Geblitzt? Anhörungsbogen erhalten?
Wir prüfen kostenlos, ob das Bussgeld rechtmässig ist – und ob ein Fahrverbot abgewendet werden kann. Bundesweite Vertretung, Akteneinsicht inklusive.
Bussgeldkatalog Geschwindigkeit 2026: Bussgelder, Punkte, Fahrverbot
📅 Aktualisiert am 28.05.2026 • ✏ Henrik Momberger, Rechtsanwalt • ⏱ Lesezeit: 10 Minuten
📌 KURZ ZUSAMMENGEFASST
Bussgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW starten bei 30 € (innerorts) bzw. 20 € (außerorts) und reichen bis zu 800 €. Punkte in Flensburg gibt es ab 21 km/h zu schnell. Ein Fahrverbot droht innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu schnell. Wiederholungstäter werden bereits ab 2×26 km/h innerhalb 12 Monaten mit Fahrverbot belegt. Toleranz: 3 km/h bei stationaeren Messungen unter 100 km/h, sonst 3 % der gemessenen Geschwindigkeit.
📖 Inhalt dieser Seite
- Bussgeldtabelle PKW innerorts 2026
- Bussgeldtabelle PKW außerorts 2026
- Toleranzabzug bei Messung
- Punkte in Flensburg
- Wann droht Fahrverbot?
- Wiederholungstäter-Regelung
- Probezeit-Fahrer: A-Verstoss
- LKW & Anhängergespann
- Messverfahren: Blitzer, Laser, Section Control
- Anhörungsbogen erhalten – was tun?
- Einspruch gegen Bussgeldbescheid
- Wann lohnt sich ein Anwalt?
- Häufige Fragen (FAQ)
Bussgeldtabelle PKW innerorts 2026
Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten verschaerfte Bussgelder – im Vergleich zu außerorts liegen die Bussgelder etwa 15–30 % höher. Hier die komplette Tabelle nach Bundes-Bussgeldkatalog (BKatV):

| Überschreitung | Bussgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | – | – |
| 11 – 15 km/h | 50 € | – | – |
| 16 – 20 km/h | 70 € | – | – |
| 21 – 25 km/h | 115 € | 1 | – |
| 26 – 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat) * |
| 31 – 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41 – 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51 – 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61 – 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
* Fahrverbot nur bei Wiederholungstätern (siehe § Wiederholungstäter-Regelung)
Bussgeldtabelle PKW außerorts 2026
Außerhalb geschlossener Ortschaften sind die Bussgelder geringer – aber Fahrverbote drohen erst später:
| Überschreitung | Bussgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – |
| 11 – 15 km/h | 40 € | – | – |
| 16 – 20 km/h | 60 € | – | – |
| 21 – 25 km/h | 100 € | 1 | – |
| 26 – 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat) * |
| 31 – 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat) * |
| 41 – 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51 – 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61 – 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
* Fahrverbot nur bei Wiederholungstätern (siehe Wiederholungstäter-Regelung)
Toleranzabzug bei der Messung
Damit Messungenauigkeiten berücksichtigt werden, ziehen die Behörden automatisch eine Toleranz von der gemessenen Geschwindigkeit ab. Die Werte legt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) fest:
- Stationäre Blitzer: 3 km/h Abzug unter 100 km/h, 3 % der Geschwindigkeit ab 100 km/h.
- Mobile Lasermessung (Polizei): in der Regel ebenfalls 3 km/h / 3 %.
- Videoaufzeichnung aus dem Fahrzeug: 4–5 km/h / 4–5 %.
- Bei besonders ungenauen Verfahren: bis zu 7 % Abzug.
💡 Beispiel: Wird auf der Autobahn 138 km/h gemessen, werden 3 % (= ca. 4 km/h) abgezogen – die vorwerfbare Geschwindigkeit ist 134 km/h. Bei einem Limit von 100 km/h sind das also 34 km/h über dem Limit (1 Punkt, 200 €, mögliches Fahrverbot bei Wiederholung).
Punkte in Flensburg
Punkte im Fahreignungsregister (FAER, umgangssprachlich „Flensburg“) gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h:
- 1 Punkt: 21–40 km/h zu schnell (außerorts: bis 40 km/h)
- 2 Punkte: ab 41 km/h zu schnell (innerorts: ab 31 km/h)
Punkte-Folgen im Fahreignungs-Bewertungssystem:
- 1–3 Punkte: keine Maßnahme
- 4–5 Punkte: Ermahnung der Fahrerlaubnisbehörde
- 6–7 Punkte: Verwarnung + Hinweis auf freiwilliges Fahreignungsseminar
- 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis – Wiedererteilung erst nach 6 Monaten und ggf. MPU
Wann droht ein Fahrverbot bei zu schnellem Fahren?
Ein Regel-Fahrverbot nach § 25 Abs. 1 StVG wird verhängt bei:
- Innerorts: ab 31 km/h zu schnell – 1–3 Monate Fahrverbot
- Außerorts: ab 41 km/h zu schnell – 1–3 Monate Fahrverbot
- Wiederholungstäter: bereits ab 26 km/h zu schnell, wenn innerhalb 12 Monaten zum zweiten Mal
Fahrverbot abwenden – ist das möglich?
Ja, in vielen Fällen. Klassische Angriffspunkte:
- Messfehler: Prüfung der Messunterlagen auf Bauartzulassung, Eichschein, korrekte Aufstellung, Witterungseinflüsse.
- Identifikation: Ist auf dem Blitzerfoto wirklich der eingetragene Halter zu sehen?
- Beruflicher Ausnahmefall: Verlust des Arbeitsplatzes als unzumutbare Härte – Umwandlung in erhöhtes Bussgeld nach § 4 Abs. 4 BKatV.
- Augenblicksversagen: Bei plötzlicher Geschwindigkeitsbegrenzung ohne hinreichende Vorankündigung.
Wiederholungstäter-Regelung im Detail
Auch unterhalb der üblichen Fahrverbot-Schwellen droht ein einmonatiges Fahrverbot, wenn:
- der Fahrer innerhalb von 12 Monaten zwei Mal mit über 25 km/h zu schnell auffällt,
- der erste Verstoß rechtskräftig ist (Bussgeldbescheid nicht angefochten oder Verfahren abgeschlossen).
⚠ Wichtig: Diese 12-Monatsfrist beginnt mit der Rechtskraft des ersten Bescheids, nicht mit dem Tattag. Ein klug geplanter Einspruch kann hier viel retten.
Probezeit-Fahrer: Schon ab 21 km/h ein A-Verstoss
Fahranfänger in der 2-jährigen Probezeit trifft jede Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h als A-Verstoß – mit erheblichen Folgen:
- Erste Auffälligkeit: Probezeit-Verlängerung um 2 Jahre (insgesamt 4 Jahre) + Pflicht zum Aufbauseminar (Kosten: ca. 350–500 €).
- Zweite Auffälligkeit: schriftliche Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung.
- Dritte Auffälligkeit: Entzug der Fahrerlaubnis.
💡 Praxistipp: Wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden, ist die anwaltliche Vertretung besonders wichtig. Wir prüfen die Messung kritisch, denn schon kleine Reduzierungen (z. B. von 22 auf 19 km/h Überschreitung) können das Aufbauseminar komplett verhindern.
LKW und Anhängergespann – verschaerfte Bussgelder
Für LKW über 3,5 t und für PKW mit Anhänger gelten deutlich höhere Bussgelder – teilweise mehr als doppelt so hoch wie für normale PKW:
LKW über 3,5 t / PKW mit Anhänger – Innerorts:
| Überschreitung | Bussgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 40 € | – | – |
| 11 – 15 km/h | 60 € | – | – |
| 16 – 20 km/h | 160 € | 1 | – |
| 21 – 25 km/h | 175 € | 1 | – |
| 26 – 30 km/h | 235 € | 2 | 1 Monat |
| 31 – 40 km/h | 340 € | 2 | 1 Monat |
| 41 – 50 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 51 – 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 60 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Für Gefahrgut-Transporte kommen Aufschläge bis 950 € (innerorts) bzw. 900 € (außerorts) hinzu.
Messverfahren: Wo lauern Fehler?
Nicht jede Messung ist rechtssicher. Die wichtigsten Verfahren in Deutschland:
Stationäre Blitzer
Fest installierte Säulen, meist mit Radar- oder Lasertechnik. Gemessen wird beim Vorbeifahren am Sensor. Schwachstellen: falsche Aufstellung, fehlerhafte Eichung, Verschmutzung der Kamera, Verschattung im Bild.
Mobile Laser-Messung
Polizei mit Laserpistolen (Riegl, Vitronic, Leivtec etc.). Hier sind Bedienfehler besonders häufig: falscher Anvisierwinkel, kurze Messstrecke, fehlende Schulung des Polizisten. Bei mehreren Leivtec-Geräten wurde 2021 die Bauartzulassung sogar widerrufen.
Video-Brillenmessung / Provida
Polizei fährt hinter Verdaechtigem her und misst über Tachoabgleich oder Videosystem. Toleranz hoch (bis 7 %), Messstrecke muss korrekt definiert sein.
Section Control (Streckenmessung)
In Deutschland erst seit 2019 zugelassen, derzeit nur an wenigen Stellen (z. B. Niedersachsen B6). Misst die Durchschnittsgeschwindigkeit über längere Strecken.
Abstandsmessung
Brückenkameras messen Abstand zum Vordermann. Bei Geschwindigkeitsverstössen wird oft parallel auch das Tempo gemessen.
⚠ Wichtig: Lassen Sie die Messung immer von einem Verkehrsanwalt prüfen. Statistisch sind 30–40 % der Messungen angreifbar – insbesondere wegen formaler Fehler.
Anhörungsbogen erhalten – was tun?
Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten Sie typischerweise einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen. Hier die 6 wichtigsten Schritte:

- Nicht ausfüllen. Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.
- Nur Personalien angeben, wenn explizit gefragt (Name, Anschrift, Geburtsdatum).
- Niemals den Fahrer benennen, wenn Sie nicht 100 % sicher sind – das kann sich als Aussage gegen sich selbst werten lassen.
- Akteneinsicht durch Anwalt beantragen lassen. Erst dann ist klar, ob die Messung sauber ist.
- Frist (meist 1 Woche) notieren, aber niemand muss am letzten Tag antworten.
- Bei drohendem Fahrverbot: sofort Anwalt einschalten – vor dem Bussgeldbescheid.
Einspruch gegen den Bussgeldbescheid
Nach Erhalt des Bussgeldbescheids haben Sie 2 Wochen Zeit für einen Einspruch (§ 67 OWiG). Diese Frist ist absolut – eine Verlängerung gibt es nicht.
Wann lohnt sich der Einspruch?
- Wenn ein Fahrverbot droht.
- Wenn ein Punkt oder mehr in Flensburg dazukommt und Sie nah an einer Punkte-Stufe stehen.
- Wenn die Messung zweifelhaft ist (Witterung, Sicht, Aufstellung).
- Wenn Sie nicht der Fahrer waren oder die Identifizierung schwierig ist.
- Wenn ein Probezeit-Verstoß droht.
Was kostet der Einspruch?
Die Anwaltskosten betragen typischerweise 600–1.500 €. Bei einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind diese Kosten in der Regel komplett gedeckt – auch bei Niederlage.
Wann lohnt sich ein Anwalt bei Geschwindigkeitsüberschreitung?
Faustregel: Ab einem drohenden Fahrverbot oder Punkt-Eintrag sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Die Kosten amortisieren sich oft schon allein durch die Umwandlung des Fahrverbots in ein erhöhtes Bussgeld.
Was kann ein Anwalt erreichen?
- Prüfung der Messung auf Fehler (30–40 % der Fälle angreifbar)
- Aktenträchtige Akteneinsicht über das Wissenschaftliche Messdaten-Sachverständigenbüro
- Umwandlung Fahrverbot in Bussgelderhöhung (§ 4 Abs. 4 BKatV)
- Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit (§ 47 OWiG)
- Reduktion des Bussgeldbetrags durch Hinweis auf wirtschaftliche Verhältnisse
- Verteidigung in der Hauptverhandlung beim Amtsgericht
Akute Hilfe nötig? Wir sind bundesweit erreichbar – per WhatsApp oder telefonisch unter 0211 / 280 646 0. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden.
Häufige Fragen zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Ab wieviel km/h zu schnell gibt es einen Punkt in Flensburg?
Ab 21 km/h über dem Tempolimit – sowohl innerorts als auch außerorts.
Ab wieviel km/h zu schnell gibt es ein Fahrverbot?
Bei Ersttätern: innerorts ab 31 km/h zu schnell, außerorts ab 41 km/h. Wiederholungstäter bereits ab 26 km/h (zweimal innerhalb 12 Monaten).
Wieviel Toleranz wird abgezogen?
Bei stationären Blitzern: 3 km/h unter 100 km/h, 3 % ab 100 km/h. Bei Videoaufzeichnungen aus dem Fahrzeug bis zu 7 %.
Was kostet 20 km/h zu schnell innerorts?
70 € Bussgeld, keine Punkte, kein Fahrverbot. Außerorts sind es 60 €.
Was kostet 30 km/h zu schnell innerorts?
180 € Bussgeld + 1 Punkt. Fahrverbot nur für Wiederholungstäter (zweite Tat innerhalb 12 Monaten).
Was kostet 50 km/h zu schnell?
Innerorts: 400 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Außerorts: 320 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
Was passiert in der Probezeit nach Blitzer?
Bei mehr als 20 km/h zu schnell: A-Verstoss mit Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar. Bis 20 km/h: keine Probezeit-Folgen.
Bis wann muss ich auf den Anhörungsbogen antworten?
Meist innerhalb von 1 Woche, manchmal 14 Tage. Die Frist ist aber nicht zwingend – die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate ab Tatzeitpunkt.
Kann ich nach einem Blitzer eine MPU bekommen?
Nicht direkt durch eine einzelne Geschwindigkeitsmessung. Eine MPU droht erst bei 8 Punkten in Flensburg oder bei Verkehrsstraftaten (z. B. Promille über 1,6).
Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?
Die Verfolgungsverjährung als Ordnungswidrigkeit beträgt 6 Monate ab dem Tattag – vorausgesetzt, in dieser Zeit erfolgt keine Unterbrechung durch Anhörungsbogen oder Vernehmung.
Reicht der Blitzer-Aufnahme allein als Beweis?
Nein. Behörden müssen die Identifikation des Fahrers nachweisen. Wenn das Foto unscharf ist oder eine andere Person darauf zu sehen ist, kann das Verfahren eingestellt werden.
Bekomme ich bei zu schnellem Fahren einen Führungszeugnis-Eintrag?
Nein. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind Ordnungswidrigkeiten und werden ausschließlich im Fahreignungsregister (Flensburg) gespeichert, nicht im polizeilichen Führungszeugnis.

Henrik Momberger
Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte
Schwerpunkte: Verkehrsstrafrecht, Bussgeldsachen (Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht), Punkte in Flensburg, Probezeit-Verstösse. Bundesweit tätig, Kanzlei in Düsseldorf.
📞 0211 / 280 646 0 • ✉
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