Anwalt Verkehrsrecht Düsseldorf, Anwalt Arbeitsrecht Düsseldorf
Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens:
Zur Vermeidung von Nachteilen weisen wir vorsorglich darauf hin, dass der Versicherungsnehmer gem. § 86 Abs. 2 VVG verpflichtet ist, den Versicherer bei der Geltendmachung von Regressansprüchen gegen Dritte, dazu gehören auch die zuvor mandatieren Rechtsanwälte, zu unterstützen und – soweit erforderlich – mitzuwirken.
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus!
Tragen Sie das Aktenzeichen bitte exakt so ein, wie wir es Ihnen mitgeteilt haben, ohne die der Zahl folgenden Buchstaben.
richtig: 01234/12 falsch: 1234/12
Zunächst möchten wir gern von Ihnen wissen, wann Sie vom sogenannten Abgas- oder Dieselskandal erfahren haben, und auch wann Ihnen klar wurde, dass Sie möglicherweise selbst davon betroffen sind. Prüfen Sie dazu bitte gegebenenfalls auch noch einmal Ihre Unterlagen zum damaligen Verfahren.
1. Im Zusammenhang mit dem Abgas- oder Dieselskandal wurde Fahrzeugherstellerinnen vorgeworfen, die Abgasreinigung ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben, um gesetzlichen Grenzwerte für Autoabgase zu umgehen. Wann haben Sie das erste Mal von diesen Vorwürfen gehört?
2. Wann haben Sie herausgefunden, dass auch Ihr Fahrzeug von einer möglichen Manipulation betroffen sein könnte, z.B. weil Sie eine Online-Abfrage Ihrer Fahrzeugnummer beim Kraftfahrtbundesamt durchgeführt haben, oder weil Sie ein Schreiben des Kraftfahrtbundesamts oder der Fahrzeugherstellerin erhalten haben?
3. Wann haben Sie das Schreiben der Fahrzeugherstellerin oder des Kraftfahrtbundesamtes erhalten, in dem Sie zur Durchführung des Software-Updates an Ihrem Fahrzeug aufgefordert wurden?
4. Wann haben Sie das Software-Update an Ihrem Fahrzeug durchführen lassen?
Nun möchten wir Sie um eine genauere Beschreibung bitten, wie es zu Ihrer Entscheidung kam, gegen die Fahrzeugherstellerin vorzugehen und welche Informationen Sie dazu von Ihren Prozessbevollmächtigten bekommen haben.
5. Nachdem Ihnen klar wurde, dass Ihr eigenes Fahrzeug betroffen sein könnte, haben Sie sich entschieden, gegen die Fahrzeugherstellerin vorzugehen. Bevor Sie konkrete rechtliche Schritte eingeleitet haben: Was wollten Sie bei der Fahrzeugherstellerin erreichen?
6. Für das rechtliche Vorgehen gegen die Fahrzeugherstellerin haben Sie eine Kanzlei als Ihre Prozessbevollmächtigten beauftragt. Wie sind Sie damals auf diese Kanzlei aufmerksam geworden?
7. Die Prozessbevollmächtigten mussten eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen, damit diese die Kosten des Verfahrens für Sie übernimmt. Fand vor Einholung der Deckungszusage eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin der Prozessbevollmächtigten statt, z.B. in einem Gespräch oder durch entsprechende schriftliche Unterlagen?
8. Was ist Ihnen in der Beratung über die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Fahrzeugherstellerin mitgeteilt worden?
Im Folgenden möchten wir gern mehr über die Beratung durch die Prozessbevollmächtigen erfahren. Dazu fragen wir Sie nun der Reihe nach zu verschiedenen Aspekten ab, die Gegenstand einer Beratung sein können. Bitte geben Sie für jeden einzelnen Aspekt an, ob Sie dazu beraten wurden oder nicht.
9a. Ich wurde dazu beraten, ob vor Erhebung der Klage zunächst außergerichtliche Schritte unternommen werden sollten (z.B. durch ein Anschreiben an die Fahrzeugherstellerin) oder nicht.
9b. Ich wurde dazu beraten, wie sich die Laufleistung meines Fahrzeugs (d.h. Kilometerstand) auf die Höhe des Schadensersatzes auswirkt, die ich von der Fahrzeugherstellerin erhalten kann.
9c. Ich wurde dazu beraten, welche Rolle es für die Erfolgsaussichten der Klage spielt, ob mein Fahrzeug einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrtbundesamts unterliegt oder nicht.
9d. Ich wurde dazu beraten, unter welchen Umständen meine Rechtsschutzversicherung nicht an ihre Deckungszusage gebunden ist.
9e. Ich wurde dazu beraten, ob ich nach Vorliegen einer negativen endgültigen Entscheidung in meinem Fall in Zukunft noch einmal gegen die Herstellerin vorgehen kann (z.B. wenn sich die Erfolgsaussichten künftig verbessern sollten) oder nicht.
9f. Ich wurde dazu beraten, wie hoch die Erfolgsaussichten sind, wenn meine Klage abgewiesen wird und ich in Berufung gehe.
9g. Ich wurde dazu beraten, dass ich als Kläger/in die Täuschung durch die Fahrzeugherstellerin nachweisen muss, und welche Beweise ich dafür vorzulegen habe.
10. Abschließend möchten wir Sie bitten, sich noch einmal in die damalige Situation hineinzuversetzen, aber unabhängig davon, was damals zwischen Ihnen und Ihren Prozessbevollmächtigten besprochen wurde oder nicht.
Bitte nehmen Sie einmal an, man hätte Sie darüber aufgeklärt, dass Ihre Prozessbevollmächtigten vor Einreichung einer Klage zunächst auch eine außergerichtliche Aufforderung (z.B. ein Anschreiben oder einen Anruf) an die Fahrzeugherstellerin richten können. Dieses außergerichtliche Vorgehen sei allerdings mit Kosten verbunden, und bislang wäre daraufhin noch nie Schadenersatz von der Fahrzeugherstellerin gezahlt worden. Was hätten Sie dann unternommen?
11. Bitte nehmen Sie einmal an, man hätte Sie darüber aufgeklärt, dass die Erfolgsaussichten einer Klage für Ihre konkrete Situation nur sehr gering wären. Was hätten Sie dann unternommen?
12. Möchten Sie uns noch weitere Informationen zum Sachverhalt mitteilen, oder haben Sie noch Anmerkungen zu diesem Fragebogen? Dann nutzen Sie dafür bitte das folgende Feld.
Vielen Dank für die Beantwortung des Fragebogens.
Sie können uns den unterschriebenen Fragebogen auch per Post an folgende Adresse senden:
Momberger RechtsanwälteHöherweg 10140233 Düsseldorf
Alternativ können Sie uns den eingescannten Fragebogen auch per E-Mail an folgende Adresse schicken:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Zum Abschluss bitten wir Sie, die folgende Versicherung aufmerksam zu lesen und zu unterschreiben!
VersicherungIch versichere, dass ich den obenstehenden Fragebogen wahrheitsgemäß, sorgfältig und gewissenhaft ausgefüllt habe. Ich wurde darüber aufgeklärt, dass falsche Angaben einen Schadensersatzanspruch meiner Rechtsschutzversicherung gegen mich nach sich ziehen könnten.