Unsere Rechtsanwälte (* = angestellte/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin)
Rechtsanwältin Olivia Aline Wissemann*
Kontakt
- Adresse:
- Höherweg 101
- 40233 Düsseldorf
- E-Mail:
-
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Telefon:
- 02 11 / 280 646 - 20
- Website:
- https://ramom.de
Weitere Informationen
- Weitere Informationen
-
Rechtsanwältin Wissemann vertritt in der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte Mandanten im (Verkehrs-) Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Voraussetzungen zur Verhinderung eines Fahrverbots gegen Erhöhung des Bußgeldes sowie die Verteidigung im Strafbefehlsverfahren und bei der Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins oder Handys sind ihr aus der Praxis bestens vertraut.
Wann sollte ich Rechtsanwältin Wissemann beauftragen?
- Strafbefehl erhalten — drohender Eintrag im Führungszeugnis
- Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins durch Ermittlungsbehörden
- Verkehrsstrafverfahren — Trunkenheit, illegales Autorennen, Gefährdung des Straßenverkehrs
- Bußgeldbescheid mit Fahrverbot oder Punkten
- Drohendes Fahrverbot bei beruflicher Notwendigkeit des Führerscheins
Rechtsanwältin Wissemann verhandelt mit Behörden über die Abwendung eines Fahrverbots gegen eine Erhöhung des Bußgeldes — eine bewährte Strategie für beruflich auf den Führerschein Angewiesene. Bei einer Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins nach § 94 StPO, § 98 StPO leitet sie unverzüglich die notwendigen Schritte ein, um die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abzuwenden.
Verkehrsstrafrecht und Strafbefehl
Bei strafrechtlichen Vorwürfen oder dem Erhalt eines Strafbefehls (§ 407 StPO) erörtert Rechtsanwältin Wissemann die Verteidigungsstrategie mit Ihnen und prüft, ob eine Verfahrenseinstellung erreicht werden kann. Im Falle einer Hauptverhandlung werden Sie von Frau Wissemann engagiert vertreten.
Persönliche Mandatsbetreuung
Vom ersten Kontakt bis zum Verfahrensabschluss begleitet Rechtsanwältin Wissemann Sie persönlich. Klare Kommunikation, realistische Einschätzung — keine wechselnden Sachbearbeiter.
Warum Mandanten Frau Rechtsanwältin Wissemann wählen:
- Spezialisierung auf Verteidigung — konsequenter Fokus auf das Straf- und Bußgeldverfahren.
- Fokus auf Fahrerlaubnis-Erhalt & Strafbefehls-Abwehr — kennt die prozessualen Hebel zur Verhinderung von Fahrverboten, Führerscheinentzug und Vorstrafen.
- Persönliche und diskrete Mandatsführung — direkte, vertrauensvolle Betreuung durch Ihre Verteidigerin ohne wechselnde Ansprechpartner.
- Kanzlei-Backbone Momberger — Zugriff auf das gebündelte Know-how einer etablierten mittelständischen Kanzlei.
Häufige Fragen
Soll ich auf eine Beschuldigtenanhörung antworten?
Nein. Machen Sie bitte von Ihrem Schweigerecht (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO) Gebrauch. Erst nach Akteneinsicht (§ 147 StPO) durch Frau Wissemann wird eine strategische Stellungnahme erarbeitet.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid?
Bei drohenden Punkten, Fahrverboten, Fahrerlaubnisentzug oder einem Eintrag im Führungszeugnis fast immer. Ein Strafbefehl (§ 407 StPO) steht einem rechtskräftigen Urteil gleich und muss zwingend binnen zwei Wochen angegriffen werden.
Wie läuft eine gerichtliche Hauptverhandlung ab?
Rechtsanwältin Wissemann bereitet die Verteidigungsstrategie detailliert vor und vertritt Sie engagiert vor Gericht, um das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder das Strafmaß zu minimieren.

