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Pferde an der Koppel – Pensionsvertrag und Einstellvertrag

Streit mit dem Stall über Kündigung, Stallmiete oder ein zurückbehaltenes Pferd? Wir klären Ihre Rechte aus dem Einstellvertrag – für Einsteller wie für Betriebe.

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Was für ein Vertrag ist das?

Der Einstell- oder Pensionsvertrag ist ein typengemischter Vertrag: Er enthält Elemente von Miete (Box), Verwahrung (Obhut über das Pferd) und Dienstvertrag (Fütterung, Pflege). Welche Regeln gelten, hängt vom Schwerpunkt der jeweiligen Streitfrage ab. Rund 45 % aller Pferde in Deutschland stehen in Pensionsbetrieben – Streit ist häufig.

Pflichten StallbetreiberPflichten Einsteller
Artgerechte Unterbringung, Box bereitstellenVereinbartes Entgelt pünktlich zahlen
Vereinbarte Fütterung & PflegeTierhalterhaftpflicht nachweisen
Sorgfältige Obhut (Verwahrung)Hausordnung beachten
Verkehrssicherung der AnlageMitteilung von Krankheiten

Kündigung & zurückbehaltenes Pferd

Ohne klare Regelung gelten gesetzliche Kündigungsfristen je nach Vertragsschwerpunkt. Besonders konfliktträchtig: Der Betrieb behält das Pferd wegen offener Forderungen zurück. Ein solches Zurückbehaltungs- bzw. Pfandrecht kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht und darf das Tierwohl nicht gefährden. Pauschale „Wir geben das Pferd erst raus, wenn alles gezahlt ist"-Klauseln sind oft angreifbar.

≈ 45 %
der Pferde stehen in Pensionsbetrieben
≈ 600.000
Haushalte mit Pferdebesitz
typengemischt
Miete + Verwahrung + Dienst

Häufige Fragen

Darf der Stall mein Pferd bei offener Rechnung zurückhalten?

Nur ausnahmsweise und nie zulasten des Tierwohls. Häufig ist ein solches Zurückbehalten unzulässig – wir prüfen Vertrag und Lage.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Vorrangig die vertragliche Regelung; fehlt sie, gelten die gesetzlichen Fristen nach dem Vertragsschwerpunkt. Wir bestimmen die richtige Frist.

Wer haftet, wenn mein Pferd im Stall verletzt wird?

Das hängt von Ursache und Obhutspflichten ab. Bei Pflichtverletzung des Betriebs kommt Schadensersatz in Betracht.

🛟 Akute Hilfe nötig? Telefon 0211 / 280 646 0 oder WhatsApp Direkt-Chat. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden.

Henrik Momberger — Momberger Rechtsanwälte

Beratung zu Einstell- und Pensionsverträgen für Einsteller und Betriebe – bundesweit. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden.

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