Welche Behörde und welches Gericht in Düsseldorf zuständig sind, wie lange ein Bußgeldverfahren dauert und wie ein Mandat bei uns abläuft. Kanzlei am Höherweg 101, seit 1996 auf Verkehrsrecht spezialisiert.

Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf gesucht?

Kanzlei am Höherweg 101 in Düsseldorf, im ADAC-Gebäude über dem Straßenverkehrsamt, seit 1996 auf Verkehrsrecht spezialisiert, ADAC-Vertragsanwaltskanzlei. Kostenlose Ersteinschätzung – Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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Anwalt Verkehrsrecht Düsseldorf: Kanzlei, Behörden, Gerichte, Ablauf

📅 Aktualisiert 10.08.2026 • ✏ Henrik Momberger, Rechtsanwalt • ⏱ Lesezeit: 8 Minuten

📌 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Unsere Kanzlei liegt am Höherweg 101 in Düsseldorf – im ADAC-Gebäude auf der Automeile, 3. Etage über dem Straßenverkehrsamt.
  • Zuständig für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet ist die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Düsseldorf, im gerichtlichen Verfahren das Amtsgericht Düsseldorf (§ 68 Abs. 1 OWiG).
  • Der Anwalt muss nicht aus Düsseldorf kommen – das Gericht schon. Maßgeblich ist der Sitz der Bußgeldstelle (§ 68 Abs. 1 OWiG) beziehungsweise der Tatort (§ 7 StPO), nie Ihr Wohnort.
  • Die Einspruchsfrist von zwei Wochen (§ 67 Abs. 1 OWiG) läuft ab Zustellung – bewahren Sie den Briefumschlag auf.
  • Von der Erscheinenspflicht im Termin können wir Sie nach § 73 Abs. 2 OWiG entbinden lassen – wichtig für auswärtige Mandanten.
  • Ersteinschätzung kostenfrei, Kontakt auch per WhatsApp.

Warum ein Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf

Die Frage nach einem Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf stellt sich fast immer unter Zeitdruck: Der Bußgeldbescheid liegt im Briefkasten, die Einspruchsfrist läuft, oder die Polizei hat nach einem Unfall eine Vorladung geschickt. Wichtig zu wissen: Anwälte sind nicht örtlich gebunden. Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt darf Sie bundesweit vertreten. Örtlich gebunden ist nur das Verfahren – im Bußgeldverfahren an den Sitz der zuständigen Verwaltungsbehörde (§ 68 Abs. 1 OWiG), im Strafverfahren an den Tatort (§ 7 StPO).

Ein Anwalt vor Ort hat trotzdem messbare Vorteile: Er kennt die Praxis der zuständigen Bußgeldstelle, die Handhabung der Abteilungen am Amtsgericht, die im Bezirk tätigen Sachverständigen und die eingesetzten Messgeräte. Das ist kein weiches Argument – ob eine Bußgeldstelle Messreihen freiwillig herausgibt oder erst nach Antrag, ob ein Gericht die Entbindung von der Erscheinenspflicht großzügig handhabt, entscheidet über Aufwand und Ergebnis.

Wer in Düsseldorf zuständig ist

Verfahren Zuständige Stelle Rechtsgrundlage
Verwarnung / Bußgeld im StadtgebietBußgeldstelle der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ordnungsamt)§ 35 OWiG i. V. m. Landesrecht
Verstöße auf Autobahnen im BezirkPolizeipräsidium bzw. zuständige Kreisbehörde§ 36 OWiG
Gerichtliches Bußgeldverfahren nach EinspruchAmtsgericht Düsseldorf§ 68 Abs. 1 OWiG
VerkehrsstrafsachenStaatsanwaltschaft Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf§ 7 StPO, §§ 24 ff. GVG
RechtsbeschwerdeOberlandesgericht Düsseldorf§ 79 Abs. 3 OWiG i. V. m. § 121 GVG
Fahrerlaubnisentziehung, MPU-AnordnungStraßenverkehrsamt Düsseldorf; gerichtlich VG Düsseldorf§§ 3, 4 StVG, FeV, VwGO
Unfallschaden, SchmerzensgeldAmts- oder Landgericht Düsseldorf (streitwertabhängig)§§ 23, 71 GVG, § 32 ZPO

Die Zuständigkeit im Einzelfall kann abweichen, etwa bei Wohnsitzverlegung oder Abgabe des Verfahrens. Wir klären das mit der Akteneinsicht.

Was wir in Düsseldorf typischerweise auf dem Tisch haben

Düsseldorf ist ein dichter Verkehrsraum mit hohem Kontrolldruck. In unserer Mandatspraxis wiederholen sich einige Konstellationen:

  • Geschwindigkeitsmessungen auf den Ausfallstraßen und den umgebenden Autobahnen A3, A44, A46, A52, A57 – häufig stationäre Anlagen und Messfahrzeuge.
  • Rotlichtverstöße an Kreuzungen der Innenstadtachsen – hier entscheidet die Frage nach dem qualifizierten Verstoß (über eine Sekunde) über Fahrverbot oder nicht.
  • Alkohol- und Drogenkontrollen rund um Altstadt und Medienhafen, oft mit anschließendem Verfahren nach § 316 StGB oder § 24a StVG.
  • Abstandsmessungen auf den Autobahnabschnitten mit Brückenmessanlagen.
  • Unfälle im Berufsverkehr, bei denen die gegnerische Versicherung Positionen kürzt – Verbringungskosten, Nutzungsausfall, Wertminderung.
  • Handyverstöße aus Sichtkontrollen und Kameraüberwachung, bei denen die Beweislage regelmäßig dünner ist als der Bescheid suggeriert.

⚠ Der häufigste vermeidbare Fehler

Betroffene füllen den Anhörungsbogen aus und bestätigen darin die Fahrereigenschaft – oft, um „kooperativ“ zu wirken. Damit ist der schwierigste Beweispunkt der Behörde erledigt. Zu Ihrer Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum) müssen Sie Angaben machen (§ 111 OWiG); zur Sache nicht (§ 55 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 136 Abs. 1 StPO). Mehr dazu: Anhörungsbogen – ausfüllen oder nicht?

Ablauf eines Mandats bei uns

  1. Kontakt und Ersteinschätzung (kostenfrei). Sie senden uns den Bescheid oder das Schreiben – per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., per WhatsApp oder über das Anfrageformular. Wir sagen Ihnen, ob und mit welchem realistischen Ziel sich ein Vorgehen lohnt.
  2. Deckungsanfrage. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holen wir die Deckungszusage ein, bevor Kosten entstehen.
  3. Einspruch und Akteneinsicht. Wir legen fristwahrend Einspruch ein und beantragen Akteneinsicht nach § 147 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG – einschließlich Messreihe, Statistikdatei, Eichschein und Schulungsnachweis.
  4. Auswertung. Erst mit der Akte lässt sich beurteilen, ob technische Einwendungen tragen, ob ein Antrag auf Absehen vom Fahrverbot (§ 25 Abs. 1 StVG, § 4 Abs. 4 BKatV) aussichtsreich ist oder ob eine Einstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG in Betracht kommt.
  5. Entscheidung mit Ihnen. Wir legen Ihnen die Optionen mit Kosten- und Erfolgsaussicht vor. Der Rückzug über die Einspruchsrücknahme bleibt bis zuletzt möglich.
  6. Vertretung im Termin. Wo möglich beantragen wir Ihre Entbindung nach § 73 Abs. 2 OWiG, sodass Sie nicht erscheinen müssen.

Anfahrt und Erreichbarkeit

Momberger Rechtsanwälte
Höherweg 101, 40233 Düsseldorf
ADAC-Gebäude auf der Automeile, 3. Etage über dem Straßenverkehrsamt
Telefon: 0211 / 280 646 0
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Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 9–12 und 14–16.30 Uhr · Mi und Fr 9–12.30 Uhr · weitere Termine nach Absprache

  • Im selben Gebäude: Straßenverkehrsamt und Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf (wir sind in der 3. Etage)
  • Barrierefrei zugänglich; Parkhaus direkt neben dem Gebäude
  • ÖPNV und Anfahrt mit dem Auto: siehe unsere Anfahrtsbeschreibung

Ausführliche Wegbeschreibung: Anfahrt zur Kanzlei.

Mandanten aus der Region – und darüber hinaus

Neben Düsseldorf betreuen wir regelmäßig Mandate aus Neuss, Krefeld, Mönchengladbach, Duisburg, Essen, Mülheim, Oberhausen, Ratingen, Hilden, Erkrath, Mettmann, Velbert, Wuppertal, Solingen, Remscheid, Leverkusen und Köln – sowie bundesweit, insbesondere für Berufskraftfahrer und ADAC-Mitglieder. Da verkehrsrechtliche Verfahren größtenteils schriftlich geführt werden, spielt die Entfernung für den Mandatsverlauf kaum eine Rolle.

Weiterführende Informationen

Häufige Fragen – Anwalt Verkehrsrecht Düsseldorf

Welcher Anwalt für Verkehrsrecht ist in Düsseldorf zuständig?

Es gibt keine örtliche Zuständigkeit für Anwälte – jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt darf Sie vor jedem deutschen Gericht vertreten. Örtlich gebunden ist nur das Gericht: Zuständig ist nach § 68 Abs. 1 OWiG das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat – bei einem Verkehrsverstoß in Düsseldorf also regelmäßig das Amtsgericht Düsseldorf. Sinnvoll ist ein Düsseldorfer Anwalt deshalb vor allem, weil er die örtlichen Behörden, Richter und Sachverständigen kennt.

Wo befindet sich Ihre Kanzlei in Düsseldorf?

Am Höherweg 101, 40233 Düsseldorf – im ADAC-Gebäude auf der Düsseldorfer Automeile, 3. Etage, direkt über dem Straßenverkehrsamt und der Fahrerlaubnisbehörde. Für verkehrsrechtliche Mandate ein praktischer Standort. Der Zugang ist barrierefrei, neben dem Gebäude befindet sich ein Parkhaus. Die genaue Wegbeschreibung mit ÖPNV- und Parkhinweisen finden Sie unter Anfahrt.

Wie lange dauert ein Bußgeldverfahren in Düsseldorf?

Vom Verstoß bis zum Bußgeldbescheid vergehen typischerweise zwei bis acht Wochen. Nach einem Einspruch folgt das Zwischenverfahren bei der Verwaltungsbehörde, danach die Abgabe an die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht. Bis zu einem Hauptverhandlungstermin vergehen erfahrungsgemäß weitere drei bis neun Monate. Zu beachten ist die Verfolgungsverjährung nach § 26 Abs. 3 StVG, die seit dem 1. Juli 2026 einheitlich sechs Monate beträgt.

Muss ich persönlich zum Gerichtstermin erscheinen?

Grundsätzlich ja – wer unentschuldigt fehlt, riskiert die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG. Das Gericht kann den Betroffenen aber nach § 73 Abs. 2 OWiG von der Erscheinenspflicht entbinden, wenn er sich zur Sache geäußert oder erklärt hat, dass er in der Hauptverhandlung nicht aussagen werde, und seine Anwesenheit zur Aufklärung nicht erforderlich ist. Diesen Antrag stellen wir regelmäßig – besonders für auswärtige Mandanten.

Kann ich Sie beauftragen, wenn ich nicht in Düsseldorf wohne?

Ja. Ein erheblicher Teil unserer Mandate kommt von außerhalb – aus dem Ruhrgebiet, dem Niederrhein, dem Köln-Bonner Raum und bundesweit. Verkehrsrechtliche Mandate laufen weitgehend schriftlich ab; für Termine reisen wir an. Umgekehrt gilt: Wenn Sie in Hamburg wohnen und in Düsseldorf geblitzt wurden, ist das Düsseldorfer Gericht zuständig, nicht das Hamburger.

Was kostet der erste Kontakt?

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Senden Sie uns den Bescheid, den Anhörungsbogen oder das Unfallgutachten – per E-Mail, WhatsApp oder über unser Anfrageformular. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung, ob und mit welchem Ziel sich ein Vorgehen lohnt. Erst danach entscheiden Sie über die Mandatierung.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Bei bestehender Verkehrs-Rechtsschutzversicherung in aller Regel ja – im Bußgeld- und Strafverfahren (bei Vorsatzvorwurf allerdings erst nach rechtskräftiger Feststellung, dass kein Vorsatz vorlag) und im Verkehrszivilrecht. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein, bevor Kosten entstehen. Nach einem unverschuldeten Unfall brauchen Sie gar keine Rechtsschutzversicherung: Dann trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten als Teil des Schadens (§ 249 BGB).

Welche Rechtsgebiete deckt die Kanzlei neben Verkehrsrecht ab?

Neben Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht bearbeiten wir allgemeines Strafrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht sowie Kapitalanlagenrecht. Eine Übersicht finden Sie unter Schwerpunkte.

Henrik Momberger, Rechtsanwalt in Düsseldorf

Henrik Momberger

Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte Düsseldorf

Schwerpunkte: Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Unfallschadenregulierung. Seit 1996 in Düsseldorf tätig, ADAC-Vertragsanwalt, bundesweit vor Gericht. Kanzlei am Höherweg 101.

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Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Aktualisierung wieder und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsprechung und Gesetzeslage können sich ändern. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird nur für Anwältinnen und Anwälte verwendet, die den entsprechenden Titel nach der Fachanwaltsordnung führen.