Bußgeldbescheid erhalten? Wir helfen — bundesweit, in 24 Stunden.
Bußgeld, Fahrverbot, Punkte in Flensburg, drohende MPU — wir verteidigen Ihre Rechte vor Behörden und Gerichten. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Bußgeldverfahren: Anwalt, Einspruch, Fristen — Kanzlei Momberger, Düsseldorf
Aktualisiert am 02.06.2026 • Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht • Lesezeit: 6 Minuten
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden. Drohen Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder hohe Bußgelder, ist anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen. Die Kanzlei Momberger Rechtsanwälte verteidigt seit über 25 Jahren bundesweit im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Was ist ein Bußgeldverfahren?
Ein Bußgeldverfahren – auch Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) – wird gegen Sie eingeleitet, wenn Ihnen ein Verstoß zur Last gelegt wird, der nicht die Schwere einer Straftat erreicht, aber dennoch geahndet wird. Typische Beispiele sind Verkehrsverstöße (Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Handy am Steuer), Lärmbelästigungen oder geringfügige Verstöße gegen das Gewerberecht.
I. Das behördliche Vorverfahren
Wie beginnt das Bußgeldverfahren?
Das Verfahren beginnt, sobald eine Behörde (Polizei, Ordnungsamt oder eine spezialisierte Bundesbehörde) Kenntnis von einem möglichen Verstoß erlangt. Sie erhalten einen Anhörungsbogen, der Ihnen Gelegenheit gibt, sich zu äußern, bevor die Behörde über das weitere Vorgehen entscheidet.
Sollte ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Wenn Sie einen Anwalt beauftragen wollen oder bereits beauftragt haben, sollten Sie nicht selbst Stellung beziehen. Eigene Angaben können die spätere Verteidigung erheblich einschränken. Sie haben als Betroffener jederzeit das Recht zu schweigen. Pflichtangaben sind in der Regel nur Ihre Personalien.
Was steht im Bußgeldbescheid?
Nach dem Anhörungsbogen erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid. Dieser enthält:
- die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit (Tatzeit, Tatort, Tatvorwurf)
- die Beweismittel (z.B. Messprotokoll, Lichtbild)
- die Höhe des Bußgeldes
- etwaige Nebenfolgen: Fahrverbot, Punkte im Fahreignungsregister, Auslagen
Wichtig: Bewahren Sie den gelben Briefumschlag auf. Die Postzustellungsurkunde dokumentiert das Zustelldatum – maßgeblich für die Einspruchsfrist.
Welche Frist gilt für den Einspruch?
Sie haben zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids Zeit, um Einspruch einzulegen. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar.
Wie wird der Einspruch eingelegt?
Der Einspruch ist schriftlich bei der Bußgeldstelle einzulegen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich. Ein begründeter Einspruch ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sich der Einspruch z.B. nur gegen ein drohendes Fahrverbot richten soll – dies kann bereits bei der Behörde beantragt werden. Der alleinige Wegfall von Punkten im Fahreignungsregister kann hingegen nicht beantragt werden.
Was tun bei drohendem Fahrverbot?
Sind Sie beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen, sollte dies frühzeitig mit Ihrem Anwalt besprochen werden. Eine Umwandlung des Fahrverbots in eine erhöhte Geldbuße ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Stichwort: besondere Härte).
Welche Rolle spielt der Rechtsanwalt?
Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann:
- die amtliche Ermittlungsakte bei der Behörde anfordern und auswerten
- die Messung und das Verfahren auf Fehler prüfen (Messgerät, Eichung, Schulung des Messpersonals)
- entlastende Beweise sammeln
- auf eine Reduzierung des Bußgeldes oder den Wegfall des Fahrverbots hinwirken
Der Erhalt der Akte kann mehrere Wochen dauern; auf die Auslastung der Behörden hat der Anwalt keinen Einfluss.
II. Das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht
Wann landet die Akte beim Gericht?
Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, gibt sie die Akte an das zuständige Amtsgericht ab. Häufig erfolgt dies ohne weitere Ankündigung. Das Gericht setzt einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Sie sind zu diesem Termin persönlich geladen. Eine Entbindung vom persönlichen Erscheinen ist fallabhängig möglich.
Wie läuft die Hauptverhandlung ab?
In der öffentlichen Verhandlung klärt der Richter den Sachverhalt umfassend auf. Es können Beweismittel herangezogen, Zeugen vernommen und ggf. Sachverständige (z.B. bei strittigen Messungen) gehört werden. Sie bzw. Ihr Verteidiger haben das Recht, Fragen zu stellen, Beweise einzubringen und Argumente vorzutragen.
Welche Urteile sind möglich?
Der Richter kann den Bußgeldbescheid aufheben, ändern oder bestätigen. Dabei darf das Gericht das Bußgeld auch erhöhen oder das Verfahren unter Umständen einstellen.
Welche Rechtsmittel gibt es gegen das Urteil?
Innerhalb von einer Woche nach Urteilsverkündung können Sie:
- Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde stellen, wenn die Geldbuße unter 250,00 EUR liegt und kein Fahrverbot verhängt wurde,
- in allen anderen Fällen direkt Rechtsbeschwerde einlegen.
Die Einlegung eines Rechtsmittels ist ein neuer Verfahrensabschnitt – für Mandat und Rechtsschutzversicherung ist eine erneute Klärung erforderlich.
Häufige Fragen zum Bußgeldverfahren
Wie lange dauert ein Bußgeldverfahren?
Vom Anhörungsbogen bis zum rechtskräftigen Abschluss kann das Verfahren mehrere Monate bis über ein Jahr dauern – insbesondere wenn das Amtsgericht angerufen wird. Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Auslastung der Behörden und Gerichte ab.
Was kostet ein Bußgeldverfahren?
Neben dem Bußgeld selbst können Verwaltungsgebühren, Auslagen, ggf. Sachverständigenkosten und Anwaltsgebühren anfallen. Verfügen Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten der anwaltlichen Vertretung – die Deckung sollte vor Auftragserteilung geklärt werden.
Bekomme ich Punkte in Flensburg?
Punkte im Fahreignungsregister werden im Bußgeldbescheid ausgewiesen. Ob und wie viele Punkte eingetragen werden, hängt von der konkreten Tat und dem Bußgeldkatalog ab. Über den Punktestand entscheidet das Kraftfahrt-Bundesamt nach Rechtskraft.
Kann der Bußgeldbescheid wegen Verjährung aufgehoben werden?
Ordnungswidrigkeiten verjähren grundsätzlich nach drei Monaten, im Verkehrsbereich nach drei Monaten ab Tat, danach sechs Monate. Bestimmte Maßnahmen (z.B. Anhörung) unterbrechen die Verjährung. Die Prüfung der Verjährung gehört zu den ersten anwaltlichen Schritten.
Muss ich zur Hauptverhandlung persönlich erscheinen?
Grundsätzlich ja. Eine Entbindung vom persönlichen Erscheinen kann jedoch beantragt werden. Ob das Gericht diesem Antrag folgt, ist Einzelfallentscheidung und sollte mit dem Anwalt besprochen werden.
Anwaltliche Beratung zum Bußgeldverfahren in Düsseldorf
Wir sind in Düsseldorf als Fachanwälte für Verkehrsrecht tätig und vertreten Mandanten bundesweit im Bußgeldverfahren – von der Anforderung der Ermittlungsakte bis zur Rechtsbeschwerde. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung sichert Ihre Rechte und kann Bußgeld, Fahrverbot und Punkte verhindern oder reduzieren.
Bußgeldbescheid erhalten? Frist läuft.

Henrik Momberger - Fachanwalt für Verkehrsrecht
Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht. Acht Fachanwälte im Team. ADAC-Vertragsanwalt.
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