Pferd vor der Ankaufsuntersuchung

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Die Ankaufsuntersuchung soll vor dem Pferdekauf Sicherheit schaffen. Wurde ein Befund übersehen oder falsch bewertet, kann der Tierarzt haften – und der Kauf wackeln.

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Was ist die Ankaufsuntersuchung?

Bei der AKU prüft ein Tierarzt vor dem Kauf den Gesundheitszustand des Pferdes. Unterschieden wird zwischen der kleinen AKU (klinische Untersuchung) und der großen AKU (zusätzlich Röntgen, oft 18 Aufnahmen, ggf. Blut, Ultraschall). Käufer und Verkäufer legen Umfang und Kostenträger vorher fest.

Röntgenklassen I–IV — seit 2018 abgeschafft

Lange wurden Röntgenbefunde wie Schulnoten in die Klassen I–IV eingeteilt. Mit dem Röntgenleitfaden 2018 der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) ist diese Einteilung weggefallen. Der Tierarzt beschreibt heute jeden Befund einzeln und ordnet das Risiko ein, ob daraus eine spätere Lahmheit entstehen kann. Viele Verkaufsanzeigen werben dennoch weiter mit „Röntgenklasse I" – ein veralteter, oft irreführender Begriff.

Alte Klasse (bis 2017)Bedeutung
Klasse IOhne besonderen Befund / anatomische Normvariante
Klasse IIGeringe Abweichung vom Idealzustand
Klasse IIIBefund mit ca. 5–20 % Risiko späterer klinischer Probleme
Klasse IVDeutliche Abweichung vom Normalzustand

Seit 1. Januar 2018 ersetzt durch die einzelne Risikobeschreibung im Röntgenleitfaden 2018 (GPM).

Wann haftet der Tierarzt?

Übersieht der Tierarzt einen erkennbaren Befund oder bewertet er ihn fehlerhaft, kann eine Haftung wegen Schlechterfüllung des Untersuchungsvertrags bestehen. Wichtig ist die genaue Prüfung des Untersuchungsauftrags und des Protokolls: Wurde der vereinbarte Umfang eingehalten? War der Befund auf den Aufnahmen erkennbar?

2018
Röntgenklassen abgeschafft
≈ 18
Röntgenaufnahmen bei großer AKU
3 Jahre
Verjährung Tierarzthaftung (§ 195 BGB)

Häufige Fragen

Der Tierarzt hat einen Befund übersehen – kann ich Geld zurück?

Möglicherweise ja: Gegen den Tierarzt kommt Schadensersatz in Betracht, gegen den Verkäufer gegebenenfalls Gewährleistung. Wir prüfen beide Wege.

Ist Röntgenklasse I noch eine verbindliche Aussage?

Nein. Die Klassen sind seit 2018 abgeschafft. Maßgeblich ist die individuelle Befundbeschreibung. Eine Werbung mit alten Klassen sollte hinterfragt werden.

Wer zahlt die AKU?

Das ist Verhandlungssache. Üblich trägt der Käufer die Kosten, weil er die Untersuchung beauftragt – abweichende Vereinbarungen sind möglich.

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Henrik Momberger — Momberger Rechtsanwälte

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