Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
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Geschwindigkeit - § 3 Abs. 3 StVO
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TBNR
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Tatbestandstext
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FaP-Pkt
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Euro
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FV
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103750
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
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A - 1
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120,00
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geschlossener Ortschaften für mehr als 5 Minuten Dauer
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(bis 15 km/h) bis zu ... km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
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§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.3 BKat
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(gef. Güter usw.) Tab.: 703021
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103751
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
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A - 1
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120,00
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geschlossener Ortschaften in mehr als 2 Fällen nach Fahrtantritt
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(bis 15 km/h) bis zu ... km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
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§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.3 BKat
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(gef. Güter usw.) Tab.: 703021
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103752
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
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A - 1
|
120,00
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geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
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§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.4 BKat
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(gef. Güter usw.) Tab.: 703009
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103753
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
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A - 2
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160,00
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geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
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§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.5 BKat
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(gef. Güter usw.) Tab.: 703009
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103754
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
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A - 3
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240,00
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1 M
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geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
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§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.2.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
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(gef. Güter usw.) Tab.: 703009
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103755
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
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A - 3
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320,00
|
1 M
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geschlossener Ortschaften um ... (von 31 - 40) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
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§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.2.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
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(gef. Güter usw.) Tab.: 703009
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103756
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
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A - 4
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400,00
|
2 M
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geschlossener Ortschaften um ... (von 41 - 50) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
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|
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
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§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.2.8 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
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(gef. Güter usw.) Tab.: 703009
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103757
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
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A - 4
|
560,00
|
3 M
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geschlossener Ortschaften um ... (von 51 - 60) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
|
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|
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
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§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.2.9 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
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(gef. Güter usw.) Tab.: 703009
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103758
|
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
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A - 4
|
680,00
|
3 M
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geschlossener Ortschaften um ... (über 60) km/h.
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|
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
|
|
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
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§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.2.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
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(gef. Güter usw.) Tab.: 703009
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103202
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
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(A - 1)
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15,00
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geschlossener Ortschaften um ... (bis 10) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
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§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.1 BKat
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(andere Kfz) Tab.: 703010
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103203
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
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(A - 1)
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25,00
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geschlossener Ortschaften um ... (von 11 - 15) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
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|
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.2 BKat
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(andere Kfz) Tab.: 703010
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103204
|
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
|
(A - 1)
|
35,00
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geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h.
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|
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
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§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.3.BKat
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(andere Kfz) Tab.: 703010
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|
Geschwindigkeit - § 3 Abs. 3 StVO
|
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|
TBNR
|
Tatbestandstext
|
FaP-Pkt
|
Euro
|
FV
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103775
|
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
|
A - 3
|
80,00
|
|
|
geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h.
|
|
|
|
|
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
|
|
|
|
|
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
|
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|
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat
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(andere Kfz) Tab.: 703011
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103776
|
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
|
A - 3
|
120,00
|
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|
geschlossener Ortschaften um ... (von 31 - 40) km/h.
|
|
|
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|
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
|
|
|
|
|
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
|
|
|
|
|
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.6 BKat
|
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|
(andere Kfz) Tab.: 703011
|
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103777
|
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
|
A - 3
|
160,00
|
1 M
|
|
geschlossener Ortschaften um ... (von 41 - 50) km/h.
|
|
|
|
|
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
|
|
|
|
|
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
|
|
|
|
|
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
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|
|
(andere Kfz) Tab.: 703011
|
|
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103778
|
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
|
A - 4
|
240,00
|
1 M
|
|
geschlossener Ortschaften um ... (von 51 - 60) km/h.
|
|
|
|
|
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
|
|
|
|
|
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
|
|
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|
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.8 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
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(andere Kfz) Tab.: 703011
|
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103779
|
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
|
A - 4
|
440,00
|
2 M
|
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geschlossener Ortschaften um ... (von 61 - 70) km/h.
|
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|
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
|
|
|
|
|
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
|
|
|
|
|
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.9 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
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(andere Kfz) Tab.: 703011
|
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103780
|
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
|
A - 4
|
600,00
|
3 M
|
|
geschlossener Ortschaften um ... (über 70) km/h.
|
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|
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
|
|
|
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|
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
|
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§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
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(andere Kfz) Tab.: 703011
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Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Stand: 01.09.2009 - 8. Auflage
Punkte in Flensburg
Punktestand im Verkehrszentralregister
Was passiert bei welchem Punktestand im Flensburger Punktekatalog? Allgemeine Informationen zum Punktestand in Flensburg. Wie erfahre ich meinen Punktestand in Flensburg? Wie baue ich Punkte in Flensburg ab?
Was passiert bei welchem Punktestand im Flensburger Punktekatalog?
* 1 bis 3 Punkte Keine Sanktionen
* 4 bis 8 Punkte Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren:4 Punkte Abzug
* 8 bis 13 Punkte Verwarnung und Hinweis auf freiwilliges Aufbauseminar
* 9 bis 13 Punkte Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren:2 Punkte Abzug
* 14 bis 17 Punkte Teilnahme an Aufbauseminar wird angeordnet
* 14 bis 17 Punkte Bei freiwilliger Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung:2 Punkte Abzug
* Ab 18 Punkte Führerschein wird entzogen
Allgemeine Informationen zum Punktestand in Flensburg
* Punkte können nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden.
* Punkte bleiben, wenn keine anderen dazu kommen, 2 Jahre in der Kartei.
* Nähere Informationen erteilt das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt.
* Eine Zeit lang war es möglich Punkte in Flensburg über Ebay auszutauschen aber inzwischen wird das von Ebay nicht mehr geduldet.
Wie erfahre ich meinen Punktestand in Flensburg?
Rund 7,1 Millionen Autofahrer und Verkehrssünder sind derzeit im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg gespeichert. Also etwa jeder siebte der 49 Millionen Führerscheininhaber in Deutschland. Autofahrer können sich kostenlos über Ihren aktuellen Punktestand in der Flensburger Verkehrssünderkartei informieren. Dazu reicht ein formloses Schreiben zum Punkte abfragen an das Kraftfahrt-Bundesamt mit der Bitte um Auskunft aus dem "Verkehrszentralregister". Die Anfrage kann ausschließlich schriftlich, per Fax oder persönlich abgefragt werden, also nicht per eMail oder Internet. Dazu wird eine behördliche Identitätsbescheinigung bzw. eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder eine Kopie des Personalausweises, des Passes oder des behördlichen Dienstausweises benötigt. Die Bescheinigung bekommt man z.B. bei der Gemeinde/Behörde des Wohnsitzes. Die Auskunft zum Punktestand ist kostenlos, die Faxnummer des Kraftfahrt-Bundesamtes lautet:04 61 / 3 16 16 50 oder 04 61 / 3 16 14 95
Die Straßenverkehrsämter werden vom Kraftfahrtbundesamt informiert, sobald ein Verkehrsteilnehmer acht oder mehr Punkte hat. Als Fahrer werden Sie darüber ebenfalls informiert (Gebühr 17,90 EUR + Auslagen). Ab 14 Punkten bekommen Sie eine Gebührenpflichtige Aufforderung (25,60 EUR + Auslagen) an einem speziellen Aufbauseminar Teilzunehmen. Punkte wegen einer Ordnungswidrigkeit werden nach zwei Jahren getilgt. Solche wegen Straftaten ohne Alkohol und Drogen dagegen nach 5 Jahren und Punkte für Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen nach 10 Jahren. Vorraussetzung für die Löschung der Punkte:In der jeweiligen Frist dürfen keine neuen punkterelevanten Verkehrsverstöße angefallen sein. Hat der Kontostand in der Sünderkatei 18 Punkte erreicht, wird der Führerschein eingezogen.
Wie baue ich Punkte in Flensburg ab?
Wenn Sie Punkte in Flensburg haben, können Sie durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen bis zu 4 Punkte abbauen. Die Teilnehmer können in Gruppengesprächen und durch eine Fahrprobe beweisen, dass ihre Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und abgebaut wurden.
Lohnt es sich überhaupt, für eine Anwältin oder einen Anwalt Geld auszugeben?
Können Sie durch den Rat eines Rechtsanwalts einen aussichtslosen Prozess vermeiden, durchaus. Obsiegt man in einem Prozessmit anwaltlicher Hilfe, so wird die Gegenseite meist zur Kostenerstattung verpflichtet. Besteht eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung, werden die Kosten übernommen. Der Rechtsanwalt ist gesetzlich dazu verpflichtet, unnötige Kostenrisiken für seinen Mandanten zu vermeiden und ihn entsprechend zu beraten. Ist das Honorar des Rechtsanwalts vom Gegenstandswert abhängig, muss der Anwalt seinen Mandanten hierüber informieren.
Sind Anwaltsgebühren gesetzlich geregelt?
Ja, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier wird unterschieden zwischen Festgebühren und Rahmengebühren. Festgebühren fallen meist für gerichtliche Tätigkeiten im Zivilrecht an. Rahmengebühren sieht das Gesetz überwiegend für außergerichtliche
Tätigkeiten sowie weitgehend für die Gebiete des Straf- und Sozialrechts vor. Die Gebührentatbestände sind im Vergütungsverzeichnis als Anlage zum § 2 Abs. 2 RVG aufgelistet und mit den entsprechenden
gesetzlichen Gebührenvorschriften versehen.
Was kosten zivilrechtliche Angelegenheiten?
Dies bemisst sich nach dem Gegenstandswert und der auftragsgemäß entfalteten Tätigkeit. Unter dem Gegenstandswert einer Angelegenheit versteht man den objektiven Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse des Auftraggebers. Bei Forderungsangelegenheiten entspricht er dem Betrag der geltend gemachten oder abzuwehrenden Forderung.
Bei nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten (z.B. negative Bewertung bei eBay) ist der Gegenstandswert der Rechtssprechung zu entnehmen. Im gerichtlichen Verfahren wird er vom Gericht festgesetzt. Dem jeweiligen Gegenstandswert ist eine feste Gebühreneinheit zugeordnet. Diese nennt man kurz „Gebühr“.
Gegenstandswert bis .... EUR Gebühr in EUR
300 |
25 |
600 |
45 |
900 |
65 |
1 200 |
85 |
1 500 |
105 |
2 000 |
133 |
2 500 |
161 |
3 000 |
189 |
3 500 |
217 |
4 000 |
245 |
4 500 |
273 |
5 000 |
301 |
6 000 |
338 |
7 000 |
375 |
8 000 |
412 |
9 000 |
449 |
10 000 |
486 |
13 000 |
526 |
16 000 |
566 |
19 000 |
606 |
22 000 |
646 |
25 000 |
686 |
30 000 |
758 |
Wir ein Auftrag zur Führung eines Gerichtsprozesses erteilt, so erhält der Rechtsanwalt für die erste Instanz bis zu 3,5 Gebühren, berechnet nach dem jeweiligen Streitwert, den das Gericht festsetzt. Welche Art von Gebühren anfallen, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Folgende Gebühren können entstehen:
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG
1,2 Terminsgebühr für die Wahrnehmung von Terminen gem. Nr. 3104 VV RVG
1,0 Einigungsgebühr, Nrn. 1000, 1003 VV RVG für die Mitwirkung des Anwalts an einem Vertrag, durch den der Streit beigelegt wird
Diese Gebühren fallen in jeder Instanz an. Im Berufungsverfahren erhöht sich
die Verfahrensgebühr auf 1,6
die Terminsgebühr bleibt bei 1,2.
die Einigungsgebühr beträgt 1,3.
Für die Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Geschäftsgebühr bzw. die Verfahrensgebühr um 0,3 für jede weitere Person.
Die außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr wird auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nur zur Hälfte, max. mit 0,75 angerechnet. Wenn der Anwalt zuerst außergerichtlich und dann gerichtlich in derselben Angelegenheit tätig wird, muss der Mandant also neben den Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit nur einen Teil der Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit zahlen. Neben den jeweiligen Gebühren erhält der Anwalt für seine Auslagen eine Auslagenpauschale von max. 20,- Euro. Außerdem muss die jeweilige Mehrwertsteuer berechnet werden, die an das Finanzamt abgeführt wird. Wenn Sie den Prozess gewinnen, muss der Verlierer diese Kosten erstatten.
Bei Erteilung eines Mandates ist der Auftraggeber vorleistungspflichtig. D. h., dass der Rechtsanwalt erst tätig wird, wenn die Gebühren zunächst durch den Auftraggeber beglichen worden sind.
Unfall
Ein Unfall ist ein unvermutetes, von außen auf einen Menschen rasch einwirkendes Ereignis (Unfallereignis), das zu einer Verletzung, einer Gesundheitsschädigung oder zum Tod führt. Unfälle sind für den Betroffenen unvorhersehbar und unfreiwillig. Sie erfolgen meist plötzlich, ihre Ursache kann aber längerdauernd sein.
Definitionsfragen
Die Abgrenzung leichter Unfälle zur Verletzung ist nicht eindeutig. Der deutsche Versicherungsverband spricht auch von Unfall, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. In Abgrenzung zur Krankheit wirkt bei einem Unfall das den Körper schädigende Ereignis nur zeitlich begrenzt ein. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch von einem Unfall gesprochen, wenn kein Personenschaden vorliegt. Eine Sache kann keinen Unfall erleiden, sondern allenfalls bei einem Unfall beschädigt werden.
Einem Unfall liegt immer eine Unfallursache zugrunde, die durch Fremdeinwirkung, technisches oder menschliches Versagen ausgelöst wird. Die Unfallforschung hat zum Ziel, Ablauf und Ursache eines Unfalles zu rekonstruieren. Neben versicherungsrechtlichen Aspekten sollen hieraus auch Erkenntnisse gewonnen werden, die zur Erarbeitung von Vorschriften und Ansätzen zur Unfallverhütung dienen können. Auf die medizinische Behandlung spezialisiert sind die Unfallchirurgie und das Unfallkrankenhaus, auf die rechtliche und finanzielle Abwicklung die Unfallversicherung.
Unfallarten
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den ein Versicherter bei einer Tätigkeit aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses oder einer anderen versicherten Tätigkeit erleidet und der zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Der Begriff "Arbeitsunfall" umfasst innerbetriebliche Arbeitsunfälle (z.B. bei Tätigkeiten in Produktion und Verwaltung), außerbetriebliche Arbeitsunfälle (etwa bei Montagetätigkeiten und auf Dienstwegen) und Wegeunfälle (auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit).
Je nach sonstiger Unfallart spricht man ferner von Haushaltsunfall, Verkehrsunfall, Wildunfall, Bahnunfall, Flugunfall, Gefahrgutunfall, Schulwegunfall, Sportunfall, Bergunfall (Alpinismus), Grubenunglück (Bergbau), Jagdunfall.
Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Unfall
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