrverbot.

Mietscooter (Lime, Tier, Bolt, Voi etc.): sind versichert – aber Vorsicht: bei Verkehrsverstössen haftet immer der Fahrer persönlich.

Unfall mit E-Scooter

Die typischen Unfallszenarien:

  • E-Scooter-Fahrer stürzt – meist Eigenverschulden, eigene Krankenkasse
  • Kollision mit Auto: KFZ haftet, wenn nicht Mitverschulden des Scooter-Fahrers
  • Kollision mit Fußgänger: Scooter-Fahrer haftet meist voll (Gefährdungshaftung)
  • Mehrere Scooter-Fahrer: Schuldverteilung nach Verkehrsregeln

Schmerzensgeld-Bandbreite bei E-Scooter-Unfällen: 1.000–30.000 € je nach Verletzung.

Bußgelder im Überblick

VerstoßBußgeld
Fahren auf Gehweg15–30 €
Ohne Versicherungsplakette40 € + Straftat § 6 PflVG
Mit Handy55 €
Rotlicht60 € / 100 € qualifiziert
Auf Autobahn15–25 €
Zu Zweit auf einem Scooter10–15 €
Alkohol 0,5 ‰500 €, 1 Mon. Fahrverbot, 2 Pkt

FAQ E-Scooter

Brauche ich einen Führerschein für E-Scooter?

Nein. Ab 14 Jahren ist E-Scooter-Fahren führerscheinfrei erlaubt.

Brauche ich einen Helm?

Nein, Helmpflicht besteht nicht. Aus Sicherheitsgründen aber dringend empfohlen.

Was passiert bei Alkohol auf dem E-Scooter?

Gleiche Regeln wie PKW: ab 0,5 ‰ Bussgeld, ab 1,1 ‰ Straftat mit Führerscheinentzug.

Was kostet das Fahren auf dem Gehweg?

15–30 €, bei Gefährdung oder Sachbeschädigung mehr.

Darf ich zu zweit fahren?

Nein. Mitnahme einer weiteren Person ist verboten – 10–15 € Bußgeld.

Was muss ich nach einem Unfall machen?

Wie bei jedem Verkehrsunfall: anhalten, sichern, Polizei rufen (bei Personenschaden), Personalien austauschen, dokumentieren. Keine Fahrerflucht!

Henrik Momberger

Henrik Momberger

Rechtsanwalt, Kanzlei Momberger

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