- PoliScan Speed misst nach dem LIDAR-Prinzip (Laserpuls-Laufzeitmessung) über einen rotierenden Spiegel.
- Standardisiert heißt nicht unangreifbar: Zuordnungsfehler beim Auswerterahmen (Trapezschablone) oder unzulässige Datenbeschränkungen machen die Messung angreifbar.
- Typische Fehlerquellen: fehlerhafte Positionierung des Auswerterahmens, Absacken des Messgeräts im Stativbetrieb, Hindernisse im Scanbereich und ungeeignete Aufstellhöhen.
- Rechtlich relevant ist die vollständige Überprüfbarkeit: Die Verweigerung der Herausgabe von Token-Datei und Passwort stellt eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung dar.
- Die Akteneinsicht muss Messprotokoll, Original-Falldatei (inkl. Token/Passwort), XML-Messdaten, Eichunterlagen und Schulungsnachweise des Mess- und Auswertepersonals umfassen.
Wie funktioniert PoliScan Speed technisch?
Die Messgeräte der PoliScan-Speed-Reihe arbeiten auf Basis einer hochpräzisen Laserpuls-Laufzeitmessung (LIDAR = Light Detection and Ranging).
Sensorik und Messbasis
- Laserimpulse und rotierender Spiegel: Das Gerät sendet über einen rotierenden Spiegel kontinuierlich kurze Infrarot-Laserimpulse unter einem definierten Winkel aus.
- Reflexion und Detektion: Diese Impulse treffen auf das Fahrzeug, werden reflektiert und gelangen zum Messkopf zurück, wo sie detektiert und ausgewertet werden.
- Mehrzielfähigkeit: Das System kann mehrere Fahrzeuge auf mehreren Fahrstreifen gleichzeitig erfassen und automatisch zwischen Pkw und Lkw unterscheiden.
Der Messablauf
Während das Fahrzeug den Erfassungsbereich durchfährt, wird eine Vielzahl von Einzelmessungen durchgeführt. Aus der zeitlichen Veränderung der Entfernung des Fahrzeugs zum Messgerät berechnet der interne Messrechner die gefahrene Geschwindigkeit. Die Zuordnung des Geschwindigkeitswerts zu einem konkreten Fahrzeug erfolgt bei der späteren Auswertung durch den Messbeamten mithilfe einer digitalen Auswerteschablone (Trapezschablone) im Messfoto.
Technische Leistungsdaten
- Arbeitsbereich: Der relevante Mess- und Erfassungsbereich erstreckt sich über ca. 20 bis 50 Meter parallel zur Fahrtrichtung vor dem Messgerät.
- Betriebsarten: vollautomatisch (mobil auf einem Stativ, aus einem stehenden Messfahrzeug heraus) oder als stationäre Messeinrichtung (eingebaut in ein ortsfestes Gehäuse).
- Witterungseinflüsse: Extreme Witterung kann die Messreichweite und die Qualität der Fotodokumentation erheblich beeinträchtigen.
Welche Fehlerquellen machen die PoliScan-Speed-Messung angreifbar?
Trotz Einstufung als standardisiertes Messverfahren ist die Messung nur verwertbar, wenn die Gebrauchsanweisung des Herstellers strikt eingehalten wurde. In der Praxis bieten vier Punkte die größten Angriffsflächen:
1. Der Auswerterahmen (Trapezschablone)
- Vorgeschriebene Position: Die Unterseite des Rahmens muss sich zwingend unterhalb der Radaufstandspunkte befinden (die Vorderreifen müssen oberhalb des unteren Rahmenteils liegen).
- Mehrfachbelegung: Befindet sich ein weiteres Fahrzeug (auch nur teilweise) innerhalb des Auswerterahmens, darf die Messung nach den verbindlichen Auswertevorgaben nicht verwertet werden – sonst droht ein erheblicher Zuordnungsfehler.
2. Stativbetrieb und Absacken des Messgeräts
- Das Problem des Absackens: Gibt der Untergrund (z. B. weicher Boden, Gras oder schmelzender Asphalt) während der Messreihe auch nur minimal nach, führt dies zur Unverwertbarkeit der gesamten nachfolgenden Messungen.
- Nachweis: Ein Absacken lässt sich nur durch einen Sachverständigen verifizieren, indem das erste und das letzte Bild der Messreihe abgeglichen werden.
3. Hindernisse im Messbereich (XML-Analyse)
- Späte erste Erkennung: Die Auswertung der XML-Datei gibt Aufschluss über den Messverlauf. Ist unter „First Measurement“ nur ein Wert von z. B. 35 Metern dokumentiert, obwohl dieser üblicherweise bei 60 bis 70 Metern liegen sollte, spricht dies für ein störendes Hindernis im Messbereich.
- Störquellen: Leitplanken, Schilder, Büsche oder andere Fahrzeuge können den Laserstrahl ablenken und zu fehlerhaften Messwertbildungen führen.
4. Unzulässige Aufstellhöhe und Schwenkwinkel
- Grenzwerte: Die Aufstellhöhe muss zwischen 0,5 m und 1,8 m liegen. Eine Abweichung verletzt die Zulassungsvorgaben.
- Winkelabweichungen: Ein Rollwinkel von über 2 Grad ist technisch problematisch. Wird der Nickwinkel während einer Messung geändert, ist dies eine Bedienhandlung, die den Start einer neuen Messreihe erfordert.
Datensicherheit: Falldatei, Token-Datei und unzulässige Verteidigungsbeschränkung
- Herausgabe von Token und Passwort: Die Messdaten werden verschlüsselt im Falldatensatz gespeichert. Verweigert die Bußgeldbehörde die Herausgabe der „Token-Datei“ und des „Passworts“ und verweist stattdessen auf eine kostenpflichtige Anforderung bei der Eichbehörde, liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor.
- Absoluter Revisionsgrund: Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass diese Praxis eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung darstellt und einen absoluten Rechtsbeschwerdegrund begründet.
Checkliste: Das prüfen wir bei der Akteneinsicht
- Auswerterahmen (Trapezschablone): Liegt die Unterseite unterhalb der Radaufstandspunkte? Befindet sich kein anderes Fahrzeug im Rahmen?
- XML-Datenanalyse: Zeigt „First Measurement“ eine verspätete Erfassung (unter 50 m), die auf Hindernisse/Reflexionen hindeutet?
- Token-Datei und Passwort: Wurden diese für eine unabhängige gutachterliche Prüfung vollständig und kostenfrei bereitgestellt?
- Standsicherheit im Stativbetrieb: Gibt es Hinweise auf unbefestigten Untergrund oder ein Absacken im Verlauf der Messreihe?
- Schulungsnachweise: Liegt ein gültiger Schulungsnachweis nicht nur für den Mess-, sondern auch für den Auswertebeamten vor?
Häufige Fragen zum PoliScan Speed
Ist PoliScan Speed ein standardisiertes Messverfahren?
Ja, die Geräteserie ist grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Das bedeutet jedoch nur eine Beweiserleichterung für das Gericht. Sobald die Verteidigung konkrete Abweichungen von der Gebrauchsanweisung darlegt, muss das Gericht den Messfehler von Amts wegen prüfen.
Wann ist eine PoliScan-Messung fehlerhaft?
Typische Fehlerquellen sind eine falsche Zuordnung durch eine fehlerhafte Schablone, zwei Fahrzeuge im Auswerterahmen, ein Absacken des Stativs während der Messreihe oder die Ablenkung des Lasers durch Hindernisse wie Leitplanken.
Was bringt die Auswertung der XML-Datei?
Die XML-Datei enthält detaillierte technische Parameter der Messung. Ein Sachverständiger kann genau nachvollziehen, in welcher Entfernung das Fahrzeug erstmals erfasst wurde und ob der Messverlauf stabil und fehlerfrei war.
Warum sind Schulungsnachweise so wichtig?
Die Gebrauchsanweisung schreibt vor, dass das System nur von geschultem Personal bedient und ausgewertet werden darf. Fehlt der Schulungsnachweis des Auswertebeamten in der Akte, ist die Verwertbarkeit der Messung angreifbar.
Was kann ich tun, wenn mir die Token-Datei verweigert wird?
Wird die Herausgabe der Token-Datei oder des Passworts verweigert, rügen wir dies als Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren und auf eine effektive Verteidigung. Dies kann direkt zur Einstellung des Verfahrens führen.
Wenn in Ihrem Bußgeldbescheid eine Messung mit einem PoliScan-Speed-Gerät auftaucht, lohnt sich die detaillierte Prüfung von Messprotokoll und Falldatei.
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Dennis Engels – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Schwerpunkte: Bußgeldverfahren, Geschwindigkeitsmessungen, Führerschein- und Fahrverbotsrecht. Bundesweit tätig, Kanzlei Düsseldorf.
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Hinweis zur BRAO: Dieser Beitrag dient ausschließlich der sachlichen Information über die aktuelle Rechtslage und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

